Meine Steuern. Für Selbstständige

Wir begleiten dich kompetent und praxisnah.

Der Online-Ratgeber unterstützt dich bei der Ermittlung des Gewinns über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und steht dir bei der Klärung von Umsatzsteuerfragen zur Seite. Darüber hinaus hilft er dir den Vorsteuerabzug sicherzustellen, Investitionsentscheidungen zu treffen und bei vielem mehr... 

  • Clever Steuern sparen 
    Egal ob Abschreibungen, Arbeitszimmer, Geschäftsreisen oder Fahrzeugnutzung - wir zeigen dir, wie du deinen steuerlichen Gestaltungsspielraum voll ausschöpfen und kein Geld verschenkst. 
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    Erspar‘ dir zeitraubende Recherchen - verständlich formuliert und unterstützt durch Beispiele findest du alle steuerrelevanten Infos bei uns an einer Stelle. 
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Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater für Selbstständige“ umbenannt in „Meine Steuern. Für Selbstständige“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Weniger Papierkram nach der Geburt: Ab 2027 soll die Familienkasse das Kindergeld in vielen Fällen automatisch festsetzen und auszahlen. Ein Antrag ist dann nicht mehr nötig. Die Umstellung erfolgt stufenweise und nur bei eindeutigem Kindergeldanspruch.

Das Bundesfinanzministerium will eine allgemeine Kassenpflicht für viele Unternehmen einführen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute beschlossen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren und die Aufzeichnung von Bareinnahmen besser nachvollziehbar zu machen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 veröffentlicht. Die Verordnung muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden, anschließend bedarf sie noch der Zustimmung des Bundesrats.

Unter »Functions on demand« versteht man serienmäßig verbaute Sonderausstattung im Auto, die über ein Update bei Bedarf aktiviert wird (z.B. Sitzheizung, Assistenzsysteme oder Navigationssystem). Wie werden diese Funktionen bei der Besteuerung nach der pauschalen 1%-Methode berücksichtigt?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass auch Vermächtnisnehmer die Erbfallkostenpauschale beanspruchen können. Außerdem darf die Pauschale nicht gekürzt werden, wenn nur ein Erbe in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig ist und weitere Beteiligte im Ausland leben und hier nicht steuerpflichtig sind.