Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige
Beschränkt Steuerpflichtige sind Personen mit inländischen Einkünften, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Diese Personen sind zur Abgabe einer besonderen Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige verpflichtet.
Zusammenfassung
Der Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige (ESt 1 C) ist das zentrale Formular für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, die jedoch inländische Einkünfte erzielen, etwa aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen. Er dient als Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung und muss zusammen mit den relevanten Anlagen beim Finanzamt eingereicht werden. Wer mindestens 90% seiner Einkünfte in Deutschland erzielt, kann auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig gelten.
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Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige?
Der Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige (Formular ESt 1 C) ist der Hauptvordruck für die Einkommensteuererklärung von Personen, die keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber inländische Einkünfte erzielen. Er bildet die Basis für alle weiteren Anlagen und wird deshalb als »Mantelbogen« bezeichnet.
Typische Fälle:
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Arbeit in Deutschland ohne Wohnsitz hier
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland
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Kapitalerträge aus deutschen Quellen
Wer muss den Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige ausfüllen?
Alle Personen, die:
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nicht in Deutschland wohnen und sich hier nicht länger als 183 Tage aufhalten (§ 1 Abs. 4 EStG)
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aber Einkünfte nach § 49 EStG erzielen, z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen
Hinweis: Wer mindestens 90% seiner Einkünfte in Deutschland erzielt, kann auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG).
Gesetzliche Grundlagen
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§ 1 Abs. 4 EStG – Beschränkte Steuerpflicht
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§ 49 EStG – Inländische Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht
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§ 50 EStG – Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
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§ 2 AStG – Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
So funktioniert die Abgabe
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Ausfüllen: Persönliche Daten, Einkünfte, ggf. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
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Anlagen hinzufügen (z.B. Anlage N, Anlage KAP, Anlage V)
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Abgabe elektronisch über ELSTER (empfohlen) oder in Papierform per Post an das zuständige Finanzamt
FAQ zum Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige
1. Was ist der Unterschied zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht?
Beschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass nur inländische Einkünfte besteuert werden (§ 49 EStG). Unbeschränkte Steuerpflicht umfasst das gesamte Welteinkommen (§ 1 Abs. 1 EStG).
2. Kann ich Sonderausgaben geltend machen?
Grundsätzlich nein, da beschränkt Steuerpflichtige nur eingeschränkte Abzugsmöglichkeiten haben.
3. Bis wann muss der Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige abgegeben werden?
Die Abgabefrist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Bei elektronischer Abgabe über ELSTER kann sich die Frist verlängern, wenn ein Steuerberater beauftragt wird.
4. Kann ich den Mantelbogen auch online ausfüllen?
Ja, über das ELSTER-Portal ist eine elektronische Abgabe möglich. Das spart Zeit und reduziert Fehler bei der Übermittlung.
5. Welche Anlagen gehören zum Mantelbogen?
Je nach Einkunftsart sind zusätzliche Anlagen erforderlich, z. B. Anlage N für Arbeitslohn, Anlage V für Vermietung und Anlage KAP für Kapitalerträge.
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 12. Januar 2026)