Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen

Ob innerbetriebliche Fortbildung, Abendschule, Umschulung, Berufsausbildung, Meisterschule oder Studium: Einen großen Teil der oft hohen Kosten können Sie steuerlich absetzen. Dazu gehören nicht nur Kurs-, Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren, sondern auch Reisekosten, Verpflegung und - falls notwendig - Übernachtungskosten.

Wichtig: Sie müssen nicht warten, bis Sie Ihr erstes eigenes Geld verdienen, sondern können sich schon vorher den späteren Steuerabzug sichern.

Um das Maximale herauszuholen, sollten Sie wissen, wie Ihre Weiterbildung steuerlich beurteilt wird: als Fortbildung, als Berufsausbildung oder als private Weiterbildung. Wir erläutern die Unterschiede, die finanziellen Auswirkungen und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Steuererklärung.

Im ABC der Fortbildungsmaßnahmen erläutern wir, wie Sie die einzelnen Weiterbildungsaktivitäten steuerlich ansetzen: Von Bildungs- und Sprachreisen über Habilitation und Promotion bis hin zu Rhetorik- und Kommunikations-Seminaren wird vieles anerkannt - vielleicht mehr als Sie denken.

Diesen Beitrag haben schon 68 Personen gekauft  |  Datum: 17.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Wann eine Fortbildung vorteilhafter ist
  • 1.2 Wann eine Berufsausbildung vorteilhafter ist
  • 2.1 Voraussetzungen
  • 2.2 Typische Fortbildungen
    • 2.2.1 Weiterbildung im ausgeübten Beruf
    • 2.2.2 Zweitstudium
    • 2.2.3 Umschulung
    • 2.2.4 Studium nach vorheriger Berufsausbildung
    • 2.2.5 Ausbildungsdienstverhältnis
  • 3.1 Steuervorteile auch ohne Einkommen und bei Verlusten
  • 3.2 Reisekosten
    • 3.2.1 Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum Arbeitsverhältnis
    • 3.2.2 Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum Arbeitsverhältnis
    • 3.2.3 Eltern fahren Kinder zur Fortbildung: keine Werbungskosten
    • 3.2.4 Unfallkosten
  • 3.3 Weitere Werbungskosten
    • 3.3.1 Arbeitsmittel
    • 3.3.2 Arbeitszimmer
    • 3.3.3 Teilnahmegebühren
    • 3.3.4 Finanzierungskosten für ein Bildungsdarlehen
  • 4.1 Leistungen des Arbeitgebers
    • 4.1.1 Fortbildung auf Kosten des Arbeitgebers
    • 4.1.2 Der Arbeitgeber ersetzt Fortbildungskosten
    • 4.1.3 Sie müssen Leistungen zurückzahlen
  • 4.2 Leistungen der Arbeitsagentur
  • 4.3 Wenn Eltern Bildungskosten tragen
  • 4.4 Stipendien
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
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