Düsseldorfer Tabelle 2026: Neue Unterhaltssätze

 - 

Ab dem 1. Januar 2026 tritt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Diese Tabelle ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Berechnung des Kindesunterhalts und wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland verwendet.

Zusammenfassung

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder im Rahmen des Kindesunterhalts angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Minderjährige Kinder erhalten je nach Altersgruppe jeweils 4 Euro mehr als im Vorjahr, der Bedarf volljähriger Kinder steigt ebenfalls. Für studierende Kinder, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, bleibt der Bedarfssatz bei 990 Euro monatlich inklusive Warmmiete. Unterhaltspflichtige Elternteile sollten ihre Zahlungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, da eine Nichtanpassung zu Nachforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Inhalt

Düsseldorfer Tabelle 2026 (PDF auf der Internetseite des OLG Düsseldorf)

Was ändert sich beim Kindesunterhalt 2026?

Die neuen Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder wurden angehoben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.

Für unterhaltspflichtige Elternteile bedeutet die Anhebung der Bedarfssätze, dass sie mehr Unterhalt zahlen müssen. Betroffene sollten die neuen Sätze überprüfen und gegebenenfalls ihre Überweisungen bzw. den Dauerauftrag anpassen. Die Nichtanpassung an die neuen Bedarfssätze kann zu Nachforderungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Unterhalt 2026: Bedarfssätze für Kinder

Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder wurden wie folgt erhöht:

  • Kinder bis 6 Jahre: 486 Euro (4 Euro mehr als 2025)

  • Kinder bis 12 Jahre: 558 Euro (4 Euro mehr als 2025)

  • Kinder bis 18 Jahre: 653 Euro (4 Euro mehr als 2025)

Diese Beträge entsprechen den Bedarfssätzen der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle (bis 2.100 Euro).

Unterhalt 2026 für volljährige Kinder und studierende Kinder

Die Bedarfssätze volljähriger Kinder, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, werden zum 1. Januar 2026 ebenfalls erhöht. Wie im Jahr 2025 beträgt der Bedarf in der ersten Einkommensgruppe 125% des Mindestbedarfs der 2. Altersstufe. In den folgenden Gruppen wird er um je 5% bzw. 8% des Bedarfssatzes der ersten Einkommensgruppe angehoben.

Studierende, die nicht bei ihren Eltern (oder einem Elternteil) wohnen, erhalten weiterhin 990 Euro, darin sind 440 Euro Warmmiete enthalten. Von diesem Bedarf kann mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern oder bei erhöhtem Bedarf nach oben abgewichen werden.

Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt

Das Kindergeld wird weiterhin auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang. Das Kindergeld beträgt zurzeit 255 Euro pro Kind (ab 2026: 259 Euro).

Selbstbehalt 2026 beim Kindesunterhalt

Die Selbstbehalte, also die Beträge, die Unterhaltspflichtigen für ihren eigenen Bedarf verbleiben, bleiben auch 2026 unverändert. Für eine Anhebung bestand insbesondere angesichts des unverändert gebliebenen sozialhilferechtlichen Regelbedarfs kein Anlass.

Neu aufgenommen wurde eine Regelung des angemessenen Selbstbehalts, der Großeltern gegenüber Unterhaltsansprüchen der Enkel zu belassen ist.

FAQ zum Kindesunterhalt

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, ist in der Regel barunterhaltspflichtig. Der andere Elternteil leistet Naturalunterhalt durch Betreuung und Versorgung des Kindes.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Leitfaden zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird von den Oberlandesgerichten verwendet und regelmäßig aktualisiert, um den Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Die Höhe des Kindesunterhalts wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Diese Tabelle berücksichtigt das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes.

Wie wirkt sich das Kindergeld auf den Unterhalt aus?

Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf des Kindes angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird es zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang angerechnet.

Wann ist der Unterhalt fällig?

Unterhaltszahlungen sind gemäß § 1612 BGB monatlich im Voraus zu leisten. Das bedeutet, dass der Unterhalt für einen Monat spätestens am ersten Tag dieses Monats gezahlt werden muss.

Was passiert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt?

Wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird, kann der betreuende Elternteil rechtliche Schritte einleiten, um den Unterhalt einzufordern. Dies kann durch das Jugendamt oder über das Familiengericht geschehen.

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Kindesunterhalt muss in der Regel bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. In bestimmten Fällen, wie bei einer Ausbildung oder einem Studium, kann die Unterhaltspflicht auch darüber hinaus bestehen.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil für seinen eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Dieser Betrag wird bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt.

(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/eltern-familie-ehe/duesseldorfer-tabelle-2026-neue-unterhaltssaetze