Altersvorsorgedepot: Rentenreform für die private Altersvorsorge

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Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgedepot als Herzstück einer Rentenreform zur geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Ziel: weniger Bürokratie, niedrigere Kosten, mehr Renditechancen – und ein Nachfolger für die Riester-Rente ab 2027.

Zusammenfassung

Ziel des Altersvorsorgedepots ist eine einfachere, günstigere und renditestärkere private Altersvorsorge, die langfristig die Riester-Rente ablösen soll. Das neue Depot setzt auf Fonds und ETFs, verzichtet auf verpflichtende Beitragsgarantien und ermöglicht dadurch höhere Renditechancen. Es wird als Standardprodukt mit klaren Vorgaben und begrenzten Kosten angeboten. Staatliche Zulagen sollen vereinfacht werden und sich an der Höhe der Einzahlungen orientieren, wovon insbesondere Familien und kleine Beiträge profitieren. Selbstständige erhalten erstmals Zugang zur Förderung. Die Ansparphase bleibt steuerfrei, besteuert wird erst die Auszahlung im Alter. Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Inhalt

Altersvorsorgedepot: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Beschluss: Der Deutsche Bundestag hat das Altersvorsorgedepot am 27. März 2026 als Teil der Rentenreform beschlossen.

  • Ziel der Reform: Private Altersvorsorge soll einfacher, günstiger und renditestärker werden.

  • Ablösung von Riester: Das Altersvorsorgedepot ersetzt langfristig die bisherige Riester-Rente.

  • Anlageform: Schwerpunkt auf Fonds und ETFs; keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr notwendig.

  • Mehr Renditechancen: Wegfall starrer Garantien ermöglicht stärkere Kapitalmarkt­beteiligung.

  • Standarddepot: Einfaches Basisprodukt mit klaren Vorgaben und begrenzten Kosten.

  • Förderung: Staatliche Zulagen werden vereinfacht und an die Höhe der Einzahlungen gekoppelt; Familien und kleine Beiträge profitieren besonders.

  • Erweiterter Zugang: Künftig auch für Selbstständige förderfähig.

  • Besteuerung: Steuerfreie Ansparphase, Besteuerung erst bei Auszahlung im Alter.

  • Start: Geplanter Beginn ab 1. Januar 2027, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats.

Hintergrund der Rentenreform: Warum gibt es das Altersvorsorgedepot?

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester) gilt schon seit Jahren als zu kompliziert, zu teuer und in der Niedrigzinsphase als renditeschwach. In der Folge stagnierte die Nachfrage und viele Verträge werden nicht mehr aktiv bespart. Die Rentenreform zur privaten Vorsorge setzt daher auf eine grundlegende Modernisierung: kostengünstiger, transparenter, flexibler und renditeorientierter.

Kern des Reformansatzes ist eine neue Produktwelt: Neben klassischen Garantieprodukten soll ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantie möglich werden, in dem breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden kann, zum Beispiel etwa über Fonds/ETFs innerhalb eines regulierten Rahmens. Damit soll die geförderte Vorsorge höhere Renditechancen erhalten, ohne Kleinanleger zu überfordern.

Ein weiteres Reformmotiv ist die bessere Verständlichkeit der Förderung. Die bisherigen, teils als schwer nachvollziehbar kritisierten Regeln (z.B. Mindesteigenbeitrag nach Einkommen) sollen durch ein einfacheres, beitragsbezogenes Zulagensystems ersetzt werden.

Inkrafttreten: Was noch passieren muss

Der Bundestag hat das Reformpaket (Altersvorsorgereformgesetz) am 27.03.2026 in abschließender Beratung beschlossen. Das Altersvorsorgedepot soll offiziell zum 1. Januar 2027 an den Start gehen. Ab diesem Datum sollen Banken und Finanzdienstleister die entsprechenden geförderten Depotprodukte anbieten können.

Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Da es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handeln kann (insbesondere wegen steuerlicher Aspekte), ist die Billigung durch die Länderkammer der nächste notwendige Schritt.

Der nächste reguläre Sitzungstermin des Bundesrates ist für Freitag, den 24. April 2026, angesetzt. In der Regel werden Gesetze, die kurz zuvor vom Bundestag beschlossen wurden (wie das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März), in der darauffolgenden Sitzung der Länderkammer behandelt.

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es ersetzt langfristig die bisherige Riester-Rente. Gespart wird in einem Depot, das vor allem auf Fonds und ETFs setzt und dadurch bessere Renditechancen bieten soll.

Warum wird ein neues Modell eingeführt?

Die Riester-Rente gilt als kompliziert, kostenintensiv und wenig attraktiv. Viele Verträge brachten kaum Erträge. Mit dem Altersvorsorgedepot soll privates Vorsorgen einfacher, transparenter und kostengünstiger werden und sich wieder stärker lohnen.

