Steuererklärung: Kein Verspätungszuschlag auf Kirchensteuer

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Seit 2020 werden Säumniszuschläge und Verspätungszuschlag automatisiert festgesetzt. Es liegt also nicht mehr im Ermessen des Finanzamts, ob ein solcher Zuschlag zu einer Steuer erhoben wird. Das kann auch die Kirchensteuer treffen – was wiederum den Kirchen nicht gefällt. Jetzt wird Abhilfe geschaffen.

Der Niedersächsische Landtag hat daher diese Woche das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerrahmengesetzes (KiStRG) beschlossen gesetzlich sichergestellt, dass bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung keine Verspätungszuschläge zur Kirchensteuer erhoben werden (Finanzministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 23.3.2022).

Andere Bundesländer haben ihre jeweiligen landesrechtlichen Kirchengesetze ebenfalls bereits angepasst bzw. beabsichtigen eine Anpassung.

Kirchensteuer & Verspätungszuschlag: Was muss geändert werden?

Für Steuererklärungen, die nach dem 31. Dezember 2018 eingereicht werden müssen, ist der Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht mehr ermessensabhängig, sondern obligatorisch festzusetzen.

Das hat in Bezug auf die Kirchensteuerfestsetzung die Folge, dass auch hier immer ein Verspätungszuschlag festzusetzen wäre.

Keine Druckmittel bei Kirchensteuer

Im Bereich der Kirchensteuer wird auf Druckmittel, Sanktionen und Strafen in der Regel verzichtet. So werden zum Beispiel auch jetzt schon die Vorschriften über Verzinsung, Säumniszuschläge sowie Straf- und Bußgelder nicht angewendet bzw. sogar gesetzlich ausgeschlossen.

Daher möchten die Kirchen auch keine Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Kirchensteuer.

Kein Säumniszuschlag auf Kirchensteuer

Verspätungszuschläge zur Kirchensteuer sind durch die gesetzliche Neuregelung jetzt ebenfalls ausgeschlossen.

Die niedersächsischen Finanzämter hatten das übrigens bereits aus Ermessenserwägungen so berücksichtigt und gehandhabt – jetzt ist es auch gesetzlich so festgeschrieben.

Steuererklärung und Verspätungszuschlag: Berechnung, Höhe und wie man ihn vermeidet

Was Sie zum Verspätungszuschlag wissen müssen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst → Steuererklärung: Frist verpasst? Ab jetzt drohen hohe Säumnisgebühren!

(MB)

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