Schwerbehindertenausweis: Antrag und Vergünstigungen
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Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung können einen Schwerbehindertenausweis erhalten, wenn sie einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben. Der Ausweis soll helfen, verschiedene Nachteile auszugleichen.
Zusammenfassung
Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis für eine Behinderung ab einem Grad von 50 und ermöglicht verschiedene Vergünstigungen wie Steuererleichterungen oder kostenlose Beförderung. Es gibt ihn in Grün und Grün-Orange, je nach Einschränkung der Mobilität. Beantragt wird er bei örtlichen Behörden. Der Antrag erfordert genaue Angaben zur Person und zu Erkrankungen. Hilfestellung bieten Sozialverbände und Beratungsstellen. Die Gültigkeit beträgt meist fünf Jahre, Verlängerungen sind möglich. Änderungen des Gesundheitszustands müssen gemeldet werden, damit der Grad der Behinderung und die Merkzeichen angepasst werden können.
Inhalt
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Wie füllt man den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis aus?
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FAQ: Häufige Fragen zu Nachteilsausgleichen & Schwerbehindertenausweis
Was ist der Schwerbehindertenausweis?
Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das eine Behinderung (ab GdB 50) nachweist.
Mit diesem Ausweis können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, zum Beispiel Vergünstigungen wie Steuervorteile, Parkerleichterungen oder Rabatte.
Der Schwerbehindertenausweis ist nur in Deutschland gültig, seine rechtlichen Grundlagen sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) festgelegt. Es gibt weder eine Verpflichtung, ihn zu beantragen, noch ihn mit sich zu führen. Wer aber sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, muss ihn in der Regel als Nachweis vorlegen können.
Grüner und oranger Schwerbehindertenausweis: Unterschied
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Den Ausweis in grüner Farbe können schwerbehinderte Menschen erhalten, also alle, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweisen können.
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Den grün-orangenen Ausweis (grün mit halbseitigem orangenen Flächenaufdruck) erhalten schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dazu müssen aber bestimmte Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), Bl (blind), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).
Der Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung und den Schwerbehindertenausweis ist kostenlos. Aufwendungen, die für ärztliche Gutachten u.Ä. entstehen, werden nicht ersetzt.
Wer kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Menschen
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mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und
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deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz in Deutschland ist.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Wenn die entsprechende Erkrankung oder Beeinträchtigung nicht nur von kurzer, vorübergehender Dauer ist, sondern länger als sechs Monate besteht, kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden.
Wer mit einer schwerbehinderten Person gleichgestellt ist (mit einem GdB von mindestens 30, aber unter 50), hat keinen Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis!
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, beispielsweise bei einer fortschreitenden chronischen Erkrankung, kann sich ein Antrag auf Neufeststellung des GdB lohnen. Man spricht dann von einem sogenannten Verschlechterungsantrag.
Aber Vorsicht: Wenn der Gutachter in irgendeinem Bereich eine Verbesserung feststellt, kann es auch zu einer Herabstufung des GdB kommen! Denn bei einer Neueinstufung wird der komplette Gesundheitszustand überprüft.
Wo wird der Schwerbehindertenausweis beantragt?
Die Antragstellung ist nicht bundeseinheitlich geregelt, meist sind Integrationsamt, Versorgungsamt, Landratsamt oder Kreisverwaltung zuständig. Der Bürgerdienst der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung kann Auskunft geben, wo der Antrag im konkreten Fall gestellt werden muss.
Wie füllt man den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis aus?
Im Antrag müssen neben Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit) auch Angaben über die Gesundheitsstörungen / Erklärungen gemacht werden.
Des weiteren wird abgefragt, von welchen Ärzten und Fachärzten sowie in welchen und Kliniken der Antragsteller bzw. die Antragstellerin behandelt wurde. Auch Angaben zu Krankenhausbehandlungen, Reha-Kliniken und Kureinrichtungen werden erwartet.
Wenn der Antrag auf Schwerbehinderung genehmigt wird (also ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wird), erhält man einen entsprechenden Bescheid von der Behörde und einen Schwerbehindertenausweis.
Die Entscheidung des Gutachters erfolgt in der Regel nach Aktenlage. Das heißt, der Gutachter sitzt an seinem Schreibtisch und liest den Antrag. Er kennt weder den Antragsteller persönlich noch die Details der Krankengeschichte. Es ist also wichtig, dass die Angaben im Antrag so präzise wie möglich sind –also nicht nur z.B. »Diabetes« sondern »Diabetes mit diabetischem Fußsyndrom«.
Hilfe beim Ausfüllen des Antrags für den Schwerbehindertenausweis gibt es unter anderem hier:
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Schwerbehindertenvertretungen
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Sozialstationen von Reha-Einrichtungen und Krankenhäusern
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Pflegestützpunkte
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Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ein Video in Gebärdensprache veröffentlicht.
