Meine Steuern. Für Selbstständige

Wir begleiten dich kompetent und praxisnah.

Der Online-Ratgeber unterstützt dich bei der Ermittlung des Gewinns über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und steht dir bei der Klärung von Umsatzsteuerfragen zur Seite. Darüber hinaus hilft er dir den Vorsteuerabzug sicherzustellen, Investitionsentscheidungen zu treffen und bei vielem mehr... 

  • Clever Steuern sparen 
    Egal ob Abschreibungen, Arbeitszimmer, Geschäftsreisen oder Fahrzeugnutzung - wir zeigen dir, wie du deinen steuerlichen Gestaltungsspielraum voll ausschöpfen und kein Geld verschenkst. 
  • Mehr Zeit fürs Geschäft und fürs Private 
    Erspar‘ dir zeitraubende Recherchen - verständlich formuliert und unterstützt durch Beispiele findest du alle steuerrelevanten Infos bei uns an einer Stelle. 
  • Stress mit dem Finanzamt vermeiden 
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Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater für Selbstständige“ umbenannt in „Meine Steuern. Für Selbstständige“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Die rechtzeitige Mitteilung der Steuer-ID an den Arbeitgeber ist wichtig für eine korrekte Lohnabrechnung und Sozialversicherungsmeldung. Wird die Steuer-ID nicht rechtzeitig mitgeteilt, wird der Lohn nach Steuerklasse VI versteuert – der ungünstigsten Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.

Wichtig für Eltern, die im EU-Ausland arbeiten: Der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht kann auch dann in Höhe des Anspruchs auf vergleichbare Familienleistungen im EU-Ausland gekürzt werden, wenn ein im Ausland erwerbstätiger Kindergeldberechtigter die dort vorgesehenen Leistungen gar nicht beantragt hat.

Die Finanzverwaltung hat am 4. August 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Einsprüche und Anträge zurückgewiesen werden, die geltend machen, das Solidaritätszuschlaggesetz von 1995 (SolZG 1995) verstoße gegen das Grundgesetz.

Der Bundesfinanzhof ordnet die Übertragung von GmbH-Anteilen beim Zugewinnausgleich zwischen Ehegatten grundsätzlich als steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang ein. Wird der Ehevertrag wegen eines Irrtums über Steuern rückabgewickelt und war dieser Irrtum Grundlage des Vertrages, kann der Gewinn rückwirkend entfallen.

Ein großes Plus der gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenlose Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder. Dabei sollte man das Einkommen der Mitversicherten im Blick haben und der Krankenkasse korrekt melden: War das Einkommen zu hoch, droht rückwirkend der Rausschmiss – mit teuren Folgen. Das ist insbesondere für diejenigen wichtig, die Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder geringe Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit haben.