Wenn Schüler und Studenten jobben

Immer mehr Schüler und Studenten verdienen sich einige Extra-Euro mit einem Nebenjob. Vor allem in den Schul- und Semesterferien wird eine Frage aktuell: Wie behandeln Finanzamt und Sozialversicherung den Verdienst? Nur wenn Sie die Antwort kennen, können Sie dafür sorgen, dass möglichst viel von dem hart verdienten Lohn in der eigenen Tasche landet und beim Kindergeld nichts anbrennt.

Ab welchem Verdienst müssen sie sich selber krankenversichern? Schüler: Was und wie lange dürfen sie arbeiten? Mit oder ohne Lohnsteuerkarte: Wann bleibt mehr übrig? Kindergeld, Freibeträge, Krankenversicherung: Welche Auswirkungen hat der Ferienjob und was müssen Eltern beachten? Antworten auf diese Fragen und noch viele weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag.

Diesen Beitrag haben schon 68 Personen gekauft  |  Datum: 17.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Studenten
    • 1.1.1 Studentische Krankenversicherung
    • 1.1.2 Beschäftigung während der Vorlesungszeit
    • 1.1.3 Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)
    • 1.1.4 Die 26-Wochen-Grenze beachten
    • 1.1.5 Beschäftigung im erlernten Beruf
  • 1.2 Praktikanten
    • 1.2.1 Zwischenpraktikanten
    • 1.2.2 Vor- und Nachpraktikanten
  • 1.3 Schüler
    • 1.3.1 Geringfügige Beschäftigung (400-Euro-Job)
    • 1.3.2 Kurzfristige Beschäftigung
  • 2.1 Nichtselbstständig oder selbstständig?
  • 2.2 Mit oder ohne Lohnsteuerkarte?
    • 2.2.1 Lohnsteuerkarte
    • 2.2.2 Pauschalversteuerung
  • 3.1 Kindergeld und Freibeträge für Kinder
  • 3.2 Ausbildungsfreibetrag
  • 3.3 Unterhaltsleistungen
  • 3.4 Krankenversicherung
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