Freiberuflich oder gewerblich tätig?
Der Trend zur Freiberuflichkeit ist ungebrochen. Auf den ersten Blick überrascht das. Denn die steuerlichen Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind gar nicht so groß wie oft angenommen.
Die Gewerbesteuer hat ihre abschreckende Wirkung größtenteils verloren, da sich Gewerbesteuerzahlungen mittlerweile auf die persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen lassen. Und auch andere Vorteile, die mit dem Freiberufler-Status einhergehen, bleiben den meisten Gewerbetreibenden nicht verwehrt. Kleine Gewerbebetriebe profitieren ebenfalls von der Istbesteuerung und können ihren Gewinn auch über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Also letztlich viel Wind um nichts? Nein, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die Einstufung als Freiberufler durch das Finanzamt kann sich im Einzelfall durchaus lohnen. Denn ohne Einkommensteuerschuld lässt sich leider kein Euro gezahlter Gewerbesteuer anrechnen. Und bei hohen Umsätzen oder Gewinnen rettet auch weiterhin nur der Freiberufler-Status vor Sollbesteuerung und Bilanzierungspflicht.
Unser Beitrag Freiberuflich oder gewerblich tätig?
klärt darüber auf, welche Voraussetzungen ein Selbstständiger erfüllen muss, um Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit erzielen zu können. In diesem Zusammenhang machen wir auch deutlich, dass die Alternative nicht immer Freiberufler oder Gewerbetreibender lauten muss, sondern manchmal auch Freiberufler und Gewerbetreibender heißen kann.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Selbstständigkeit
- 1.2 Nachhaltige Tätigkeit
- 1.3 Gewinnerzielungsabsicht
- 2.1 Zuordnung der Tätigkeit zu einer Einkunftsart
- 2.2 Prinzip der Abschnittsbesteuerung
- 2.3 Brücke von der Einkommen- zur Gewerbesteuer
- 3.1 Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer
- 3.2 Einnahmen-Überschuss-Rechnung stets zulässig
- 3.3 Istbesteuerung unabhängig von der Umsatzhöhe
- 4.1 Eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit
- 4.2 Katalogberufe
- 4.3 Ähnliche Berufe
- 4.4 Freiberufliche Tätigkeiten
- 7.1 Gesellschaft ist zum Teil gewerblich tätig
- 7.2 Beteiligung Berufsfremder/Interprofessionelles Arbeiten
- 7.3 Beteiligung an gewerblichen Unternehmen