Anlage AV

Wer mithilfe der Riester-Rente für die Altersvorsorge spart, sollte in jedem Fall die Anlage AV zur Steuererklärung kennen. 

Zusammenfassung

Die Anlage AV ist ein Steuerformular für die Einkommensteuererklärung. Es wird genutzt, um Riester-Beiträge und andere geförderte Altersvorsorgebeiträge anzugeben. Damit prüft das Finanzamt, ob ein Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage. Das Formular ist für unmittelbar begünstigte Personen wie Pflichtversicherte und für mittelbar begünstigte Ehepartner relevant. Es enthält Angaben zu Verträgen, Kinderzulagen und möglichen Ausschlüssen. Grundlage ist § 10a EStG.

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Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Anlage AV?

Die Anlage AV (Angaben zur Altersvorsorge nach § 10a EStG) dient der steuerlichen Erfassung von Riester- und anderen geförderten Altersvorsorgebeiträgen.

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Wozu dient die Anlage AV?

Wird Anlage AV zusammen mit der Steuererklärung abgegeben, ermittelt das Finanzamt bei der Günstigerprüfung, ob für die Zulage oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Sollte der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug günstiger sein als die Förderung durch die Zulage, erhalten Steuerzahler den Steuervorteil direkt ausbezahlt. Die Zulage wird als bereits erfolgte Steuervergütung abgezogen.

Die Günstigerprüfung führt das Finanzamt automatisch durch.

Die Zulage muss immer beantragt werden, und zwar beim Anbieter. Das gilt auch dann, wenn man vorher weiß, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist.

Wer kann sie nutzen?

  • Unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die Riester-Verträge abgeschlossen haben

  • Unmittelbar Begünstigte: z.B. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Empfänger von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)

  • Mittelbar Begünstigte: z.B. Ehepartner, wenn der Partner unmittelbar begünstigt ist

Download & Ausfüllhinweise

→  Anlage AV für 2025 herunterladen.

Ausfüllhilfe:

  • Seite 1: Persönliche Angaben, Sozialversicherungsnummer, