Steuerfreie Abgeordnetenpauschale auch für Normalbürger?
[07.01.2009] -
Ist die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete verfassungswidrig? Das bleibt weiter offen, denn zu dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof in seinem Urteil zur Kostenpauschale nicht geäußert.
Die Richter entschieden lediglich, dass Normalbürger keinen Anspruch auf einen ähnlich hohen Freibetrag wie die Mandatsträger geltend machen können. Der Bundesfinanzhof hatte über drei Klagen zur steuerfreien Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten zu befinden. Pro Jahr erhalten die Volksvertreter eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 43.764 Euro. Ein normaler Arbeitnehmer kann für berufliche Ausgaben lediglich 920 Euro pauschal geltend machen. Die Kläger sahen durch die steuerfreie Abgeordnetenpauschale den Gleichheitsgrundsatz verletzt, da sie nicht einen Freibetrag in gleicher Höhe für sich steuerlich geltend machen können (BFH, Urteil vom 11.9.2008, Az. VI R 13/06).
Ob und inwieweit die steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten mit der Verfassung vereinbar ist, darüber wollte der Bundesfinanzhof nicht entscheiden. Diese Frage, so die Richter, sei für eine Entscheidung in den vorliegenden Fällen nicht von Bedeutung. Denn die Kläger könnten nicht davon profitieren, wenn die Abgeordnetenpauschale für verfassungswidrig erklärt würde. Ihnen würde auf keinen Fall ein Freibetrag in vergleichbarer Höhe zustehen.
Mit diesem Argument lehnt es der Bundesfinanzhof ab, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das haben zwischenzeitlich aber die Kläger mit einer Verfassungsbeschwerde erreicht. Das Aktenzeichen lautet 2 BvR 28/08.