Gewinnermittlung: EÜR - wissen wie es geht
Bei der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Zufluss-/Abflussprinzip zu beachten. Danach wirken sich betriebliche Vorgänge erst auf den Gewinn aus, wenn es zu einer Einnahme oder Ausgabe, also einem Zufluss oder Abfluss von Geld kommt. Demnach gehen in die EÜR eines Kalenderjahres grundsätzlich nur solche Einnahmen und Ausgaben ein, die im Zeitraum 1.1. bis 31.12. des Jahres tatsächlich angefallen sind.
Das Zufluss-/Abflussprinzip der EÜR wird allerdings an mehreren Stellen durchbrochen, um extreme Gewinnschwankungen zu vermeiden und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens möglichst realitätsnah darzustellen.
Veranschaulichen lässt sich das am Beispiel von Abschreibungen. Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut für den Betrieb angeschafft und über mehrere Jahre genutzt, sind dessen Anschaffungskosten über den Nutzungszeitraum abzuschreiben. Wann der Gegenstand bezahlt wurde, spielt keine Rolle. Als Ausgabe wird lediglich der jährliche Abschreibungsbetrag verbucht, nicht aber die Zahlung.
In unserem Beitrag Gewinnermittlung: EÜR - wissen wie es geht
erläutern wir zunächst das Grundprinzip der EÜR und gehen danach auf die verschiedenen Ausnahmen ein. Sie erhalten dadurch das für die Erstellung Ihrer EÜR erforderliche Wissen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)