Worin unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von Riester?

Der wichtigste Unterschied liegt in der Anlage: Beim Altersvorsorgedepot ist keine vollständige Beitragsgarantie mehr vorgeschrieben. Dadurch kann stärker am Kapitalmarkt investiert werden. Gleichzeitig werden die Regeln zur Förderung vereinfacht.

Welche Arten von Produkten sind vorgesehen?

Geplant sind mehrere Varianten:

  • ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie mit Fokus auf Renditechancen,

  • weiterhin Produkte mit Garantien für sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer,

  • ein standardisiertes Altersvorsorgedepot mit festgelegten Grundeinstellungen und begrenzten Kosten.

Was ist das Standarddepot?

Das Standarddepot ist ein einfach aufgebautes Altersvorsorgedepot, das nur wenige Entscheidungen erfordert. Es soll vor allem Orientierung bieten und ohne komplizierte Entscheidungen auskommen. Die laufenden Kosten sollen gesetzlich begrenzt sein, die Bundesregierung spricht von 1,0% Kostendeckel.

Welche Förderung ist beim Altersvorsorgedepot vorgesehen?

Die Förderung knüpft künftig stärker an die tatsächlich eingezahlten Beiträge an. Besonders kleine und mittlere Beträge werden vergleichsweise hoch bezuschusst. Familien profitieren zusätzlich durch Kinderzulagen. Für junge Erwachsene ist ein einmaliger Startbonus vorgesehen.

Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich begünstigt, die Auszahlung im Alter wird nachgelagert besteuert.

Konkret sieht die Förderung wie folgt aus:

  • Für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr gibt es 50 Cent staatliche Zulage je eingezahltem Euro. Das entspricht einer Grundzulage von bis zu 180 Euro jährlich.

  • Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr werden 25 Cent je eingezahltem Euro gewährt. Das ergibt zusätzlich bis zu 360 Euro Grundzulage.

  • Insgesamt ist somit eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr möglich.

Kinderzuschläge

Familien profitieren besonders stark. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann eine Kinderzulage von bis zu 300Euro pro Jahr gezahlt werden. Diese volle Kinderzulage wird bereits bei vergleichsweise niedrigen Eigenbeiträgen erreicht.

Bonus für junge Erwachsene

Wer früh mit dem Altersvorsorgedepot startet, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200Euro, wenn der erste Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen wird.

Steuerliche Behandlung

Erträge im Altersvorsorgedepot bleiben während der gesamten Sparphase steuerfrei. Erst bei der Auszahlung im Alter erfolgt die Besteuerung – dann in der Regel mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz als im Erwerbsleben.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Förderberechtigt sollen künftig mehr Menschen sein als bisher. Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die staatliche Förderung nutzen können. Damit wird die private Altersvorsorge für neue Gruppen geöffnet.

Wie wird das angesparte Geld besteuert?

Während der Sparphase fallen auf Erträge im Altersvorsorgedepot keine laufenden Steuern an. Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert (nachgelagerte Besteuerung). In der Regel liegt der Steuersatz dann niedriger als im Erwerbsleben.

Wie läuft die Auszahlung im Alter ab?

Für die Auszahlung sind mehrere Modelle vorgesehen. Neben einer lebenslangen Rente sollen auch befristete Auszahlungspläne möglich sein (Zeitrenten) sowie Teilverrentungen. Damit wird die private Altersvorsorge flexibler als bisher.

Wechselmöglichkeiten in der Auszahlungsphase

Das Bundesfinanzministerium sieht vor, dass ein Anbieterwechsel auch noch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich bleibt. Damit sollen ungünstige Kostenstrukturen oder unpassende Auszahlmodelle vermieden werden.

Vererbung des Vorsorgevermögens

Die Vererbbarkeit hängt von der gewählten Auszahlform ab:

  • Bei einem Auszahlungsplan soll nicht verbrauchtes Restkapital grundsätzlich vererbbar sein.

  • Bei einer lebenslangen Rente ist das Kapital regelmäßig nicht frei vererbbar; hier können jedoch vertragliche Regelungen wie Rentengarantiezeiten vorgesehen sein.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und können weitergeführt werden. Ein Wechsel in das neue System ist freiwillig – es gibt keine automatische Umstellung.

Neue Riester-Verträge sollen ab Einführung des Altersvorsorgedepots nicht mehr abgeschlossen werden können.

Ab wann ist das Altersvorsorgedepot verfügbar?

Geplant ist, dass Anbieter Altersvorsorgedepots ab dem 1. Januar 2027 anbieten können. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundesrats und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

Altersvorsorgedepot: 5 Tipps für Anleger

1) Kosten und Produktlogik konsequent prüfen

Kosten sind ein zentraler Renditetreiber. Die Reform setzt beim Standardprodukt explizit auf eine Kostenbegrenzung. Gerade bei langen Laufzeiten können schon wenige Zehntel Prozentpunkte Unterschied eine große Wirkung haben.

