Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung: Voraussetzungen, Frist, Nutzen & Steuer
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Mit freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können Rentenlücken geschlossen, Wartezeiten erfüllt und die spätere Altersrente erhöht werden. Freiwillige Rentenbeiträge für 2025 können noch bis zum 31. März 2026 gezahlt werden. Die Beitragshöhe kann innerhalb gesetzlicher Grenzen flexibel gewählt werden.
Zusammenfassung
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ab 16 Jahren möglich, zum Beispiel für Selbstständige oder Personen in Erwerbspausen. Laut § 7 SGB VI können Beiträge jährlich bis zum 31. März nachgezahlt werden. 2025 liegt der Monatsbeitrag zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro. Jeder zusätzliche Euro steigert die spätere Rente. Ein Jahr Mindestbeiträge bringt ca. 5,68 Euro, ein Jahr Höchstbeiträge ca. 79,63 Euro mehr Rente pro Monat. Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Inhalt
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Was sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
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Wer darf nicht freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen?
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Beitragshöhe 2025: Mindestbeitrag, Höchstbeitrag & Gestaltungsmöglichkeiten
Was sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Freiwillige Beiträge sind Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), obwohl keine Versicherungspflicht besteht.
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Freiwillige Beiträge können helfen, fehlende Monate zur allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren aufzufüllen und damit überhaupt einen Rentenanspruch zu begründen.
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Freiwillige Beiträge erhöhen Altersrenten und Hinterbliebenenrenten und zählen für Wartezeiten, ersetzen jedoch Pflichtbeiträge nicht in allen Konstellationen (z.B. bei bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Erwerbsminderung/Leistungen, sofern Pflichtbeiträge gefordert sind).
Wer kann freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen?
Eine freiwillige Versicherung ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich, sofern keine Versicherungspflicht besteht. Das gilt auch für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (§ 7 SGB VI).
Typische Personengruppen (Beispiele):
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Selbstständige ohne obligatorische GRV-Pflichtversicherung,
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nicht erwerbstätige Personen (z.B. Hausfrauen/Hausmänner),
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Personen mit längeren Erwerbsunterbrechungen (z.B. Ausland, Studium, Sabbatical),
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Personen ohne Pflichtbeiträge in einzelnen Monaten, die Beitragslücken schließen möchten.
Wer darf nicht freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen?
Während bestehender Versicherungspflicht sind freiwillige Beiträge für denselben Zeitraum grundsätzlich nicht vorgesehen (keine »Doppelbelegung«). Das betrifft zum Beispiel Angestellte und versicherungspflichtige Selbständige.
Auch nach einer bindenden Bewilligung einer Vollrente wegen Alters bzw. im Zeitraum des Bezugs ist freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde (§ 7 SGB VI). Bei vorgezogener Altersrente können jedoch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge weiterhin möglich sein, um die Rente zu erhöhen.
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung: Frist
Freiwillige Beiträge für das Jahr 2025 können noch bis zum 31. März 2026 gezahlt werden.
Wichtig für die Steuer: Für den Sonderausgabenabzug zählt das Zahlungsjahr.
Beispiel: eine Zahlung im Februar 2026 ist steuerlich dem Jahr 2026 zuzuordnen, auch wenn sie rentenrechtlich für 2025 bestimmt ist.
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung: Gesetzliche Grundlage
§ 7 SGB VI regelt, dass nicht versicherungspflichtige Personen ab 16 Jahren freiwillig versichert sein können; ebenso Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland. Außerdem enthält § 7 Abs. 2 SGB VI Einschränkungen im Zusammenhang mit Altersvollrenten nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Steuerliche Berücksichtigung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den Sonderausgaben nach § 10 EStG (Altersvorsorgeaufwendungen).
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung: Formular
Für den Start bzw. die Beantragung der freiwilligen Beitragszahlung muss das Formular V0060 »Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung« der Deutschen Rentenversicherung verwendet werden.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass bei Überweisungen insbesondere Versicherungsnummer, Verwendungszweck »freiwillige Beiträge« und Zeitraum anzugeben sind, damit die Zahlung korrekt verbucht wird.
Beitragshöhe 2025: Mindestbeitrag, Höchstbeitrag & Gestaltungsmöglichkeiten
Für das Jahr 2025 liegt der monatliche Beitragsrahmen zwischen mindestens 112,16 Euro und maximal 1.497,30 Euro.
Innerhalb dieser Bandbreite kann die Höhe der freiwilligen Beiträge flexibel gewählt werden. Die Zahlung ist sowohl monatlich als auch als Gesamtbetrag möglich, sofern die Fristen und formalen Voraussetzungen beachtet werden.
Lohnen sich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung?
Rentensteigerung pro Beitrag:
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Ein volles Jahr Mindestbeiträge erhöht die monatliche Rente um ca. +5,68 Euro,
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ein volles Jahr Höchstbeiträge um ca. +79,63 Euro,
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ein Jahr in Höhe des Durchschnittsbeitrags entspricht etwa einem Entgeltpunkt und ca. +40,79 Euro monatlich.
Der Nutzen ist besonders hoch,
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wenn ein Rentenanspruch erst durch das Erreichen der 5 Jahre entsteht,
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wenn gezielt Beitragslücken geschlossen werden sollen,
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wenn zusätzliche, lebenslange Rentenanwartschaften aufgebaut werden sollen (inkl. Hinterbliebenenwirkung).
