Meine Steuern. Für Selbstständige

Wir begleiten dich kompetent und praxisnah.

Der Online-Ratgeber unterstützt dich bei der Ermittlung des Gewinns über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und steht dir bei der Klärung von Umsatzsteuerfragen zur Seite. Darüber hinaus hilft er dir den Vorsteuerabzug sicherzustellen, Investitionsentscheidungen zu treffen und bei vielem mehr... 

  • Clever Steuern sparen 
    Egal ob Abschreibungen, Arbeitszimmer, Geschäftsreisen oder Fahrzeugnutzung - wir zeigen dir, wie du deinen steuerlichen Gestaltungsspielraum voll ausschöpfen und kein Geld verschenkst. 
  • Mehr Zeit fürs Geschäft und fürs Private 
    Erspar‘ dir zeitraubende Recherchen - verständlich formuliert und unterstützt durch Beispiele findest du alle steuerrelevanten Infos bei uns an einer Stelle. 
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    Niemand will Ärger und Streit mit dem Finanzamt - wir wissen, wie die Verwaltung tickt und zeigen dir Wege, um beim Finanzamt gut dazustehen, ohne auf steuerliche Vorteile verzichten zu müssen 

Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater für Selbstständige“ umbenannt in „Meine Steuern. Für Selbstständige“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Mit freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können Rentenlücken geschlossen, Wartezeiten erfüllt und die spätere Altersrente erhöht werden. Freiwillige Rentenbeiträge für 2025 können noch bis zum 31. März 2026 gezahlt werden. Die Beitragshöhe kann innerhalb gesetzlicher Grenzen flexibel gewählt werden.

Wer sich im Verein engagiert, soll dafür steuerlich belohnt werden. Deshalb gibt es steuerliche Vergünstigungen für Ehrenamtliche. Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale wurden zum 1. Januar 2026 angehoben.

Wer in ein Pflegeheim einzieht, muss 2026 erneut mit einem höheren Eigenanteil rechnen. Trotz der Zuschüsse der Pflegekassen müssen Betroffene aktuell im Schnitt beim Einzug in ein Heim 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche zuzahlen. Das sind 261 Euro mehr als Anfang 2025. Das ergab eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek).

Eigentlich müssen keine Belege und Quittungen mehr mit der Steuererklärung abgegeben werden. Falls das Finanzamt sie doch anfordert, sollte man Kopien einreichen oder die Nachweise elektronisch über ELSTER einreichen. Wir erklären, warum.

Der Wechsel in die Steuerklasse II ist für Alleinerziehende ein wichtiger Schritt, um den Entlastungsbetrag zu erhalten. Der offizielle Antragsweg ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Wir erklären den korrekten Ablauf, die passenden Formulare sowie typische Fehlerquellen.