Der Online-Ratgeber unterstützt dich bei der Ermittlung des Gewinns über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und steht dir bei der Klärung von Umsatzsteuerfragen zur Seite. Darüber hinaus hilft er dir den Vorsteuerabzug sicherzustellen, Investitionsentscheidungen zu treffen und bei vielem mehr...
Clever Steuern sparen
Egal ob Abschreibungen, Arbeitszimmer, Geschäftsreisen oder Fahrzeugnutzung - wir zeigen dir, wie du deinen steuerlichen Gestaltungsspielraum voll ausschöpfen und kein Geld verschenkst.
Mehr Zeit fürs Geschäft und fürs Private
Erspar‘ dir zeitraubende Recherchen - verständlich formuliert und unterstützt durch Beispiele findest du alle steuerrelevanten Infos bei uns an einer Stelle.
Stress mit dem Finanzamt vermeiden
Niemand will Ärger und Streit mit dem Finanzamt - wir wissen, wie die Verwaltung tickt und zeigen dir Wege, um beim Finanzamt gut dazustehen, ohne auf steuerliche Vorteile verzichten zu müssen
Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.
Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater für Selbstständige“ umbenannt in „Meine Steuern. Für Selbstständige“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.
Als Content Creator oder Influencer kommst du am Thema Steuern nicht vorbei. Wir helfen dir dabei, die Regeln einzuhalten. Denn Ärger mit dem Finanzamt kannst du echt nicht brauchen.
Die Kosten für einen Prozess zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt können in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte über dem Existenzminimum hat.
Pflegeeltern bekommen zwar Elternzeit, aber kein Elterngeld. Das soll sich ändern, sagt der Bundesrat, und hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.
Am 18.10.2024 hat der Bundestag dem Jahressteuergesetz zugestimmt, im Bundesrat soll es am 22.11.2024 auf der Agenda stehen. Wir haben einige interessante Punkte herausgesucht. Zum Steuerfortentwicklungsgesetz (anfangs als Jahressteuergesetz II veröffentlicht) gibt es noch keine Neuigkeiten.
11.604 Euro beträgt der steuerfreie Grundfreibetrag 2024 für Alleinstehende, 23.208 Euro für Verheiratete, die sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Der Bundestag hat heute einer geplanten Anhebung um 180 Euro bzw. 360 Euro zugestimmt, im November soll der Bundesrat folgen.
Das FG Münster hat entschieden, dass die Kapitalertragsteuer keine Nachlassverbindlichkeit darstellt. Dies bedeutet, dass diese Steuer nicht vom Erbe abgezogen werden kann.
Wer einen Bausparvertrag hat, kann sich möglicherweise zu viel gezahlte Kosten von seiner Bausparkasse zurückholen. Es geht zwar um nicht viel Geld, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist, und dem einen oder der anderen dürfte es auch ums Prinzip gehen.
Wer nach einer energetischen Sanierung Ratenzahlung vereinbart, muss Geduld mitbringen: Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gibt es erst, wenn auch die letzte Rate bezahlt wurde.
Corona-Hilfen wurden oft auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Die endgültige Höhe der Leistungen wird aber anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt – das macht eine Schlussabrechnung erforderlich, die zur Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen führen kann.