Steuererklärung für Selbstständige: Anlage EÜR ist für alle Pflicht

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Selbstständige, die ihren Gewinn über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind verpflichtet, den Formular-Vordruck »Anlage EÜR« zu nutzen und abzugeben – unabhängig von der Höhe des Umsatzes! Lesen Sie hier, was Sie zum Steuerformular wissen müssen und welche wichtige Änderung Corona gebracht hat.

 

Inhalt

 

Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz: Wer darf was nutzen?

Der Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit lässt sich auf zwei Wegen ermitteln:

  • durch eine Bilanz oder

  • durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Für jedes Verfahren gibt es eigene Vorschriften.

Jeder Selbstständige, der nicht buchführungspflichtig ist, darf seinen Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Das sind insbesondere:

  • alle Freiberufler, unabhängig von der Höhe ihres Gewinns;

  • alle Einzelunternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, die nicht vom Finanzamt aufgefordert wurden, eine Bilanz einzureichen.

Wenn Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, müssen Sie bei Überschreiten bestimmter Grenzen zur doppelten Buchführung übergehen und statt der Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Bilanz erstellen (Buchführungspflicht gemäß § 141 Abgabenordnung – AO).

Eintritt der Buchführungspflicht bei Gewerbetreibenden:

  • Der Jahresgewinn liegt über 60.000 Euro oder

  • der Jahresumsatz beträgt mehr als 600.000 Euro.

Die meisten Freiberufler, aber auch viele Gewerbebetriebe ermitteln ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), obwohl sie auch die Bilanzierung wählen könnten. Das hat einen guten Grund, denn sie ist die einfachste und kostengünstigste Gewinnermittlungsmethode.

Die formalen Anforderungen an eine EÜR sind nicht sehr hoch. Um den Gewinn möglichst einfach ermitteln zu können, werden lediglich die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben innerhalb eines Jahres unter Beachtung des Zufluss- und Abflussprinzips (§ 11 EStG) erfasst. Das bedeutet:

Betriebseinnahmen bei Zufluss

./.  

Betriebsausgaben bei Abfluss

=  

Gewinn oder Verlust

 

 

Im Ratgeber »Ausfülltipps zur Anlage EÜR 2021« erklären wir Ihnen Zeile für Zeile, wie Sie die Anlage EÜR für Ihre Steuererklärung 2021 richtig ausfüllen.

 

 

    

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Sie erfahren außerdem mehr zu:

 

  • Gewinnermittlung und Corona

  • Betriebseinnahmen

  • Betriebsausgaben (Wareneinkauf, Fremdleistungen, Lohnkosten, Abschreibungen, Raumkosten, Fahrtkosten usw.)

  • Ermittlung des Gewinns

  • Rücklagen und stille Reserven

  • Entnahmen und Einlagen

 

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Hinweis: Der Ratgeber »Ausfülltipps zur Anlage EÜR 2021« ist Bestandteil des großen Steuer-Ratgebers »Steuertipps für Selbstständige«.

 

 

Ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung dasselbe wie eine 4/3-Rechnung?

Ja: Da die EÜR gesetzlich in § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist, sprechen Fachleute oft nur von der »4/3-Rechnung«, wenn es um die Einnahmen-Überschuss-Rechnung geht.

Anlage EÜR, Anlage S und Anlage G ausfüllen: Was gehört wo rein?

Der Vordruck »Anlage EÜR« wird von der Finanzverwaltung für jedes Kalenderjahr neu herausgegeben und ist Bestandteil Ihrer Einkommensteuererklärung.

  • Erzielen Sie mit Ihrem Unternehmen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, so müssen Sie den über die »Anlage EÜR« festgestellten Gewinn oder Verlust in den Vordruck »Anlage S« übertragen.

  • Wenn Sie gewerbliche Einkünfte bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, übertragen Sie den ermittelten Gewinn oder Verlust in die »Anlage G«.

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb buchführungspflichtig sind, müssen Sie den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln (§ 4 Abs. 1 EStG). Dies ist dann der Fall, wenn Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind oder im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 600.000 Euro oder Gewinngrenze von 60.000 Euro überschritten haben.

Anlage EÜR: Welche Formulare gehören dazu?

Neben dem Hauptvordruck gehören zur »Anlage EÜR« folgende weitere Formulare, die Sie in bestimmten Fällen beifügen müssen.

  • Wenn sich in Ihrem Betrieb Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.) befindet, müssen Sie zusammen mit der »Anlage EÜR« ein Anlageverzeichnis abgeben. Auch hierfür ist die Nutzung des Vordrucks »Anlage AVEÜR« Pflicht!

  • Sofern Sie in der »Anlage EÜR« beschränkt abziehbare Schuldzinsen von mehr als 2.050 Euro erfasst haben, müssen Sie auch noch die »Anlage SZ« abgeben, in der es um die Berechnung der steuerlich nicht abziehbaren Schuldzinsen aufgrund von Überentnahmen geht.

Neues Formular zur Anlage EÜR wegen Corona!

Mit der Einkommensteuererklärung 2021 muss jeder Gewerbetreibende und Freiberufler das Formular »Anlage Corona-Hilfen« abgeben und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Achtung: Selbst dann, wenn Sie gar keine Corona-Hilfen erhalten haben, müssen Sie das Formular abgeben! Wer keine Hilfen erhalten hat, trägt in Zeile 4 der »Anlage Corona-Hilfen« die Ziffer 2 für »Nein« ein.

Anlage EÜR: elektronische Abgabe ist Pflicht!

Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung samt der »Anlage EÜR« grundsätzlich elektronisch beim Finanzamt einreichen, wenn kein Härtefallantrag gestellt wird (§ 25 Abs. 4 EStG).

Die Übermittlung kann über die Internetseite der Finanzverwaltung (www.elster.de) unter »Mein ELSTER« erfolgen. Aber auch mithilfe der Steuer-Software »SteuerSparErklärung« der Akademischen Arbeitsgemeinschaft können Sie die Anlage EÜR ausfüllen und anschließend elektronisch verschicken.

Wenn Sie keine »Anlage EÜR« einreichen, kann das Finanzamt die Abgabe des Vordrucks mithilfe eines Zwangsgeldes (maximal 25.000 Euro, § 329 AO) durchsetzen.

(MB, AW)

 

 

Im Ratgeber »Ausfülltipps zur Anlage EÜR 2021« erklären wir Ihnen Zeile für Zeile, wie Sie die Anlage EÜR für Ihre Steuererklärung 2021 richtig ausfüllen.

 

 

    

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Sie erfahren außerdem mehr zu:

 

  • Gewinnermittlung und Corona

  • Betriebseinnahmen

  • Betriebsausgaben (Wareneinkauf, Fremdleistungen, Lohnkosten, Abschreibungen, Raumkosten, Fahrtkosten usw.)

  • Ermittlung des Gewinns

  • Rücklagen und stille Reserven

  • Entnahmen und Einlagen

 

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Hinweis: Der Ratgeber »Ausfülltipps zur Anlage EÜR 2021« ist Bestandteil des großen Steuer-Ratgebers »Steuertipps für Selbstständige«.

 

URL:
https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/einnahmen-ueberschuss-rechnung/steuererklaerung-fuer-selbststaendige-anlage-euer-ist-fuer-alle-pflicht