Garantiert sicher einkaufen
Wir sind Trusted Shops zertifiziert

Schnell handeln bei der Pendlerpauschale?

[04.04.2007] -
Die Diskussion um die Pendlerpauschale reißt nicht ab. Nach drei positiven Urteilen für den Steuerzahler fragen sich viele Betroffene, ob es bereits jetzt Möglichkeiten gibt, sich erfolgreich gegen die Kürzung zur Wehr zu setzen. Die Antwort: Es kommt darauf an, wie risikofreudig Sie sind.

Grundsätzlich ist die Pendlerpauschale ein Fall für die Steuererklärung 2007. Bereits aktuell betroffen sind aber Arbeitnehmer, die einen weiten Anfahrtsweg zur Arbeitsstätte haben und sich jedes Jahr einen Freibetrag vom Finanzamt eintragen lassen. Dieser Freibetrag fällt durch die Kürzung der Pendlerpauschale in diesem Jahr geringer aus und verkürzt damit ihr Nettogehalt. Und hier kommt die Entscheidung des 7. Senates des FG Niedersachsen ins Spiel. Das norddeutsche Finanzgericht hat darin das Finanzamt verpflichtet, die ungekürzte Entfernungspauschale als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen (Beschluss vom 2.3.2007, Az. 7 V 21/07).

Damit lässt sich bereits jetzt ein Einspruch gegen die gekürzte Eintragung eines Freibetrages begründen. Da das FG Niedersachsen darauf hingewiesen hat, dass die zugelassene Beschwerde zum BFH keine aufschiebende Wirkung hat, könnte es vielleicht sogar für die Verpflichtung des Finanzamtes zur Eintragung des Freibetrages reichen.

Sicher ist inzwischen, dass Ihr Finanzamt auf einen Einspruch hin das Verfahren aussetzt und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwartet. Wollen Sie mehr, dann müssen Sie gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragen und nach deren (sicherer) Ablehnung selbst vor ein Finanzgericht ziehen.

Was sollte man tun? Jeder Einspruch erhöht den Druck auf die Finanzverwaltung und damit gegebenenfalls auch auf die politischen Entscheider. Ihr Geld würden Sie allerdings zumeist erst dann zurückbekommen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Pendlerpauschale kippt. Und selbst wenn Sie die Sache mit einer Klage weitertreiben, Erfolg haben und den höheren Freibetrag bekommen, bleibt ein Restrisiko. Hält nämlich die Pendlerpauschale dem Grundgesetz stand, müssen Sie Steuer nachzahlen. Zusätzlich fallen für diese Steuerbeträge Zinsen an. Das ist Ihr Risiko.

Fazit: Entscheiden Sie selbst, welcher Weg für Sie der vernünftige und richtige ist. Für alle Fälle stellen wir Ihnen hier den passenden Mustereinspruch zur Verfügung.


Artikel bewerten:   
   (0 Bewertungen)

Kommentar abgeben


(wird nicht veröffentlicht)



Automatische E-Mail Benachrichtigung bei neuen Antworten.


abschicken

Diese Seite mit anderen Teilen


Link teilen über Mr. Wong Link teilen über Google Link teilen über del.icio.us Link teilen über Facebook

E-Mail-Newsletter

Regelmäßige News zum Steuer sparen

(Abmeldung jederzeit möglich)

Sie erhalten eine E-Mail um die Richtigkeit der Anmeldung zu bestätigen.

Die Steuer-Spar-Erklärung 2010

Mit der Steuer-Spar-Erklärung erstellen Sie Ihre Steuererklärung in Bestzeit!

Für die Steuererklärung 2009.
Holen Sie in Bestzeit mehr Geld vom Finanzamt zurück!

Steueränderung:

Alle Dokumente zum Thema Steueränderung auf einen Blick