Künstlersozialabgabe bleibt 2021 stabil bei 4,2 Prozent

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2021 stabil bei 4,2 Prozent. Ursprünglich war vorgesehen, dass er auf 4,4 Prozent steigen sollte.

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung werden zurzeit mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Sie speist sich aus drei Einnahmequellen:

  • den Eigenbeiträgen der selbständigen Künstler und Publizisten,

  • der Künstlersozialabgabe der beauftragenden und verwertenden Unternehmen und

  • einen Bundeszuschuss.

Die selbständigen Künstler und Publizisten zahlen dabei – so wie es auch Angestellte tun – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen (30%) finanziert.

Abgabepflichtig sind Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Die von ihnen abzuführende Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben, deren Abgabesatz jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt wird. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Bei der Künstlersozialabgabe-Verordnung handelt es sich um eine Ministerverordnung ohne Kabinettbeschluss. Die Verordnung muss bis spätestens Ende des Jahres 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Kontakt zur Künstlersozialkasse

Auf der Kontaktseite der Künstlersozialkasse finden Sie zahlreiche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sowie eine Übersicht der aktuellen Sprechzeiten.

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(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/kuenstlersozialabgabe-steigt-2021-leicht-auf-44-prozent