Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Im Steuerformular »Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen« werden die Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetragen.

Zusammenfassung

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen wird genutzt, um die Steuerermäßigung nach §35a EStG für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu beantragen. Die Steuerermäßigung erlaubt einen Abzug von 20% der Kosten direkt von der Einkommensteuer. Je nach Art der Aufwendungen gelten verschiedene Höchstbeträge (510 Euro, 4.000 Euro, 1.200 Euro). Begünstigt sind Arbeiten in der Wohnung bzw. im Haushalt, die unbar bezahlt wurden. Die Steuerermäßigung gibt es nur für Lohnkosten. Materialkosten und Barzahlungen sind ausgeschlossen.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen?

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen dient der Beantragung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen im Privathaushalt.

Das Formular ist seit 2019 als eigenständige Anlage Bestandteil der Einkommensteuererklärung. Vor 2019 wurden die Angaben im Mantelbogen eingetragen.

Wozu dient die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen und wer kann sie nutzen?

Mit der Anlage beantragen Steuerpflichtige den direkten Abzug von 20% der beg ünstigten Kosten von ihrer Einkommensteuer (nicht vom Einkommen). Je nach Art der Aufwendung gelten verschiedene Höchstbeträge.

Voraussetzung ist, dass die Leistung im eigenen Haushalt (EU/EWR) erbracht und unbar (Überweisung) bezahlt wurde. Barzahlungen sind nicht begünstigt. Für die Leistungen muss eine Rechnung vorliegen.

Gesetzliche Grundlagen & Höchstbeträge (§ 35a EStG)

Gemäß § 35a EStG gelten folgende Obergrenzen (je Haushalt):

  • Minijob im Privathaushalt: 20% der Aufwendungen, max.  510 Euro.

  • Sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen / Beschäftigungen (einschließlich Pflege-/Betreuungsleistungen): 20%, max.  4.000 Euro.

  • Handwerkerleistungen (Renovierung, Erhalt, Modernisierung – nur Arbeitskosten (Lohn), Fahrtkosten und Maschinenkosten): 20%, max.  1.200 Euro. Keine Förderung, wenn zinsverbilligte Darlehen/steuerfreie Zuschüsse genutzt werden.

Diese Regelungen sind in den Einkommensteuer-Hinweisen 2024 (EStH 2024) erläutert und bestätigen die EU/EWR-Bindung und das Ausschlussprinzip gegenüber Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Was gilt als haushaltsnahe Dienstleistung vs. Handwerkerleistung?

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Tätigkeiten, die üblicherweise von Haushaltsangehörigen erledigt werden und im Haushalt erbracht werden, zum Beispiel

  • Reinigung,

  • Wäschepflege,

  • Gartenpflege,

  • Kinderbetreuung im Haushalt,

  • einfache Betreuungsleistungen und Hilfe,

  • Haustierbetreuung im Haushalt.

Handwerkerleistungen:

  • Renovierungs-, Erhaltungs-, Modernisierungsarbeiten am Haushalt

  • begünstigt sind nur Lohnkosten/Fahrtkosten/Maschinenkosten, keine Materialkosten.

Ausfüllhinweise & typische Fälle

Die Struktur der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (VZ  2025):

  • Zeile  3: Geringfügige BeschäftigungMinijob«) im Privathaushalt → Lohnaufwendungen laut Bescheinigung der Minijob-Zentrale.

  • Zeile  4: Sonstige haushaltsnahe Beschäftigungen/Dienstleistungen einschließlich Pflege/Betreuung und Heimkosten-Dienstleistungsanteile (abzüglich Erstattungen; unbar bezahlt).

  • Zeilen  5 –9: HandwerkerleistungenArbeitskosten/Fahrtkosten/Maschinenkosten (inkl. USt), ohne Material.

Wichtige Konkurrenzregeln:

  • Kinderbetreuung für Kinder unter 14 Jahre wird in der Anlage Kind eingetragen;

  • Pflegekosten sind vorrangig außergewöhnliche Belastungen – nur der nicht abziehbare Teil kann als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein.

FAQ zur Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen

1. Welche Kosten sind bei Handwerkerleistungen begünstigt?

Nur Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten (inkl. Umsatzsteuer). Materialkosten sind ausgeschlossen.

2. Ist Barzahlung zulässig?

Nein. Das Finanzamt verlangt für den Antrag eine Rechnung und unbare Zahlung (Überweisung).

3. Gelten die Steuerermäßigungen auch für Leistungen in einer Pflegeeinrichtung?

Ja, Dienstleistungsanteile in Heimkosten, die einer Haushaltshilfe vergleichbar sind, können unter § 35a Abs.  2 begünstigt sein; der EU/EWR-Ort ist Voraussetzung.

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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 14. Januar 2026)

URL:
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/anlage-haushaltsnahe-dienstleistungen