Meine Steuern.

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Alles für die private Einkommensteuererklärung

Mit Meine Steuern. hast du ein starkes Werkzeug an der Hand, um das Beste aus deiner Einkommensteuererklärung rauszuholen 

  • Tipps & Tricks nutzen 
    Nutze den steuerlichen Gestaltungsspielraum voll aus, unsere Expertentipps helfen dir dabei. 
  • Steuern & Zeit sparen 
    Bei uns findest du alles an einem Ort mit den wichtigsten Steuertipps, dadurch sparst du nicht nur Geld, sondern auch Zeit 
  • Alles verständlich „übersetzt“ 
    Wir haben alle komplizierten und schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze für dich gelesen und ansehnlich mit Beispielen aufbereitet, sodass sogar die Kommunikation mit dem Finanzamt kein Problem mehr darstellt. 

Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.   

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater“ umbenannt in „Meine Steuern.“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Um eine Auswahl der zu prüfenden Betriebe zu treffen, werden Betriebe vom Finanzamt in vier bundeseinheitlich gleiche Größenklassen eingeteilt. Die Einordnungskriterien sind vor allem Umsatz und Gewinn. Ab 2027 gelten neue Beträge für die Einstufung in Betriebsprüfungs-Größenklassen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer die Vorsteuer aus Anzahlungen ziehen dürfen, wenn die zugrunde liegende Leistung später nicht erbracht wird.

Die Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe den Gewinn mindern. Erhält ein Unternehmen von der Gemeinde im Rahmen einer Rückerstattung Zinsen zur Gewerbesteuer, müssen diese aber als steuerpflichtige Betriebseinnahmen erfasst werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt

Angesichts deutlich gestiegener Energiepreise haben sich CDU, CSU und SPD auf ein Maßnahmenpaket zur kurzfristigen Entlastung von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen verständigt. Parallel dazu sollen steuerliche Erleichterungen und strukturelle Reformen angestoßen werden, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mittelfristig zu stabilisieren.

Die Finanzämter überprüfen regelmäßig, ob Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erfüllt haben. Zurzeit werden wieder entsprechende Briefe verschickt.

Ab 2027 bekommen Steuerzahler, die ihre Steuererklärung über ELSTER abgegeben haben, ihren Steuerbescheid standardmäßig nur noch elektronisch zugestellt. Wer weiterhin den Steuerbescheid auf Papier erhalten möchte, kann jetzt den Antrag stellen – das geht tatsächlich ganz einfach.

Kann man die Rundfunkgebühren in der Steuererklärung als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung absetzen? Mit dieser Frage beschäftigt sich das FG Mecklenburg-Vorpommern.