Meine Steuern. Für Selbstständige

Wir begleiten dich kompetent und praxisnah.

Der Online-Ratgeber unterstützt dich bei der Ermittlung des Gewinns über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und steht dir bei der Klärung von Umsatzsteuerfragen zur Seite. Darüber hinaus hilft er dir den Vorsteuerabzug sicherzustellen, Investitionsentscheidungen zu treffen und bei vielem mehr... 

  • Clever Steuern sparen 
    Egal ob Abschreibungen, Arbeitszimmer, Geschäftsreisen oder Fahrzeugnutzung - wir zeigen dir, wie du deinen steuerlichen Gestaltungsspielraum voll ausschöpfen und kein Geld verschenkst. 
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Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater für Selbstständige“ umbenannt in „Meine Steuern. Für Selbstständige“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Rentensplitting ermöglicht es Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern, ihre Rentenansprüche gleichmäßig aufzuteilen. Wie es funktioniert und was Interessierte beachten müssen, erklären wir hier.

Kinder in Patchworkfamilien leiden häufig darunter, dass sie nicht den Nachnamen ihrer Eltern bzw. Stiefeltern tragen. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den Familiennamen eines Stiefkindes zu ändern.

Mit der Frage, ob eine teilentgeltliche Übertragung von Immobilien unterhalb der ursprünglichen Anschaffungskosten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu den steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäfte gehört, hat sich das Finanzgericht Niedersachsen beschäftigt.

Im September 2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zwei unabhängige Expertenkommissionen eingesetzt, die konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen für ein modernes und zukunftsfestes Steuerrecht erarbeiten sollten. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.

Im Juni hat das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) beschlossen, jetzt gibt es einen Nachschlag: Am 10. Juli wurde der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz II veröffentlicht. Wir haben einige interessante Punkte herausgesucht.

Ab Herbst 2024 soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander vereinfachen. Was kommt da auf die Betroffenen zu?

Mit dem sogenannten »Entlastungsbetrag« von 125 Euro können Pflegebedürftige auch haushaltsnahe Dienstleistungen finanzieren, wie Einkaufen, Aufräumen, Putzen, Waschen und Bügeln. Das geht aber nur, wenn die Leistung von einem anerkannten Dienst erbracht wird, sagt das BSG.