Meine Steuern.

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Alles für die private Einkommensteuererklärung

Mit Meine Steuern. hast du ein starkes Werkzeug an der Hand, um das Beste aus deiner Einkommensteuererklärung rauszuholen 

  • Tipps & Tricks nutzen 
    Nutze den steuerlichen Gestaltungsspielraum voll aus, unsere Expertentipps helfen dir dabei. 
  • Steuern & Zeit sparen 
    Bei uns findest du alles an einem Ort mit den wichtigsten Steuertipps, dadurch sparst du nicht nur Geld, sondern auch Zeit 
  • Alles verständlich „übersetzt“ 
    Wir haben alle komplizierten und schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze für dich gelesen und ansehnlich mit Beispielen aufbereitet, sodass sogar die Kommunikation mit dem Finanzamt kein Problem mehr darstellt. 

Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.   

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater“ umbenannt in „Meine Steuern.“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Die Kosten für einen Prozess zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt können in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte über dem Existenzminimum hat.

Pflegeeltern bekommen zwar Elternzeit, aber kein Elterngeld. Das soll sich ändern, sagt der Bundesrat, und hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.

Am 18.10.2024 hat der Bundestag dem Jahressteuergesetz zugestimmt, im Bundesrat soll es am 22.11.2024 auf der Agenda stehen. Wir haben einige interessante Punkte herausgesucht. Zum Steuerfortentwicklungsgesetz (anfangs als Jahressteuergesetz II veröffentlicht) gibt es noch keine Neuigkeiten.

11.604 Euro beträgt der steuerfreie Grundfreibetrag 2024 für Alleinstehende, 23.208 Euro für Verheiratete, die sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Der Bundestag hat heute einer geplanten Anhebung um 180 Euro bzw. 360 Euro zugestimmt, im November soll der Bundesrat folgen.

Wer einen Bausparvertrag hat, kann sich möglicherweise zu viel gezahlte Kosten von seiner Bausparkasse zurückholen. Es geht zwar um nicht viel Geld, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist, und dem einen oder der anderen dürfte es auch ums Prinzip gehen.

Corona-Hilfen wurden oft auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Die endgültige Höhe der Leistungen wird aber anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt – das macht eine Schlussabrechnung erforderlich, die zur Nachzahlung oder Rückforderung von Zuschüssen führen kann.

Es ergehen immer mehr Anweisungen für die Finanzämter, wie Influencer steuerlich zu behandeln sind. Zuletzt hat sich das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein mit dem Thema beschäftigt.