Belege zur Steuererklärung einreichen: Original oder Kopie?

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Eigentlich müssen keine Belege und Quittungen mehr mit der Steuererklärung abgegeben werden. Falls das Finanzamt sie doch anfordert, sollte man Kopien einreichen oder die Nachweise elektronisch über ELSTER einreichen. Wir erklären, warum.

Zusammenfassung

Belege zur Steuererklärung sollten grundsätzlich als Kopie oder elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Papierbelege werden vom Finanzamt gescannt und meist vernichtet. Elektronische Übermittlung ist bevorzugt, da sie eine Eingangsbestätigung bietet. Auch wenn die generelle Pflicht zur Einreichung entfallen ist, müssen Belege aufbewahrt werden, da das Finanzamt sie nachfordern kann.

Inhalt

Finanzamt: Belege als Kopie oder mit ELSTER einreichen

Belege zur Steuererklärung sollten immer nur als Kopie eingereicht werden, denn alle eingereichten Papierbelege werden von beim Finanzamt gescannt und dann in der Regel vernichtet.

Noch lieber als Kopien sind dem Finanzamt übrigens elektronisch über ELSTER bzw. die Steuersoftware eingereichte Belege. Das gilt auch für Anträge, Einsprüche und sonstige Mitteilungen an das Finanzamt.

Der Grund: Bei der elektronischen Übermittlung erhält man gleich eine Eingangsbestätigung und erleichtert dem Finanzamt die Bearbeitung. So kann man als Steuerzahler sicher sein, dass die Unterlagen auch tatsächlich angekommen sind – und etwas schneller geht es dann in der Regel auch!

Steuererklärung: Wie lange muss man Belege aufheben?

Die Pflicht, Belege und Rechnungen einzureichen, ist zwar weggefallen, trotzdem bleibt die Nachweispflicht bestehen. Das bedeutet: Wenn das Finanzamt Belege anfordert, muss man sie vorlegen können (Aufbewahrungspflicht).

Alle Belege sollten mindestens bis 1 Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids und im Zweifelsfall bis zu 10 Jahre aufgehoben werden. Innerhalb dieser Frist kann das Finanzamt Nachweise anfordern und ggf. auch nachträglich den Bescheid ändern, falls Belege fehlen.

Das gilt zum Beispiel für

(MB)

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