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Mobbing-Abwehr: Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen?

[08.02.2009] -

Schikanen am Arbeitsplatz können grausam sein. Oft brauchen die Betroffenen Hilfe und die kostet Geld. Wie Sie als Betroffener Ihre Aufwendungen geltend machen können, hängt davon ab, um welche Art von Kosten es sich handelt.

  • Aufwendungen für Anti-Mobbing-Seminare und Mobbing-Selbsthilfegruppen zählen zu den Werbungskosten (BFH, Urteil vom 1.3.2007, Az. VI B 92/06).
    Allerdings müssen Sie Nachweise der Schikanen am Arbeitsplatz sammeln: Als Betroffener sollten Sie zum Beispiel durch offizielle schriftliche Beschwerden an die Adresse Ihres Arbeitgebers nachweisen können, dass Sie tatsächlich gemobbt wurden. Aufgrund einer reinen Behauptung erkennen die Finanzämter die Aufwendungen nicht an.
  • Krankheits- und Kurkosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, die sich nur auswirken, soweit die zumutbare Belastung überschritten ist. Das gilt auch dann, wenn die Kosten Ihrer Ansicht nach durch das Mobbing verursacht sind. Nach Ansicht des BFH kann bei solchen "inneren Leiden" der berufliche Auslöser nicht klare und eindeutig festgestellt werden - im Gegensatz zu einer typischen Berufskrankheit (BFH, Urteil vom 23.1.2008, Az. VI B 91/07).


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