Durch Computer-Fax übermittelte Einspruchsentscheidung ist unwirksam
[03.02.2010] -
Eine vom Finanzamt mittels Computer-Fax übersandte Einspruchsentscheidung ist nichtig, wenn sie keine qualifizierte elektronische Signatur enthält. Folge: Die Entscheidung entfaltet keine Rechtswirkung und setzt die Klagefrist nicht in Gang.
Vor dem FG Köln stritten ein Steuerzahler und das Finanzamt. Das Finanzamt hatte dem Steuerzahler per Computer-Fax eine Einspruchsentscheidung übermittelt und legte als Beweis dafür den Sendebericht der Übermittlung vor. Der Steuerzahler behauptete, er habe die Entscheidung nie erhalten.
Die Richter machten kurzen Prozess und erklärten, die Frage "erhalten oder nicht erhalten" sei hier gar nicht das eigentliche Problem. Denn schon die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung sei unwirksam. Bei der Übermittlung durch Computer-Fax handele es sich nämlich um einen elektronischen Verwaltungsakt, der nur dann gültig sei, wenn er mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werde. Diese hatte im Streitfall gefehlt (FG Köln, Urteil vom 5.11.2009, Az. 6 K 3931/08; Revision wurde zugelassen).
Hintergrund:
Die qualifizierte elektronische Signatur soll sicherstellen, dass ein elektronisches Dokument tatsächlich vom Absender stammt und unverfälscht übermittelt worden ist. Die qualifizierte elektronische Signatur wird allerdings kaum im elektronischen Rechtsverkehr angenommen, obwohl sie dort vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Bisher ist in der Rechtsprechung jedoch nicht abschließend geklärt, ob ein Computer-Fax überhaupt ein elektronisches Dokument ist und ob bei einer Einspruchsentscheidung auf eine qualifizierte elektronische Signatur gegebenenfalls verzichtet werden kann.