Umsatzsteuer bei Produkt-Bundles: Regeln und Aufteilungs-Methoden
-
Produkt-Bundles sind im Einzelhandel und der Gastronomie weit verbreitet – zum Beispiel ein Technik-Set, ein Menü oder ein Kombiangebot aus Buch und Spielzeug. Wenn die enthaltenen Produkte unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen, wird die steuerliche Behandlung kompliziert.
Inhalt
-
Unterschiedliche Steuersätze im Bundle: Einheitliche oder getrennte Leistungen?
-
Umsatzsteuer-Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen (Marktwertmethode)
-
Umsatzsteuer-Aufteilung nach Wareneinsatz (»Food-and-Paper«-Methode)
Unterschiedliche Steuersätze im Bundle: Einheitliche oder getrennte Leistungen?
Werden Produkte mit unterschiedlichen Steuersätzen gemeinsam verkauft, stellt sich die Frage: Welcher Steuersatz gilt für das Gesamtpaket?
Die Antwort: Es kommt darauf an, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbstständige Leistungen handelt.
-
Einheitliche Leistung: Wenn ein Produkt im Bundle klar im Vordergrund steht und die anderen nur Nebenleistungen sind (z.B. ein Buch mit einer kostenlosen Tasche), gilt der Steuersatz der Hauptleistung für das gesamte Bundle.
-
Getrennte Leistungen: Wenn die Produkte gleichwertig sind (z.B. ein Spielzeug und ein Kinderbuch), müssen die Umsätze anteilig aufgeteilt werden – und zwar nach einem sachgerechten Schlüssel.
Wie wird die Umsatzsteuer bei Bundle-Produkten aufgeteilt?
Bei getrennten Leistungen muss der Gesamtpreis des Bundles auf die Einzelprodukte verteilt werden. Man darf den gesamten Bundlepreis nicht einfach dem Produkt mit dem niedrigeren Steuersatz zuordnen. Solche Konstruktionen erkennt das Finanzamt nicht an.
Die gewählte Aufteilungsmethode muss nachvollziehbar dokumentiert werden – idealerweise mit internen Preislisten oder Kalkulationen. Bei einer Betriebsprüfung muss die Aufteilung plausibel und prüfbar sein.
Für die Aufteilung der Umsatzsteuer bei Produkt-Bundles gibt es verschiedene zulässige Methoden:
1. Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen (Marktwertmethode)
Die Marktwertmethode ist die gängigste Methode. Dabei wird der Gesamtpreis wird im Verhältnis der üblichen Einzelverkaufspreise aufgeteilt. Beispiel:
-
Produkt A (19%): Einzelpreis 60 Euro
-
Produkt B (7%): Einzelpreis 40 Euro
-
Bundlepreis: 80 Euro
Dann entfallen 60% des Bundlepreises auf Produkt A (48 Euro) und 40 % auf Produkt B (32 Euro). Die Umsatzsteuer wird entsprechend berechnet.
Die Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen ist die rechtssicherste Methode. Sie ist transparent, nachvollziehbar und entspricht der wirtschaftlichen Realität.
2. Aufteilung nach Wareneinsatz (»Food-and-Paper«-Methode)
Diese Methode basiert auf den Kosten der Produkte (z.B. Einkaufspreis oder Herstellungskosten). Sie wurde bzw. wird in der Gastronomie häufig verwendet – etwa bei Menüs mit Getränk, Burger und Pommes.
Mit einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der BFH entschieden, dass eine Methode zur Preisaufteilung nicht sachgerecht ist, wenn sie zu wirtschaftlich unplausiblen Ergebnissen führt (BFH-Urteil vom 22.1.2025, Az. XI R 19/23).
Der entschiedenen Fall betrifft ein Unternehmen der Systemgastronomie. Dort wurde ein Menü verkauft, bei dem der Burger im Menü rechnerisch teurer war als beim Einzelverkauf – obwohl das Menü insgesamt günstiger war.
Der BFH stellte klar, dass eine Methode nicht sachgerecht ist, wenn sie dazu führt, dass ein rabattiertes Produkt im Bundle teurer erscheint als einzeln. Die »Food-and-Paper«-Methode wurde deshalb abgelehnt, obwohl sie rechnerisch nachvollziehbar war.
Das Urteil betrifft nicht nur die Gastronomie, sondern alle Händler, die Bundles mit gemischten Steuersätzen anbieten. Wer bisher nach Wareneinsatz oder anderen internen Kalkulationen aufgeteilt hat, sollte prüfen, ob diese Methode zu realistischen Preisen führt. Andernfalls drohen Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.
3. Aufteilung nach Herstellungskosten
Wenn keine Marktpreise vorliegen, kann auch nach den anteiligen Herstellungskosten aufgeteilt werden. Diese Methode ist allerdings aufwendiger und wird eigentlich nur bei Eigenproduktionen angewendet.
Umsatzsteuer: Steuern legal optimieren
Innerhalb der gesetzlichen Grenzen kann eine kluge Aufteilung die effektive Steuerlast senken.
Wird ein Bundle zum Beispiel so kalkuliert, dass der Anteil des Produkts mit 7% realistisch, aber möglichst hoch ist, sinkt die Gesamtsteuer. Voraussetzung ist natürlich immer: Die Methode muss sachgerecht und dokumentiert sein!
Wer die Umsatzsteuer falsch aufteilt, zum Beispiel indem er zu viel auf das Produkt mit dem niedrigeren Steuersatz bucht, riskiert bei einer Betriebsprüfung Steuernachzahlungen, Zinsen und ggf. Bußgelder. Eine sachgerechte Methode schützt vor solchen Überraschungen.
Steuertipps-Ratgeber zur Umsatzsteuer
Umsatzsteuer Fristen und Erklärungen
Umsatzsteuer später zahlen und liquide bleiben
Rechnungen und Umsatzsteuer Pflichtangaben und Sonderformen
Gewinnermittlung Grundlagen für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Kleinunternehmer Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren
(MB)