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Hilfen in Haus und Garten: Welche Tätigkeiten sind begünstigt?

[13.01.2010] -
Ab 2006 beteiligt sich der Staat an Handwerker- und Pflegeleistungen und Hilfen in Haus und Garten. Welche Tätigkeiten konkret gefördert werden und welchem Bereich sie zuzuordnen sind, zeigt Ihnen diese Übersicht.

Achtung: Bei allen Tätigkeiten ist Voraussetzung für die Steuerförderung,
  • dass die Leistung in Ihrem Haushalt, also in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Garten erbracht wurde und
  • dass Sie nicht bar, sondern per Überweisung oder EC-Karte gezahlt haben und
  • dass die Rechnung bestimmte Kriterien erfüllt.


Dokumenttyp Stand Groesse Umfang Quelle
Zum Download bitte anmeldenDownload 13.01.2010 125 kByte(s) 7 Seite(n) Steuertipps Redaktion

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Kommentare

Siebe-Reisser Jutta sagt am 31. August 2010 um 15:27

Die Liste hilft mir bei der Entscheidung, was haushaltsnahe Dienstleistungen (nicht Handwerkerleistungen!!) nicht weiter. Ich gewinne den Eindruck, dass fast alles Handwerkerleistungen sind. Mir fehlen Beispiele für "nicht Handwerkerleistungen", die Abgrenzung ist so schwierig. Den "Freibetrag" für Handwerkerleistungen habe ich ausgenutzt, was mache ich mit den anderen Rechnungen?
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