Barauszahlung der Rente wird abgeschafft: So können Angehörige Betroffenen helfen
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Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Möglichkeit der Barauszahlung der gesetzlichen Rente ein. Künftig erfolgen Rentenzahlungen ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto. Die Umstellung betrifft insbesondere ältere Menschen, die bislang auf die Barabholung ihrer Rente angewiesen waren.
Inhalt
Wie funktioniert die Barauszahlung der Rente?
Bisher können Rentnerinnen und Rentner, die kein eigenes Konto haben, ihre Rentenzahlung bar über den Rentenservice der Deutschen Post empfangen. Sie erhalten per Post die sogenannte »Zahlungsanweisung zur Verrechnung« (ZzV), das ist ein Scheck, den sie bei der Postbank in Bargeld einlösen können. Für den Service werden 9 Euro berechnet.
Die Rentenzahlung erfolgt monatlich, und der Scheck muss innerhalb einer bestimmten Frist eingelöst werden.
Früher gab es auch einmal die Barauszahlung direkt durch den Postzusteller (Geldbriefträger), aber das ist heute nicht mehr möglich.
Wer kann die Barauszahlung bei der Rente nutzen?
Es gibt nur noch wenige Tausend Rentner und Rentnerinnen, die sich die Rente bar bzw. per Scheck auszahlen lassen.
Besonders betroffen sind Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in Pflegeeinrichtungen. Auch Rentner im Ausland können die Barauszahlung nutzen und müssen sich auf neue Verfahren einstellen.
Bis wann kann man sich die Rente bar auszahlen lassen?
Eigentlich ist es aber schon jetzt nicht mehr erlaubt, sich die Rente bar auszahlen zu lassen.
Bis Ende 2025 gibt es jedoch noch eine Ausnahme. Diese Möglichkeit wird jedoch ab Dezember 2025 abgeschafft. Betroffene müssen dann zwingend ein Bankkonto eröffnen oder die Rente auf das Konto einer Vertrauensperson überweisen lassen, da die Rentenzahlung sonst ausgesetzt wird, bis eine Kontoverbindung vorliegt.
Was ändert sich bei der Rentenauszahlung?
Die Barauszahlung wird ab Dezember 2025 vollständig eingestellt. Rentenleistungen werden dann ausschließlich auf ein inländisches oder ausländisches Konto überwiesen.
Die Deutsche Rentenversicherung und der Rentenservice der Deutschen Post haben angekündigt, dass keine Ausnahmen mehr vorgesehen sind.
Was müssen betroffene Rentner und Rentnerinnen tun?
Um weiterhin Rentenzahlungen zu erhalten, ist ein gültiges Bankkonto erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt:
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Ein Konto eröffnen, falls noch keines vorhanden ist. Seit 2016 hat jeder Verbraucher in der EU das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, das für den grundlegenden Zahlungsverkehr ausreicht. Rentner ohne Konto sollten daher ein solches Konto eröffnen, um ihre Rente empfangen zu können.
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Bankverbindung mitteilen, entweder über das Online-Portal des Rentenservice oder schriftlich.
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Fristen beachten, um Unterbrechungen bei der Rentenzahlung zu vermeiden.
Wichtig ist, dass Betroffene dem Rentenservice bis spätestens Ende 2025 eine Kontoverbindung mitteilen. Erfolgt dies nicht, wird die Rentenzahlung vorübergehend ausgesetzt, bis eine Kontoverbindung vorliegt. Aufgelaufene Rentenzahlungen werden dann nachträglich ausgezahlt.
Warum wird die Rente in bar abgeschafft?
Die Abschaffung der Barauszahlung der gesetzlichen Rente ist nicht explizit in einem einzelnen Gesetz geregelt, sondern ergibt sich aus der Umstellung der Rentenzahlungspraxis und den damit verbundenen gesetzlichen Änderungen im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI).
Konkret relevant ist hier die Umstellung, dass ab Dezember 2025 der Rentenzuschlag nach § 307j SGB VI nicht mehr gezahlt wird und stattdessen eine neue Rechtslage mit § 307i SGB VI in Kraft tritt. Diese Neuregelung sieht vor, dass Rentenzahlungen künftig ausschließlich auf ein Bankkonto erfolgen. Die Barauszahlung über Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV), die bisher noch möglich war, wird damit faktisch abgeschafft.
Wo bekommen Rentner Unterstützung?
Für Rentenbeziehende, die von der Umstellung betroffen sind oder Hilfe bei der Einrichtung eines Bankkontos benötigen, stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung.
