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Schaffen Sie im Januar 2007 einen Pkw im Wert von 20.000 Euro netto für Ihren Betrieb an und schreiben Sie das Fahrzeug degressiv ab, können Sie in Ihrer Gewinnermittlung 2007 Abschreibungen in Höhe von 6.000 Euro geltend machen (30% der Anschaffungskosten als Obergrenze).
Erwerben Sie den Pkw stattdessen erst im Januar 2008 für 20.000 Euro netto, ist die degressive Abschreibung nicht mehr möglich. Die Nutzugsdauer von sechs Jahren führt zu einem Abschreibungssatz von 16,67%. Die lineare Abschreibung beträgt damit im Jahr 2008 rund 3.334 Euro.
Durch den Wegfall der degressiven Abschreibung geht im Jahr der Anschaffung ein Abschreibungsvolumen von 2.666 Euro verloren.
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