Lohnsteuer-Ermäßigung 2026, 2027: Antrag, Fristen, Voraussetzungen & Formulare

Die Lohnsteuer-Ermäßigung ist eine effektive Möglichkeit, bereits während des Jahres steuerliche Vorteile zu nutzen. Mit dem richtigen Antrag und den passenden Anlagen lässt sich das Nettogehalt planbar steigern.

Zusammenfassung

Die Lohnsteuer-Ermäßigung (§ 39a EStG) ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, schon während des Jahres steuerliche Entlastungen zu erhalten. Durch einen Lohnsteuer-Freibetrag reduziert sich die monatliche Lohnsteuer. Damit steigt das monatliche Nettogehalt. Wir erklären, wie der Antrag funktioniert, welche Voraussetzungen bestehen und welche Fristen gelten.

Inhalt

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Was ist eine Lohnsteuer-Ermäßigung?

Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können bestimmte steuerliche Aufwendungen bereits unterjährig berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

Das Finanzamt trägt den bewilligten Lohnsteuer-Freibetrag als ELStAM (elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal) ein. Arbeitgeber können diese Werte elektronisch abrufen.

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Wie wirkt sich der Lohnsteuer-Freibetrag auf das Gehalt aus?

Wird ein Freibetrag für die Lohnsteuer eingetragen, mindert er monatlich den steuerpflichtigen Bruttolohn. Das bedeutet:

  • weniger Lohnsteuer

  • weniger Solidaritätszuschlag

  • ggf. weniger Kirchensteuer

höheres Nettogehalt schon im laufenden Jahr!

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen

Grundlage für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist immer das amtliche Formular »Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung«.

Fristen für die Lohnsteuer-Ermäßigung

Ehepaare und Lebenspartner müssen den Antrag gemeinsam ausfüllen.

Lohnsteuer-Ermäßigung: Antragsformulare

Zum Antrag gehören je nach geltend gemachten Aufwendungen folgende Anlagen:

Nur die tatsächlich benötigten Anlagen müssen ausgefüllt werden. Die Anzahl der beigefügten Anlagen wird im Hauptvordruck eingetragen.

Wie lange gilt der Lohnsteuer-Freibetrag?

Grundsätzlich gilt eine Lohnsteuer-Ermäßigung für ein Kalenderjahr. Ein erneuter Antrag ist daher jährlich erforderlich.

Optional kann der Freibetrag für zwei Jahre beantragt werden (Kennzeichnung in Zeile 21 bzw. 22 des Hauptvordrucks).

Änderungen während des Geltungszeitraums

  • Verbesserung der Verhältnisse: neuer Antrag möglich (z.B. höhere Werbungskosten).

  • Verschlechterung der Verhältnisse: meldepflichtig (z.B. Ende einer doppelten Haushaltsführung).

(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 22. Januar 2026)

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