Meine Steuern. Für Selbstständige

Wir begleiten dich kompetent und praxisnah.

Der Online-Ratgeber unterstützt dich bei der Ermittlung des Gewinns über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und steht dir bei der Klärung von Umsatzsteuerfragen zur Seite. Darüber hinaus hilft er dir den Vorsteuerabzug sicherzustellen, Investitionsentscheidungen zu treffen und bei vielem mehr... 

  • Clever Steuern sparen 
    Egal ob Abschreibungen, Arbeitszimmer, Geschäftsreisen oder Fahrzeugnutzung - wir zeigen dir, wie du deinen steuerlichen Gestaltungsspielraum voll ausschöpfen und kein Geld verschenkst. 
  • Mehr Zeit fürs Geschäft und fürs Private 
    Erspar‘ dir zeitraubende Recherchen - verständlich formuliert und unterstützt durch Beispiele findest du alle steuerrelevanten Infos bei uns an einer Stelle. 
  • Stress mit dem Finanzamt vermeiden 
    Niemand will Ärger und Streit mit dem Finanzamt - wir wissen, wie die Verwaltung tickt und zeigen dir Wege, um beim Finanzamt gut dazustehen, ohne auf steuerliche Vorteile verzichten zu müssen 

Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater für Selbstständige“ umbenannt in „Meine Steuern. Für Selbstständige“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Vom 23. bis 27. Juni 2025 lädt die rheinland-pfälzische Justiz unter dem Motto #WirLebenRechtsstaat Bürgerinnen und Bürger dazu ein, einen Blick hinter die Kulissen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten zu werfen.

Auch Urlaubsgeld ist voll steuerpflichtig. Und durch eine Besonderheit bei der Berechnung der Lohnsteuer für Sonderzahlungen bleibt sogar weniger vom Urlaubsgeld übrig als erwartet.

In den letzten Jahren hat sich eine neue Art von Solaranlagen etabliert: Sogenannte Balkonkraftwerke oder Steckersolaranlagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie punkten mit geringen Anschaffungskosten, einfacher Installation und geringen bürokratischen Hürden für Zulassung und Anmeldung der Anlage.

Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht auf die für den Grundrentenzuschlag erforderlichen Grundrentenzeiten angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

Zum 1.7.2025 steigen alle gesetzlichen Renten. Auch die mehr als fünf Millionen Witwenrenten und Witwerrenten, die die Deutsche Rentenversicherung zahlt, werden dann angepasst. Außerdem gelten ab Juli 2025 etwas großzügigere Regelungen bei der Einkommensanrechnung.

Produkt-Bundles sind im Einzelhandel und der Gastronomie weit verbreitet – zum Beispiel ein Technik-Set, ein Menü oder ein Kombiangebot aus Buch und Spielzeug. Wenn die enthaltenen Produkte unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen, wird die steuerliche Behandlung kompliziert.

Auch als Minderjähriger muss man eine eigene Steuererklärung machen – es ist nicht erlaubt, dass die Eltern die Einnahmen und Ausgaben des minderjährigen Kindes mit in ihre Steuererklärung übernehmen!