Arbeitszimmer: Kann man eine Klimaanlage bei der Steuer absetzen?

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Eine Klimaanlage fürs Arbeitszimmer kann steuerlich abgesetzt werden. Allerdings gibt es dabei Unterschiede je nachdem, ob es sich um ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer handelt oder nicht.

 

Inhalt

 

Die Regelungen gelten für Arbeitnehmer im Homeoffice bzw. häuslichen Arbeitszimmer ebenso wie für Selbstständige, wobei für Selbstständige die berufliche Nutzung meist besonders genau nachgewiesen werden muss.

→ mehr dazu:

Arbeitszimmer bei Arbeitnehmern: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

Ratgeber für Selbstständige: Ich bin im Homeoffice

Anerkanntes häusliches Arbeitszimmer: Klimaanlage absetzen

Wird das Arbeitszimmer vom Finanzamt als solches anerkannt (also nahezu ausschließlich beruflich genutzt, mindestens 90%), können die Kosten für die Klimaanlage als Teil der Ausstattung des Arbeitszimmers abgesetzt werden.

Klimaanlagen gehören nicht zu den beruflichen Einrichtungsgegenständen wie Schreibtisch oder Bürostuhl, sondern zur Ausstattung des Arbeitszimmers. Die Kosten für die Ausstattung teilen das »Schicksal« der Arbeitszimmerkosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG), das heißt:

  • Bei einem vom Finanzamt anerkannten Arbeitszimmer sind entweder die tatsächlich angefallenen Kosten mit entsprechenden Nachweisen in voller Höhe in der Steuererklärung absetzbar oder aber eine Jahrespauschale von 1.260 Euro.

  • Wenn die Klimaanlage mehr als 800 Euro netto kostet, muss sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden (siehe unten).

  • Betriebskosten wie Strom für die Klimaanlage können ebenfalls anteilig abgesetzt werden.

Voraussetzung: Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit und wird überwiegend beruflich genutzt.

Klimaanlage richtig abschreiben

Wie lange eine Klimaanlage abgeschrieben wird, hängt von der Art des Geräts ab – eine fest eingebaute Split-Klimaanlage wird steuerlich in der Regel anders abgeschrieben als mobile Klimaanlagen.

Die wichtigsten Unterschiede sind:

  • Fest eingebaute Split-Klimaanlagen gelten meist als Bestandteil des Gebäudes. Deshalb erfolgt die Abschreibung normalerweise über die sogenannte Gebäude-AfA (Absetzung für Abnutzung).

  • Fest verbaute zentrale Klimasysteme sind Teil der Gebäudetechnik und werden über die Gebäude-AfA abgeschrieben.

  • Bei der Gebäude-AfA wird die Anlage über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben, typischerweise über 30 bis 50 Jahre, was einem jährlichen Abschreibungssatz von etwa 2-3% entspricht.

  • Wenn eine Klimaanlage nachträglich eingebaut und separat aktiviert ist, kann unter Umständen auch eine eigenständige Abschreibung möglich sein, zum Beispiel bei rechtlicher Abgrenzung als separates Wirtschaftsgut.

  • Klimageräte, die nicht fest installiert sind, können sofort oder über eine kürzere Abschreibungsdauer (z.B. 5 bis 13 Jahre, abhängig von je nach Herstellergarantie und Nutzung) abgeschrieben werden. Bei Anschaffungskosten unter 800 Euro netto ist sogar eine Sofortabschreibung möglich, die Werbungskosten oder Betriebsausgaben können also sofort in vollem Umfang bei der Steuer abgezogen werden.

  • Bei gemischt genutzten Räumen (z.B. Arbeitszimmer in der Wohnung) ist eine anteilige Abschreibung vorgeschrieben.

Kein anerkanntes Arbeitszimmer

Ist das Arbeitszimmer nicht steuerlich anerkannt oder wird das Arbeitszimmer auch (zu viel) privat genutzt, kann die Klimaanlage nicht als Teil eines Arbeitszimmers abgesetzt werden.

Auch wenn die Klimaanlage das ganze Haus kühlt und nicht nur das Arbeitszimmer, sind die Anschaffungskosten nicht absetzbar.

Handwerkerleistungen für den Einbau der Klimaanlage können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden – bis zu 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.

→ mehr dazu:

Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen

Ärger mit Handwerkern

Klimaanlage im Arbeitszimmer absetzen: Übersicht

  • Mit anerkanntem Arbeitszimmer: Klimaanlage und anteilige Betriebskosten sind absetzbar; fest verbaute und teure Geräte müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

  • Ohne anerkanntes Arbeitszimmer: Direkter Abzug der Klimaanlage nur eingeschränkt oder gar nicht möglich; Handwerkerleistungen können aber steuerlich berücksichtigt werden.

(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/arbeitszimmer-kann-man-eine-klimaanlage-bei-der-steuer-absetzen