Übungsleiter und Ehrenamt
Über 500.000 Vereine gibt es in Deutschland, 36 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren engagieren sich freiwillig - das sind mehr als 23,4 Millionen Menschen. Diese Angabe stammt zwar aus dem Jahr 2004, neuere Daten sind leider nicht verfügbar. Aber da die Zahl der Freiwilligen 2004 im Vergleich zu 1999 um zwei Prozent gestiegen war, kann man davon ausgehen, dass sich auch bis heute nicht allzu viel geändert hat.
Einige Ehrenamtliche erhalten eine Vergütung, z.B. Trainer, Chorleiter oder Geschäftsstellenleiter. Ein Teil der Einkünfte bleibt steuerfrei - oft auch alles, denn viele Vereine haben gar kein Geld für eine üppige Bezahlung. Wer von Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale profitiert, wie die Einkünfte ermittelt und in der Steuererklärung angegeben werden, darum geht es in diesem Beitrag.
Aber auch dann, wenn Ihnen nur Kosten entstehen und Sie keine Aufwandsentschädigung bekommen, können Sie steuerlich etwas tun: Prüfen Sie,
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ob Sie die Aufwendungen als Werbungskosten abziehen dürfen, weil Ihr Ehrenamt mit Ihrem Hauptberuf zusammenhängt, oder
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ob Sie eine Verpflichtung zur Übernahme des Ehrenamts haben und deshalb außergewöhnliche Belastungen vorliegen, oder
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ob die Kosten Spendencharakter haben und deshalb zu den Sonderausgaben gehören.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)