Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen

Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen


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Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen

Ob innerbetriebliche Fortbildung, Abendschule, Umschulung, Berufsausbildung, Meisterschule oder Studium: Einen großen Teil der oft hohen Kosten können Sie steuerlich absetzen. Dazu gehören nicht nur Kurs-, Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren, sondern auch Reisekosten, Verpflegung und - falls notwendig - Übernachtungskosten.

Wichtig: Sie müssen nicht warten, bis Sie Ihr erstes eigenes Geld verdienen, sondern können sich schon vorher den späteren Steuerabzug sichern.

Um das Maximale herauszuholen, sollten Sie wissen, wie Ihre Weiterbildung steuerlich beurteilt wird: als Fortbildung, als Berufsausbildung oder als private Weiterbildung. Davon hängt ab, ob die Aufwendungen nur als Sonderausgaben oder als Werbungskosten anerkannt werden. Wir erläutern die Unterschiede, die finanziellen Auswirkungen und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Steuererklärung.

Werbungskosten oder Sonderausgaben? Die Frage, wie die Kosten für Erststudium und Erstausbildung ansetzbar sind, ist noch nicht endgültig entschieden. Um hier richtig zu reagieren, lohnt es sich, beides im Auge zu behalten: Einerseits den Abzug von Fortbildungskosten als Werbungskosten, andererseits den Ansatz von Ausbildungskosten als Sonderausgaben.

Ausführliche Informationen zum Werbungskostenabzug finden Sie in dem Beitrag Ausbildungskosten: So holen Sie das Maximum heraus

Im ABC der Fortbildungsmaßnahmen erläutern wir, wie Sie die einzelnen Weiterbildungsaktivitäten steuerlich ansetzen: Von Bildungs- und Sprachreisen über Habilitation und Promotion bis hin zu Rhetorik- und Kommunikations-Seminaren wird vieles anerkannt - vielleicht mehr als Sie denken.

Dieses eBook erhalten Sie als Download (PDF) und als Online-Direktansicht in unserem Portal.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Fortbildung oder Berufsausbildung: Ein Unterschied mit steuerlichen Folgen
    • 1.1 Wann eine Fortbildung vorteilhafter ist
    • 1.2 Wann eine Berufsausbildung vorteilhafter ist
  • 2. Wann liegt eine Fortbildung vor?
    • 2.1 Voraussetzungen
    • 2.2 Typische Fortbildungen
      • 2.2.1 Weiterbildung im ausgeübten Beruf
      • 2.2.2 Zweitstudium
      • 2.2.3 Umschulung
      • 2.2.4 Studium nach vorheriger Berufsausbildung
      • 2.2.5 Ausbildungsdienstverhältnis
  • 3. Abzugsfähige Kosten einer Fortbildung
    • 3.1 Steuervorteile auch ohne Einkommen und bei Verlusten
    • 3.2 Reisekosten
      • 3.2.1 Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis
      • 3.2.2 Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum Arbeitsverhältnis
      • 3.2.3 Eltern fahren Kinder zur Fortbildung: keine Werbungskosten
      • 3.2.4 Unfallkosten
    • 3.3 Weitere Werbungskosten
      • 3.3.1 Arbeitsmittel
      • 3.3.2 Arbeitszimmer
      • 3.3.3 Teilnahmegebühren
      • 3.3.4 Finanzierungskosten für ein Bildungsdarlehen
  • 4. Wenn Sie die Kosten nicht alleine tragen
    • 4.1 Leistungen des Arbeitgebers
      • 4.1.1 Fortbildung auf Kosten des Arbeitgebers
      • 4.1.2 Der Arbeitgeber ersetzt Fortbildungskosten
      • 4.1.3 Sie müssen Leistungen zurückzahlen
    • 4.2 Leistungen der Arbeitsagentur
    • 4.3 Wenn Eltern Bildungskosten tragen
    • 4.4 Stipendien
  • 5. ABC der Fortbildungsmaßnahmen
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