Meine Steuern.

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Alles für die private Einkommensteuererklärung

Mit Meine Steuern. hast du ein starkes Werkzeug an der Hand, um das Beste aus deiner Einkommensteuererklärung rauszuholen 

  • Tipps & Tricks nutzen 
    Nutze den steuerlichen Gestaltungsspielraum voll aus, unsere Expertentipps helfen dir dabei. 
  • Steuern & Zeit sparen 
    Bei uns findest du alles an einem Ort mit den wichtigsten Steuertipps, dadurch sparst du nicht nur Geld, sondern auch Zeit 
  • Alles verständlich „übersetzt“ 
    Wir haben alle komplizierten und schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze für dich gelesen und ansehnlich mit Beispielen aufbereitet, sodass sogar die Kommunikation mit dem Finanzamt kein Problem mehr darstellt. 

Mit Steuertipps kannst du deine Steuererklärung selbst.   

Hinweis: Wir haben unser Produkt „SteuerSparBerater“ umbenannt in „Meine Steuern.“. Für bestehende Abonnierende ändert sich darüber hinaus nichts: Es gibt weiter unsere verlässlichen Inhalte für eine optimale Steuererklärung.

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News

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch Beiträge an einen Schulförderverein steuerlich als Schulgeld gelten können. Voraussetzung ist, dass das Geld tatsächlich zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs verwendet wird.

Essensmarken und digitale Essenszuschüsse können steuerlich begünstigt sein. Dabei gelten jedoch strenge Regeln. Das Bayerische Landesamt für Steuern beantwortet unter anderem Fragen zu Homeoffice, Teilzeit, Vorratskäufen, Sammelbelegen und Gehaltsumwandlungen.

Weniger Papierkram nach der Geburt: Ab 2027 soll die Familienkasse das Kindergeld in vielen Fällen automatisch festsetzen und auszahlen. Ein Antrag ist dann nicht mehr nötig. Die Umstellung erfolgt stufenweise und nur bei eindeutigem Kindergeldanspruch.

Das Bundesfinanzministerium will eine allgemeine Kassenpflicht für viele Unternehmen einführen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute beschlossen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren und die Aufzeichnung von Bareinnahmen besser nachvollziehbar zu machen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 veröffentlicht. Die Verordnung muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden, anschließend bedarf sie noch der Zustimmung des Bundesrats.