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Die Deutsche Rentenversicherung bietet telefonische Beratung sowie persönliche Unterstützung in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen an.
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Auch der Rentenservice der Deutschen Post informiert über die notwendigen Schritte zur Umstellung.
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Zusätzlich können Sozialdienste, Betreuungsvereine und Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie oder AWO praktische Hilfe leisten, zum Beispiel beim Ausfüllen von Formularen oder bei der Kommunikation mit Behörden.
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In vielen Kommunen gibt es auch Seniorenbüros oder Bürgertelefone, die gezielt Unterstützung für ältere Menschen anbieten.
Checkliste für Angehörige: Unterstützung bei der Umstellung von Bar-Rente
Auch Angehörige spielen eine wichtige Rolle, wenn ein Familienmitglied seine Rente bisher in bar erhalten hat und nun von der Umstellung betroffen ist. Hier sind konkrete Möglichkeiten, wie sie helfen können:
1. Informationen einholen
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Über die Abschaffung der Bar-Rentenzahlung informieren (z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung).
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Änderungen verständlich erklären, insbesondere bei älteren oder technikfernen Personen.
2. Bei der Kontoeröffnung unterstützen
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Geeignete Bank auswählen (z.B. mit Filialnetz).
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Bei der Kontoeröffnung begleiten und ggf. als Bevollmächtigter auftreten.
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Basiskonto beantragen, falls kein reguläres Konto möglich ist.
3. Kommunikation mit Behörden übernehmen
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Vollmacht oder Betreuungsvollmacht organisieren.
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Kontodaten an Rentenversicherung oder Rentenservice übermitteln.
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Fristen beachten, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.
4. Unterstützung im Alltag anbieten
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Hilfe beim Umgang mit Kontoauszügen oder Bargeldabhebungen anbieten.
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Alternativen zur Barzahlung erklären (z.B. Bankkarte, Daueraufträge).
5. Weitere Hilfe vermitteln
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Kontakt zu Sozialdiensten, Seniorenbüros oder Betreuungsvereinen herstellen.
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Beratung durch Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen
Auszahlungstermine Rente 2025
Die Auszahlungstermine für die Rente im Jahr 2025 hängen davon ab, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird.
Was ist der Unterschied zwischen vorschüssiger und nachschüssiger Rente?
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Vorschüssig: Wer seine Rente vor April 2004 beantragt hat, erhält die Zahlung vorschüssig, also am letzten Bankarbeitstag des Vormonats für den kommenden Monat.
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Nachschüssig: Wer seine Rente nach April 2004 beantragt hat oder dies noch tun wird, erhält die Zahlung nachschüssig, also am letzten Bankarbeitstag des Monats für den jeweiligen Kalendermonat.
Übersicht/Tabelle: Auszahlungstermine Rente 2025
Monat |
Auszahlung für Renten vor April 2004 (vorschüssig) |
Auszahlung für Renten nach April 2004 (nachschüssig) |
Januar 2025 |
29. Dezember 2024 |
31. Januar 2025 (Freitag) |
Februar 2025 |
31. Januar 2025 (Freitag) |
28. Februar 2025 (Freitag) |
März 2025 |
28. Februar 2025 (Freitag) |
31. März 2025 (Montag) |
April 2025 |
31. März 2025 (Montag) |
30. April 2025 (Mittwoch) |
Mai 2025 |
30. April 2025 (Mittwoch) |
30. Mai 2025 (Freitag) |
Juni 2025 |
30. Mai 2025 (Freitag) |
30. Juni 2025 (Montag) |
Juli 2025 |
30. Juni 2025 (Montag) |
31. Juli 2025 (Donnerstag) |
August 2025 |
31. Juli 2025 (Donnerstag) |
29. August 2025 (Freitag) |
September 2025 |
29. August 2025 (Freitag) |
30. September 2025 (Dienstag) |
Oktober 2025 |
30. September 2025 (Dienstag) |
30. Oktober 2025 (Donnerstag) |
November 2025 |
30. Oktober 2025 (Donnerstag) |
28. November 2025 (Freitag) |
Dezember 2025 |
28. November 2025 (Freitag) |
30. Dezember 2025 (Dienstag) |
Januar 2026 |
30. Dezember 2025 (Dienstag) |
30. Januar 2026 (Freitag) |
Die Rente wird in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen. Fällt der letzte Tag des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Auszahlung am Werktag davor. Die Gutschrift auf dem Konto muss bis zum Ende dieses Tages (23:59 Uhr) erfolgen. Die Termine können sich aufgrund von Wochenenden und Feiertagen verschieben.
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(MB)