Meine Steuern.

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Alles für die private Einkommensteuererklärung

Mit Meine Steuern. hast du ein starkes Werkzeug an der Hand, um das Beste aus deiner Einkommensteuererklärung rauszuholen 

  • Tipps & Tricks nutzen 
    Nutze den steuerlichen Gestaltungsspielraum voll aus, unsere Expertentipps helfen dir dabei. 
  • Steuern & Zeit sparen 
    Bei uns findest du alles an einem Ort mit den wichtigsten Steuertipps, dadurch sparst du nicht nur Geld, sondern auch Zeit 
  • Alles verständlich „übersetzt“ 
    Wir haben alle komplizierten und schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze für dich gelesen und ansehnlich mit Beispielen aufbereitet, sodass sogar die Kommunikation mit dem Finanzamt kein Problem mehr darstellt. 

Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.   

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater“ umbenannt in „Meine Steuern.“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

In mehreren Bundesländern warnen die Finanzämter vor Betrug mit gefälschten Steuerbescheiden. Kriminelle verschicken diese per Post und fordern zur Steuernachzahlung auf. Auch gefälschte E-Mails und QR-Codes werden versendet. Doch die Fälschungen lassen sich oft schnell erkennen.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Diese Tabelle ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Berechnung des Kindesunterhalts und wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland verwendet.

Die Steuererklärungen für 2023, 2022, 2021 und 2020 sind noch nicht abgegeben? Ab 2025 – also ab der Steuererklärung für 2024 – soll alles besser gemacht werden und die Formulare für die Steuererklärungen der vergangenen Jahre ausgefüllt werden? Wir erklären, was möglich ist.

Seit dem 1.1.2023 gilt für den Kauf und Einbau privater Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer mehr auf diese Anlagen erhoben wird. Ein Urteil aus München bestätigt, dass auch rückwirkend gezahlte Umsatzsteuer zurückgefordert werden kann, wenn die Anlage erst nach dem 1.1.2023 fertiggestellt wurde.

Wichtige Entscheidung für Betreiber von Photovoltaikanlagen: Auch wenn der Betrieb der Anlage seit 2022 steuerfrei ist, können nachträgliche Betriebsausgaben, die mit früheren steuerpflichtigen Einnahmen zusammenhängen, weiterhin abgesetzt werden.

Nach der Zustimmung durch den Bundesrat steht fest: 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich. »Schuld« daran sind die gestiegenen Löhne und Gehälter.