SteuerSparBerater: Steuer Ratgeber für Selbstständige

SteuerSparBerater für Selbstständige

 

Der Steuerberater für Selbstständige begleitet Sie kompetent und praxisnah

Er unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung, bei der Ermittlung des Gewinns über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und steht Ihnen bei der Klärung von Umsatzsteuerfragen zur Seite. Darüber hinaus hilft er Ihnen den Vorsteuerabzug sicherzustellen, Investitionsentscheidungen zu treffen und bei vielem mehr...

 

 

 

Unser Tipp für Selbstständige

Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler

Steuererklärung selbst erstellen von der EÜR bis zur Umsatzsteuer

Von der EÜR, über den Betriebs-PKW bis zu Abschreibungen oder Umsatzsteuer haben Selbstständige und Freiberufler viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Mit unseren verständlich formulierten und praxisnahen Steuertipps sind Sie immer gut beraten und können Ihre Steuer-Spar-Strategie selbst gestalten.

Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler

News

Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Inzwischen stehen die Werte für 2024 fest.

Wer erst in den letzten zwei Jahren in das Thema Geldanlage eingestiegen ist, musste sich um das Thema Vorabpauschale keine Gedanken machen. Warum sich das jetzt ändert und was Sie jetzt tun müssen, lesen Sie hier.

Die Zinsen für Erspartes sind zwar gestiegen. Aber zum Ärger vieler Kunden rücken die Banken für Tagesgelder immer noch oft nur magere Zinsen heraus, zumal die jeweiligen Top-Angebote oft nur für sechs Monate gelten. Doch es gibt eine Alternative: Mit Geldmarktfonds können Anleger derzeit einfach und ziemlich sicher höhere Zinsen kassieren.

Das Wachstumschancengesetz muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden: Der Bundesrat verwies das Gesetzesvorhaben zur grundlegenden Überarbeitung in das gemeinsame Gremium von Bundesrat und Bundestag. Was das bedeutet und welche interessanten Änderungen für Unternehmer, Arbeitnehmer und sogar für Vermieter im Gesetz enthalten sind, lesen Sie hier.

Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro. Die entsprechende Empfehlung der Mindestlohnkommission von Juni 2023 wurde am Freitag von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt. Wer die Mindestlohnkommission ist und warum die Umsetzung dieses Mal nicht ganz so sicher war wie sonst, lesen Sie hier.

Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent fällig.