Beispielrechnungen für freiwillige Rentenbeiträge
Wir haben drei typische Fälle mit Beitragszahlung für 2025 und der daraus resultierenden monatlichen Rentenerhöhung berechnet:
Beispiel 1
Selbstständiger, 45 Jahre alt, bisher 4 Beitragsjahre (aus früherer Angestelltentätigkeit). Möchte die 5 Jahre voll machen und seine Altersvorsorge absichern. Er zahlt freiwillig 1.000 Euro pro Monat ein.
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Freiwilliger Beitrag 2025: 12.000 Euro (für 12 Monate)
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Monatliche Rentensteigerung: ca. +52 Euro (brutto mtl.)
Beispiel 2
Gutverdienerin mit Sabbatical, 50 Jahre, im Jahr 2025 kein Gehalt und keine Pflichtbeiträge. Sie entscheidet sich, den Maximalbeitrag für das Jahr einzuzahlen, um keine Rentenlücke zu haben und ihre spätere Rente maximal zu erhöhen.
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Freiwilliger Beitrag 2025: 17.967,60 Euro (Höchstbetrag für 12 Monate)
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Monatliche Rentensteigerung: ca. +79,63 Euro (brutto mtl.)
Beispiel 3
Elternteil in Elternzeit, 30 Jahre, pausiert im Jahr 2025 komplett im Job (auch nach Ende des Elterngeldbezugs) und will trotzdem Rentenzeiten sammeln. Finanziell nur geringe Einzahlungen möglich – wählt daher den Mindestbeitrag.
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Freiwilliger Beitrag 2025: 1.345,92 Euro (Mindestbeitrag für 12 Monate)
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Monatliche Rentensteigerung: ca. +5,68 Euro (brutto mtl.)
Erläuterungen zu den Beispielen
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Im ersten Fall erreicht der Selbstständige durch die Nachzahlung sein fünftes Beitragsjahr und erwirbt damit überhaupt erst einen Rentenanspruch – die 12.000 Euro Jahresbeitrag bringen ihm außerdem rund 1,27 Entgeltpunkte zusätzlich, was etwa 52 Euro Monatsrente mehr bedeutet.
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Im zweiten Fall nutzt die Versicherte den vollen Spielraum: Durch Einzahlung des Höchstbeitrags (knapp 18.000 Euro) für 2025 erwirbt sie ca. 2,14 Entgeltpunkte (je nach Durchschnittsentgelt), was ihre Rente um gut 79,6 Euro pro Monat erhöht.
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Im dritten Beispiel zahlt die Person mit kleinem Budget den Mindestbeitrag – damit wird zwar nur ein kleiner Rentenzuwachs von rund 5,68 Euro mtl. erzielt, jedoch zählt jeder Monat als Wartezeit. So vermeidet diese Person eine Lücke im Rentenkonto während der Familienphase und erhöht zugleich geringfügig ihre spätere Rente.
Freiwillige Rentenbeiträge in der Steuererklärung
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind als Sonderausgaben nach § 10 EStG grundsätzlich abziehbar.
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Die Angaben werden in der Anlage Vorsorgeaufwand (Bereich »Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung«) eingetragen.
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Die Deutsche Rentenversicherung stellt zusätzlich eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Für den steuerlichen Abzug zählt das Jahr, in dem die Zahlung tatsächlich geleistet wurde. Bei Nachzahlungen bis 31. März kann sich daher die steuerliche Zuordnung vom rentenrechtlichen Beitragsjahr unterscheiden.
Für die steuerliche Anerkennung gibt es jährliche Höchstbeträge. Diese richten sich nach dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (und steigen meist jährlich leicht an). Im Jahr 2025 können bis zu 29.344 Euro (Ledige) an Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden; bei zusammen veranlagten Ehepaaren das Doppelte, also 58.688 Euro. Im Jahr 2026 erhöht sich der Rahmen auf 30.826 Euro (Ledige) bzw. 61.652 Euro (Verheiratete).
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung: Häufige Fragen
Was sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Zahlungen in die GRV ohne bestehende Versicherungspflicht, um Rentenanwartschaften aufzubauen, Lücken zu schließen und Wartezeiten zu erfüllen.
Wer kann freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung Bund einzahlen?
Nicht versicherungspflichtige Personen ab 16 Jahren; auch Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Bis wann ist die Nachzahlung für 2025 möglich?
Bis 31. März 2026 können freiwillige Beiträge für 2025 überwiesen werden.
Welche Beitragshöhen gelten 2025?
Der monatliche Rahmen liegt bei 112,16 Euro bis 1.497,30 Euro.
Welches Formular wird für die freiwillige Beitragszahlung benötigt?
Das Formular V0060 »Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung« (online oder PDF).
Welche Angaben sind bei einer Überweisung wichtig?
Versicherungsnummer, Verwendungszweck »freiwillige Beiträge« sowie der Zeitraum, für den gezahlt wird, damit die Zuordnung korrekt erfolgt.
Wie stark steigt die Rente durch freiwillige Versicherungsbeiträge?
Orientierungswerte: ein Jahr Mindestbeiträge ca. +5,68 Euro monatlich, ein Jahr Höchstbeiträge ca. +79,63 Euro monatlich.
Wie werden freiwillige Rentenbeiträge steuerlich behandelt?
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind Sonderausgaben nach § 10 EStG.
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(MB)