2) Risikoprofil und Garantiebedarf sauber trennen

Die Reform bietet zwei Welten: Depot ohne Garantie (mehr Renditechance, mehr Schwankung) versus Garantieprodukte (mehr Sicherheit, tendenziell geringere Renditechancen). Die Produktauswahl sollte sich am Zeithorizont und der persönlichen Risikotragfähigkeit orientieren.

3) Breite Diversifikation als Grundprinzip

Eine breite Streuung über globale Aktienmärkte via ETFs reduziert Klumpenrisiken und entspricht dem Grundgedanken renditeorientierter Altersvorsorge.

4) Förderlogik ausreizen – insbesondere bei kleinen und mittleren Beiträgen

Beim Altersvorsorgedepot sollen kleine und mittlere Beiträge besonders stark gefördert werden (durch die Grundzulage-Logik, Familienkomponenten und den Bonus für frühe Abschlüsse). Bei begrenztem Sparbudget kann die Förderung den Effektivbeitrag spürbar erhöhen.

5) Riester-Bestand: nicht vorschnell kündigen

Riester-Verträge laufen weiter, ein Wechsel ist optional. Vor der Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrags sollten Wechseloptionen und Übergangsfragen geprüft werden.

Rechenbeispiele zum Altersvorsorgedepot

Die folgenden Beispiele sind vereinfachte Überschlagsrechnungen mit konstanten Sparraten und angenommener Netto-Rendite (nach Kosten). Sie dienen der Einordnung der Größenordnungen, nicht als individuelle Beratung. Die konkrete Förderhöhe hängt vom finalen Gesetzestext, Förderberechtigung und der jeweiligen Ausgestaltung (Zulagen/Steuer) ab.

Beispiel 1: Maximale Grundzulage

Die Bundesregierung beschreibt vereinfacht: Bei Einzahlung bis zu einer Obergrenze steigt die staatliche Zulage deutlich; als Maximalwert wird in der Berichterstattung eine Grundzulage genannt, die bei 1.800 Euro Einzahlung im Jahr ausgeschöpft wird.

Eigenbeitrag, Zulagen & Rendite:

  • Eigenbeitrag: 150 Euro pro Monat (= 1.800 Euro p.a.)

  • Staatliche Zulage: + 540 Euro p.a. = insgesamt 2.340 Euro p.a. (= 195 Euro pro Monat im Vertrag)

  • Netto-Rendite: 4% p.a. (z.B. 5% Marktrendite minus 1%)

Ergebnis:

  • Kapital nach 30 Jahren: ≈ 131.000 Euro

  • Mögliche monatliche Auszahlung über 20 Jahre: ≈ 790 Euro

Beispiel 2: Kleiner Beitrag – hohe Förderquote

Hier soll gezeigt werden, welches Ergebnis bei niedrigen Eigenbeiträgen erzielt werden kann, denn die Reform setzt laut Regierungsdarstellungen besonders Anreize bei kleineren Beiträgen.

Eigenbeitrag, Zulagen & Rendite:

  • Eigenbeitrag: 30 Euro pro Monat (= 360 Euro p.a.)

  • Staatliche Zulage: + 180 Euro p.a. = insgesamt 540 Euro p.a. (= 45 Euro pro Monat im Vertrag)

  • Netto-Rendite: 4% p.a.

Ergebnis:

  • Kapital nach 30 Jahren: ≈ 30.000 Euro

  • Mögliche monatliche Auszahlung über 20 Jahre: ≈ 180 Euro

Beispiel 3: Familie mit einem Kind – Kinderzulage als Hebel

Die Bundesregierung stellt heraus, dass die Kinderzulage schneller »voll« erreichbar sein soll (z.B. schon bei 25 Euro monatlich).

Modellannahme:

  • Eigenbeitrag: 30 Euro pro Monat (= 360 Euro p.a.)

  • Grundzulage: + 180 Euro p.a.

  • Kinderzulage: + 300 Euro p.a. = insgesamt 840 Euro p.a. (= 70 Euro pro Monat im Vertrag)

  • Netto-Rendite: 4% p.a.

Ergebnis:

  • Kapital nach 30 Jahren: ≈ 46.000 Euro

  • Mögliche monatliche Auszahlung über 20 Jahre: ≈ 280 Euro

Kurzfazit: Altersvorsorgedepot als Baustein der Rentenreform

Mit dem Altersvorsorgedepot bekommt die Rentenreform zur privaten Altersvorsorge ein Instrument, das (1) die Förderung vereinfachen, (2) Kosten senken und (3) Renditechancen durch kapitalmarktnähere Anlage ermöglichen soll – flankiert durch Standardprodukte für Orientierung und weiter verfügbare Garantievarianten für Sicherheitsbedürfnisse.

(MB)

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