Elterngeld: Vor der Geburt planen, mehr bekommen

Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates, so das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite. Damit sich Beruf und Familie finanziell besser vereinbaren lassen, gibt es das Elterngeld. Es soll Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes helfen, eintretende Einkommenseinbußen besser verkraften zu können.

Ob und welchen Beruf Sie ausüben, spielt beim Elterngeld keine Rolle. Elterngeld gibt es damit zum Beispiel für Arbeitnehmer, Selbstständige, erwerbslose Eltern, Studierende oder Auszubildende.

Das Elterngeld wird neben dem Kindergeld gezahlt. Seine Berechnung kann im Einzelfall ganz schön kompliziert sein! Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Ihnen zustehende Elterngeld erhalten können und wie Sie durch geschicktes Planen und Gestalten mehr Elterngeld für Ihre Familie heraus holen können.

Diesen Beitrag haben schon 51 Personen gekauft  |  Datum: 21.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Sie leben in Deutschland
  • 1.2 Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt
    • 1.2.1 Diese Kinder zählen
    • 1.2.2 Leben in häuslicher Gemeinschaft
  • 1.3 Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst
  • 1.4 Sie arbeiten gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche
  • 2.1 Elterngeld gibt es für zwölf Monate
  • 2.2 Wann es zwei zusätzliche Monate Elterngeld gibt
  • 2.3 Verteilung zwischen den Eltern
  • 2.4 Alleine 14 Monate Elterngeld beziehen
  • 2.5 Halbes Elterngeld für 24 oder 28 Monate
  • 3.1 Elterngeld als Ersatz für entgangenes Einkommen: Die Einkommens-Ersatzrate
  • 3.2 Geschwisterbonus und Mehrlingsgeburten
  • 3.3 So berechnen Sie Ihr Elterngeld
    • 3.3.1 Diese Monate vor der Geburt zählen
    • 3.3.2 Durchschnittseinkommen vor der Geburt: Geschickt gestalten und mehr Elterngeld herausholen
    • 3.3.3 Bezugszeitraum nach der Geburt
    • 3.3.4 Einkommen nach der Geburt: Durch geschicktes Gestalten können Sie das Elterngeld erhöhen
    • 3.3.5 Einkommenseinbuße und Höhe des Anspruchs
    • 3.3.6 Endabrechnung
    • 3.3.7 Beispielsrechnungen
  • 4.1 Der Antrag und die erforderlichen Nachweise
  • 4.2 Elterngeldbescheid und Widerspruch
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
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