So berücksichtigen Sie Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung
Krankheitskosten dürfen Sie als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art steuermindernd geltend machen. Allerdings müssen Sie dem Finanzbeamten Nachweise vorlegen, dass es sich wirklich um medizinisch notwendige Maßnahmen handelt und nicht etwa um Kosten für Gesundheitsvorsorge oder Wellness, denn die sind nicht abziehbar. Wir sagen Ihnen, in welchen Fällen ein Attest des behandelnden Arztes reicht und wann Sie ein Attest des Amtsarztes brauchen.
Außerdem lesen Sie in diesem Beitrag, was Sie beachten müssen bei den Kosten für
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medizinische und therapeutische Maßnahmen,
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medizinische Hilfsmittel im engeren bzw. im weiteren Sinne,
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krankheitsbedingten Heim- und Umzugskosten,
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Fahrtkosten usw.
Und Sie erfahren, welche Besonderheiten bei einzelnen Erkrankungen gelten, zum Beispiel bei Allergien, Adipositas, Nierenerkrankungen, Suchterkrankungen, Mobbing sowie Lern- und Entwicklungsproblemen bei Kindern.
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Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Voraussetzung: medizinische Notwendigkeit
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1.2
Nachweise: Ohne sie geht gar nichts
- 1.2.1 Im Normalfall reicht das Attest des behandelnden Arztes
- 1.2.2 In besonderen Fällen brauchen Sie ein amtsärztliches Attest
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1.3
Wann Krankheitskosten außergewöhnliche Belastungen sind
- 1.3.1 Die Aufwendungen sind außergewöhnlich, zwangsläufig und angemessen
- 1.3.2 Sie müssen finanziell belastet sein
- 1.3.3 Krankheitskosten für den Ehepartner und für Dritte
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2.1
Medizinische Leistungen
- 2.1.1 Zur Heilkunde zugelassene Personen: Ärzte, Heilpraktiker & Co.
- 2.1.2 Wenn Sie auswärts einen Arzt aufsuchen
- 2.1.3 In welchen Fällen Probleme lauern
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2.2
Therapeutische Maßnahmen
- 2.2.1 Arznei- und Verbandmittel
- 2.2.2 Heilmittel
- 2.2.3 Krankenhaus, Privatklinik, Sanatorium
- 2.2.4 Operationen
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2.3
Medizinische Hilfsmittel
- 2.3.1 Medizinische Hilfsmittel im engeren Sinne
- 2.3.2 Medizinische Hilfsmittel im weiteren Sinne
- 2.3.3 Laufende Kosten
- 2.4 Krankheitsbedingte Heim- und Umzugskosten
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2.5
Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand
- 2.5.1 Eigene Kosten und Kosten des Ehepartners
- 2.5.2 Kosten für Ihr Kind oder einen Angehörigen
- 2.5.3 Besuchsfahrten bei einer erkrankten Person
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2.6
Was nicht abziehbar ist
- 2.6.1 Allgemeine Gesundheitsvorsorge (Wellness)
- 2.6.2 Diätlebensmittel
- 2.6.3 Trinkgelder
- 2.6.4 Fachliteratur
- 2.6.5 Selbsthilfegruppe
- 2.6.6 Kleidung und Möbel
- 2.7 Welche Steuervergünstigungen noch infrage kommen
- 3.1 Allergie
- 3.2 Übergewicht/Adipositas
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3.3
Schwangerschaft, Geburt und unerfüllter Kinderwunsch
- 3.3.1 Schwangerschaft und Geburt
- 3.3.2 Unerfüllter Kinderwunsch
- 3.4 Nierenversagen: Dialyse
- 3.5 Suchterkrankungen
- 3.6 Mobbing
- 3.7 Lern- und Entwicklungsbegleitung eines Kindes