Steuerklasse ändern - Der Antrag auf Steuerklassenwechsel
Sie sind verheiratet und möchten eine andere Steuerklassen wählen? Das dürfen Sie tun – einfach nur ein Formular ausfüllen, fertig. Aber keine Angst, selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie letztendlich keinen Cent mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird erst in der Steuererklärung.
Mit diesem Formular beantragen Sie für sich und den Ehepartner einen Wechsel in eine günstigere Steuerklasse:
Wenn Sie mehr Informationen zur Steuerklassenänderung benötigen, dann empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber:
Steuerklassenwahl bei Ehegatten
Erzielt nur ein Ehepartner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z.B. Arbeitslohn oder eine Pension), wird in Steuerklasse III für ihn die geringste Lohnsteuer abgeführt. Das gilt auch, wenn der andere Ehepartner steuerpflichtige Einkünfte erzielt, zum Beispiel eine Altersrente.
Wenn aber beide Ehepartner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, ist die Wahl schwieriger.
Unser Steuerklassen-Rechner hilft Verheirateten, die optimale Steuerklassen-Kombination zu wählen.
Verheiratete können auswählen zwischen den Steuerklassenkombinationen
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IV / IV oder
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III / V oder
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IV-Faktor / IV-Faktor (das sog. Faktorverfahren).
Steuerklassen: Übersicht zu allen Lohnsteuerklassen – Detailliert, verständlich und informativ.
Mehr Informationen zum Faktorverfahren bei Lohnsteuerklasse IV.
Wann ist ein Steuerklassenwechsel möglich?
Seit dem 1.1.2020 können Ehepartner und Lebenspartner die Lohnsteuerklasse mehrfach pro Jahr die Steuerklasse wechseln. Anders als früher müssen dafür keine besonderen Voraussetzungen mehr erfüllt werden.
Steuerklassenwechsel beim ELStAM-Verfahren
Mit der Umstellung auf das elektronische ELStAM-Verfahren gelten zwar die bisherigen Steuerklassenkombinationen weiter. Allerdings muss beim Faktorverfahren der Faktor alle zwei Jahre neu beantragt werden.
Nach der Heirat erhalten im ELStAM-Verfahren derzeit in allen Fällen beide Ehepartner automatisch die Steuerklasse IV, selbst wenn ein Ehepartner gar keinen Arbeitslohn bezieht. Möchten se die Steuerklassenkombination III / V oder das Faktorverfahren, müssen sie dies beim Finanzamt beantragen.
So geht der Steuerklassenwechsel
Für die Änderung der Steuerklasse gibt es den amtlichen Vordruck »Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten«, der von beiden Ehepartnern unterschrieben und dann an das Finanzamt geschickt werden muss.
Möglichkeit 1: Online über das Elster-Portal (mein.elster.de), hierfür braucht man ein registriertes Elster-Konto.
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Einloggen bei Mein Elster.
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Antrag auf Steuerklassenwechsel ausfüllen. Ehepaare müssen den Antrag gemeinsam stellen und elektronisch unterschreiben.
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Gewünschte Steuerklassenkombination wählen (z.B. III/V, IV/IV, IV mit Faktor).
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Antrag elektronisch einreichen.
Möglichkeit 2: Schriftlich per Brief auf dem offiziellen Finanzamt-Formular
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Formular »Antrag auf Steuerklassenwechsel« herunterladen.
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Formular vollständig ausfüllen.
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Beide Ehepartner müssen bei bestimmten Steuerklassenkombinationen den Antrag unterschreiben.
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Unterschriebenen Antrag per Post an das Finanzamt schicken.
Nach Einreichen des Antrags prüft das Finanzamt die Angaben. Der Wechsel wird dann elektronisch dem Arbeitgeber mitgeteilt, so dass der Lohnsteuerabzug entsprechend angepasst wird.
Fristen: Ein Steuerklassenwechsel ist meist nur bis zum 30. November des Jahres möglich, um im laufenden Jahr berücksichtigt zu werden.
Wichtig: Ein einfacher Antrag per E-Mail ist in der Regel nicht zulässig.
Keine Angst, selbst wenn nicht die günstigste Kombination gewählt wurde, zahlt man letztendlich keinen Cent mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres, und hier spielen die Steuerklassen für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Rolle. Bei ungünstiger Steuerklassenwahl zahlt man zwar während des Jahres zu viel Lohnsteuer und verzichtet dadurch auf Liquidität und mögliche Zinsen. Man kann sich dann aber im nächsten Jahr mit Abgabe der Steuererklärung auf eine Steuererstattung freuen.
Manchmal kann es sogar von Vorteil sein, eine steuerlich ungünstige Steuerklasse zu wählen. Denn die Steuerklasse beeinflusst oft die Höhe von Lohnersatzleistungen.