Garantiert sicher einkaufen
Wir sind Trusted Shops zertifiziert

Beruflich im Ausland: Neue Reisekostensätze ab 1. 1. 2009

[12.01.2009] -
Wichtig für die Reisekostenabrechnung bei beruflicher Tätigkeit im Ausland: Ab 1. 1. 2009 gelten für einige Länder neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge.

Ihr Arbeitgeber darf für Verpflegung und Übernachtung bei beruflicher Tätigkeit im Ausland Spesen bis in Höhe bestimmter Pauschbeträge steuerfrei an Sie auszahlen. Für einige Länder gelten ab 1. 1. 2009 neue Pauschbeträge (BMF-Schreiben vom 17. 12. 2008, Az. IV C 5 - S 2353/08/10006).

Wer zum Beispiel in Brasilien, Griechenland oder Rumänien tätig ist, darf sich freuen: Die Pauschalen werden erhöht. Schlechte und gute Nachrichten gibt es für Dienstreisen in die Schweiz: Die Verpflegungspauschbeträge werden gesenkt mit Ausnahme für die Stadt Genf. Dafür aber gelten ab dem neuen Jahr höhere Übernachtungspauschbeträge: € 110,- statt bisher € 89,-. Wer in Bern übernachtet, kann künftig sogar € 115,- vom seinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen.

Die komplette alphabetische Übersicht für die einzelnen Länder finden Sie hier. Die Pauschbeträge gelten bei beruflicher Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung im Ausland. Für Länder, die in dieser Übersicht nicht erfasst sind, gilt der Pauschbetrag für Luxemburg.

Steuertipp
Bereits seit 2008 gelten die Übernachtungspauschalen nur für die steuerfreie Arbeitgebererstattung. Möchten Sie Übernachtungskosten in Ihrer Steuerklärung geltend machen, erkennt das Finanzamt dagegen nur die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten an (R 9.7 Abs. 2 und R 9.11 Abs.8 LStR 2008). Wer von seinem Arbeitgeber keine Übernachtungsgelder steuerfrei erstattet bekommt, sollte deshalb unbedingt die Übernachtungs-Belege aufbewahren.


Artikel bewerten:   
   (0 Bewertungen)

Kommentar abgeben


(wird nicht veröffentlicht)



Automatische E-Mail Benachrichtigung bei neuen Antworten.


abschicken

Diese Seite mit anderen Teilen


Link teilen über Mr. Wong Link teilen über Google Link teilen über del.icio.us Link teilen über Facebook

E-Mail-Newsletter

Regelmäßige News zum Steuer sparen

(Abmeldung jederzeit möglich)

Sie erhalten eine E-Mail um die Richtigkeit der Anmeldung zu bestätigen.

Der RechtsBerater auf CD-ROM

Wertvolle Tipps kann man nie genug bekommen

Wertvolle Tipps kann man nie genug bekommen.

Mehr Infos zum RechtsBerater auf CD-ROM

Der GeldBerater auf CD-ROM

Der GeldBerater auf CD-ROM - Mit mehr Wissen zu mehr Geld

Der GeldBerater auf CD-ROM - das komplette Geldtipps Wissen auf CD-ROM.

..mehr Infos zum GeldBerater auf CD-ROM

Lohn und Gehalt:

Alle Dokumente zum Thema Lohn und Gehalt auf einen Blick

Der FinanzPlaner

Individuelle Finanzplanung - zum Selbermachen am PC

Individuelle Finanzplanung - zum Selbermachen am PC

Bestellen Sie jetzt den FinanzPlaner