3 Tipps für den Antrag des Schwerbehindertenausweises
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Es empfiehlt sich, sämtliche verfügbaren aktuellen Krankenberichte und Unterlagen in Kopie dem Antrag beizufügen, während die Originale in den eigenen Unterlagen verbleiben. Je umfassender die Dokumentation, desto genauer kann der Gutachter den Gesundheitszustand beurteilen.
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Ärzte sollten darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt wurde. Zusätzlich ist es ratsam, eine Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte auszufüllen. Dies erleichtert es dem Gutachter, bei Rückfragen direkt Informationen einzuholen und die Ärzte sind auf mögliche Anfragen vorbereitet.
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Eine Kopie des ausgefüllten Antrags sollte für die eigenen Unterlagen angefertigt werden, um bei Rückfragen schnell nachvollziehen zu können, welche Angaben bereits gemacht wurden.
Im Falle einer Ablehnung des Erstantrags kann innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid eingelegt werden.
Die Dauer des Feststellungsverfahrens ist gesetzlich nicht festgelegt. Ein sorgfältig und detailliert ausgefüllter Antrag sowie eine vollständige Dokumentation führen in der Regel zu einer schnelleren Bearbeitung, da weniger Nachforderungen durch den Gutachter notwendig sind.
Wie lange ist der Schwerbehindertenausweis gültig?
Einen unbefristet ausgestellten Schwerbehindertenausweis gibt es nur für diejenigen Menschen mit einer schweren Behinderung, bei denen eine wesentliche Änderung (Verbesserung) des gesundheitlichen Zustands nicht zu erwarten ist.
Die meisten Antragsteller erhalten einen auf fünf Jahre befristeten Schwerbehindertenausweis. Dieser kann unkompliziert zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Oft reicht hierfür bereits der Gang zum Bürgerdienst aus. Nach zweimaliger Verlängerung muss ein neuer Schwerbehindertenausweis beantragt werden.
Wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich verschlechtern oder verbessern, muss man das Versorgungsamt darüber informieren. Denn dann müssen der Grad der Behinderung und ggf. die eingetragenen Merkzeichen neu festgesetzt werden.
FAQ: Häufige Fragen zu Nachteilsausgleichen & Schwerbehindertenausweis
Welche Nachteilsausgleiche stehen Menschen mit Behinderung gesetzlich zu?
Zu den gesetzlichen Nachteilsausgleichen zählen unter anderem Kündigungsschutz, Sonderurlaub, Steuervergünstigungen, Mobilitätshilfen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr und Sonderregelungen beim Parken.
Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt?
Der Grad der Behinderung wird vom Versorgungsamt nach Antragstellung und ärztlicher Begutachtung festgelegt.
Welche Bedeutung haben die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?
Merkzeichen geben an, welche spezifischen Einschränkungen vorliegen und welche Nachteilsausgleiche genutzt werden können.
Muss für die kostenlose Beförderung im Nahverkehr immer eine Wertmarke gekauft werden?
In den meisten Fällen ist eine Wertmarke erforderlich. Bei bestimmten Merkzeichen wie H, Bl oder TBl wird die Wertmarke kostenfrei ausgestellt.
Gibt es einen Anspruch auf ermäßigten Eintritt in Freizeit- und Kultureinrichtungen?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Vergünstigungen werden von den Einrichtungen freiwillig gewährt.
Wie beantragt man Nachteilsausgleiche?
Die Beantragung erfolgt über das Versorgungsamt, Finanzamt oder direkt bei der jeweiligen Institution. Unterlagen wie der Schwerbehindertenausweis sind vorzulegen.
Können Nachteilsausgleiche auch für Angehörige gelten?
Teilweise profitieren auch Begleitpersonen, etwa bei kostenlosen Eintritten oder Beförderungen, wenn das entsprechende Merkzeichen (B für Begleitperson) eingetragen ist.
Gelten Nachteilsausgleiche bundesweit einheitlich?
Gesetzliche Nachteilsausgleiche sind überwiegend bundesweit geregelt, freiwillige Vergünstigungen können regionale Unterschiede aufweisen.
Was passiert bei Veränderungen des Gesundheitszustands?
Änderungen sollten dem Versorgungsamt gemeldet werden, damit der Grad der Behinderung und die Merkzeichen angepasst werden können.
Wo gibt es weitere Informationen zu Nachteilsausgleichen?
Informationen bieten Versorgungsämter, Behindertenverbände, Sozialdienste und die offiziellen Webseiten der öffentlichen Verwaltungen.
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Hilfen für Menschen mit Behinderung
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(MB)