Sinn und Unsinn der Steuerpflicht für Wehrdienstleistende und Freiwillige
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Das Jahressteuergesetz 2013 sieht vor, dass künftig auch Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst Steuern zahlen müssen. Allerdings wird der Staat in den meisten Fällen trotzdem kein Geld bekommen.
Mit den Jahressteuergesetzen wird jedes Jahr eine Reihe von Gesetzen geändert. Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 ist vorgesehen, künftig auch die Bezüge von Wehrdienstleistenden und Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst (Bufdis) der Steuerpflicht zu unterwerfen. Bisher waren sowohl der Sold von Wehrpflichtigen als auch die Bezüge der Zivildienstleistenden steuerfrei, da beide Tätigkeiten einen vom Staat verordneten
Dienst darstellten. Die Regelung blieb auch bestehen, als im Sommer 2012 die Wehrpflicht ausgesetzt wurde.
Widerstand aus Familien- und Verteidigungsministerium
Sowohl das Familienministerium als auch das Verteidigungsministerium sprechen sich deutlich gegen den Vorschlag aus dem Jahressteuergesetz 2013 aus. Schließlich werden sie für Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst (auch) mit dem Argument, dass die Bezüge steuerfrei sind.
Genau genommen waren übrigens die Bezüge im Bundesfreiwilligendienst auch bisher schon steuerpflichtig. Um die Bufdis gegenüber Wehrdienstleistenden nicht zu benachteiligen, wurden sie jedoch aus Billigkeitsgründen
als steuerfrei behandelt. Diese kulante Regelung soll nun abgeschafft werden.
Wer verdient überhaupt mehr als den Grundfreibetrag?
Viel Geld dürfte die geplante Neuregelung allerdings nicht in die Staatskasse spülen. Denn wer weniger als 8.004,00 € pro Jahr verdient, muss ohnehin keine Steuern zahlen (sog. Grundfreibetrag; Angabe gilt für Ledige im Jahr 2011).
Beim Freiwilligendienst gibt es aber nur ein Taschengeld von höchstens 336,00 €. Selbst wenn der Arbeitgeber noch einen Zuschuss für Kost und Logis zahlt, kommt kaum ein Bufdi über 500,00 € im Monat.
Ein Soldat im freiwilligen Wehrdienst bekommt im ersten bis dritten Dienstmonat 777,30 €. Wenn er 23 Monate dient (länger geht nicht), steigt sein Sold auf 1.146,30 € – allerdings erst am Ende der Dienstzeit. Die dabei zu kassierenden Steuern sind minimal: Von durchschnittlich 65,00 € pro Monat geht das Verteidigungsministerium aus. Bei etwa 20.000 Wehrpflichtigen kommt dabei nicht viel zusammen.
Steuerpflicht, dafür sechs Monate länger Kindergeld
Auch das muss man gegenrechnen: Das Jahressteuergesetz 2013 sieht vor, dass die ersten sechs Monate des Wehrdienstes oder Bundesfreiwilligendienstes als Ausbildungszeit anerkannt werden sollen. Die Eltern von jungen freiwillig Wehrdienstleistenden – und wahrscheinlich ist fast jeder der jungen Soldaten unter 25 Jahre alt – haben dann also sechs Monate länger Anspruch auf Kindergeld. Das dürfte die Steuerzahlungen abfangen, die aber natürlich nicht bei den Eltern, sondern bei den Kindern anfallen.
Hinzuverdienst zur Rente bringt Probleme mit sich
Bei den Bufdis gibt es aber nicht nur Menschen, die jünger sind als 25 Jahre. Auch Rentner werden ausdrücklich auf die Möglichkeit des Bundesfreiwilligendienstes angesprochen und sind begehrte Mitarbeiter
. Hier läuft die Anrechnung als Ausbildungszeit natürlich ins Leere – die Rentnerinnen und Rentner müssen sogar überlegen, ob der Hinzuverdienst zur Rente nicht komplett nach hinten losgeht und es (finanziell) klüger wäre, sich nicht zu engagieren. Das kann ja eigentlich von der Bundesregierung so auch nicht gewollt sein.