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Degressive Abschreibung: entfällt ab 2008

[03.12.2007] -

Bei Anschaffungen ab 2008 müssen sich Selbstständige mit der deutlich niedrigeren linearen Abschreibung begnügen. Der Wegfall wirkt sich besonders nachteilig aus bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern mit langer Nutzungsdauer.

Beispiel

Schaffen Sie im Januar 2007 einen Pkw im Wert von 20.000 Euro netto für Ihren Betrieb an und schreiben Sie das Fahrzeug degressiv ab, können Sie in Ihrer Gewinnermittlung 2007 Abschreibungen in Höhe von 6.000 Euro geltend machen (30% der Anschaffungskosten als Obergrenze).

Erwerben Sie den Pkw stattdessen erst im Januar 2008 für 20.000 Euro netto, ist die degressive Abschreibung nicht mehr möglich. Die Nutzugsdauer von sechs Jahren führt zu einem Abschreibungssatz von 16,67%. Die lineare Abschreibung beträgt damit im Jahr 2008 rund 3.334 Euro.

Durch den Wegfall der degressiven Abschreibung geht im Jahr der Anschaffung ein Abschreibungsvolumen von 2.666 Euro verloren.

Die Abschaffung der degressiven Abschreibung ist also ein herber Verlust. Die Idee dahinter: Durch die mit der Abschaffung verbundenen Steuermehreinnahmen von 3 Milliarden Euro wird ein Teil des mit der Unternehmensteuerreform 2008 einhergehenden Steuerausfalls kompensiert.

Steuertipp

Schaffen Sie bis zum 31.12.2007 möglichst viele abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter an, die Sie degressiv abschreiben können. Dadurch sichern Sie sich steuerliche Vorteile, die ab 2008 verloren sind.

Ob Sie noch die degressive Abschreibung erhalten, richtet sich allein nach dem Lieferzeitpunkt. Wird das Wirtschaftsgut noch im Jahr 2007 geliefert, steht Ihnen die degressive Abschreibung also selbst dann zu, wenn die Zahlung erst 2008 erfolgt.

Noch Anfang 2006 hatte der Gesetzgeber die degressive Abschreibung attraktiver gestaltet und den Abschreibungssatz für Anschaffungen im Jahr 2006 und 2007 auf maximal 30% heraufgesetzt. Dadurch sollte der Anreiz für Investitionen erhöht und die inländische Konjunktur angekurbelt werden.

Der Vorteil der degressiven Abschreibung: Sie verschafft Unternehmern einen Liquiditätsvorteil, da die Abschreibungsbeträge aufgrund des hohen Abschreibungssatzes in den ersten Jahren beträchtlich sind und daher auch die Steuerersparnis überdurchschnittlich ist.

 


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