Meine Steuern.

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Alles für die private Einkommensteuererklärung

Mit Meine Steuern. hast du ein starkes Werkzeug an der Hand, um das Beste aus deiner Einkommensteuererklärung rauszuholen 

  • Tipps & Tricks nutzen 
    Nutze den steuerlichen Gestaltungsspielraum voll aus, unsere Expertentipps helfen dir dabei. 
  • Steuern & Zeit sparen 
    Bei uns findest du alles an einem Ort mit den wichtigsten Steuertipps, dadurch sparst du nicht nur Geld, sondern auch Zeit 
  • Alles verständlich „übersetzt“ 
    Wir haben alle komplizierten und schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze für dich gelesen und ansehnlich mit Beispielen aufbereitet, sodass sogar die Kommunikation mit dem Finanzamt kein Problem mehr darstellt. 

Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.   

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater“ umbenannt in „Meine Steuern.“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Liebe Männer, habt ihr nicht auch schon mal darüber nachgedacht, euch einen Bart wachsen zu lassen oder, falls ihr schon einen habt, mal eine andere Form zu wählen? Dann wäre der November der perfekte Monat, um über den wieder beliebter werdenden Schnurrbart nachzudenken. Und: Keine Sorge, wir bei Steuertipps sind nun nicht dazu übergegangen, euch Modetipps geben zu wollen. Vielmehr steht ein ernstes Thema dahinter.

Wenn Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen, die bei einer anderen Depotbank angefallen sind, verrechnet werden sollen, braucht man eine Verlustbescheinigung der Bank.

Der Weltspartag entstand vor etwa hundert Jahren, um Vertrauen in Geld und den Wert des Sparens zu stärken. Heute erinnert er daran, wie wichtig finanzielle Bildung bleibt – gerade für die nächste Generation. Denn wer früh lernt, mit Geld umzugehen, schafft Sicherheit und Freiheit fürs Leben.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Abriss eines vermieteten Wohngebäudes und der anschließende Neubau auf demselben Grundstück nicht durch die Wohnraumoffensive steuerlich gefördert wird. Er bestätigte damit ein Urteil des FG Köln.

Wer Angehörige im Ausland finanziell unterstützt, kann diese Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Seit 2025 gelten jedoch neue Regeln. Was man für die nächste Steuererklärung wissen muss.