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Rechner: So werden Ihre sonstigen Bezüge versteuert

[09.02.2010] -

13. und 14 Monatsgehalt, Abfindungen, Entschädigungen, Gratifikationen oder Tantiemen, Jubiläumszuwendungen usw: Mit Hilfe des Lohnsteuerrechners 2010 für sonstige Bezüge können Sie die anfallende Lohnsteuer ermitteln.

Sonstige Bezüge sind alle Bezüge, die nicht laufender Arbeitslohn sind. Für sonstige Bezüge wird die Lohnsteuer anders berechnet als bei laufendem Arbeitslohn.

Hier geht’s zum Lohnsteuer-Rechner 2010 für sonstige Bezüge

So wird die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug ermittelt

  • Zunächst muss der "voraussichtliche Jahresarbeitslohn" ermittelt werden; und zwar ohne den sonstigen Bezug, für den die Lohnsteuer berechnet werden soll. Zum voraussichtlichen Arbeitslohn gehören die bereits gezahlten laufenden Arbeitslöhne, die künftig noch zu zahlenden Arbeitslöhne und die bereits gezahlten sonstigen Bezüge. Künftige sonstige Bezüge werden nicht berücksichtigt.
  • Von dem "voraussichtlichen Arbeitslohn" wird ein eventuell auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag abgezogen; zusätzlich der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag, wenn jeweils die Voraussetzungen dafür vorliegen. Insgesamt ergibt dies den "maßgebenden Jahresarbeitslohn".
  • Für den "maßgebenden Jahresarbeitslohn" wird die Lohnsteuer ermittelt.
  • Zu dem "maßgebenden Jahresarbeitslohn" wird der sonstige Bezug hinzugezählt und auch für diesen Betrag die Lohnsteuer ermittelt.
  • Die Differenz zwischen den beiden ermittelten Lohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt.


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