Meine Steuern.

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Alles für die private Einkommensteuererklärung

Mit Meine Steuern. hast du ein starkes Werkzeug an der Hand, um das Beste aus deiner Einkommensteuererklärung rauszuholen 

  • Tipps & Tricks nutzen 
    Nutze den steuerlichen Gestaltungsspielraum voll aus, unsere Expertentipps helfen dir dabei. 
  • Steuern & Zeit sparen 
    Bei uns findest du alles an einem Ort mit den wichtigsten Steuertipps, dadurch sparst du nicht nur Geld, sondern auch Zeit 
  • Alles verständlich „übersetzt“ 
    Wir haben alle komplizierten und schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze für dich gelesen und ansehnlich mit Beispielen aufbereitet, sodass sogar die Kommunikation mit dem Finanzamt kein Problem mehr darstellt. 

Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.   

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater“ umbenannt in „Meine Steuern.“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Pflegebedürftigkeit kann plötzlich oder schleichend eintreten. Familien stehen dann oft unvorbereitet vor neuen Herausforderungen: schnelle Entscheidungen, neue Begriffe, organisatorische und finanzielle Fragen. Dieser Text soll helfen.

Der Bundesrat hat heute das Altersvorsorgedepot als Herzstück einer Rentenreform zur geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Ziel: weniger Bürokratie, niedrigere Kosten, mehr Renditechancen – und ein Nachfolger für die Riester-Rente ab 2027.

Angesichts deutlich gestiegener Energiepreise will die Bundesregierung Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen entlasten und hatte sich dafür unter anderem eine Entlastungsprämie ausgedacht, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern auf freiwilliger Basis auszahlen sollten. Diese von Anfang an umstrittene Idee wurde heute im Bundesrat abgelehnt.

Das digitale Erbe und digitale Vorsorge gewinnen im Alltag zunehmend an Bedeutung. Während digitale Lebensbereiche wachsen, stellen sich neue Fragen rund um die Verwaltung und Vererbung von Online-Konten, digitalen Verträgen und virtuellen Vermögenswerten.

Um eine Auswahl der zu prüfenden Betriebe zu treffen, werden Betriebe vom Finanzamt in vier bundeseinheitlich gleiche Größenklassen eingeteilt. Die Einordnungskriterien sind vor allem Umsatz und Gewinn. Ab 2027 gelten neue Beträge für die Einstufung in Betriebsprüfungs-Größenklassen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer die Vorsteuer aus Anzahlungen ziehen dürfen, wenn die zugrunde liegende Leistung später nicht erbracht wird.

Die Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe den Gewinn mindern. Erhält ein Unternehmen von der Gemeinde im Rahmen einer Rückerstattung Zinsen zur Gewerbesteuer, müssen diese aber als steuerpflichtige Betriebseinnahmen erfasst werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt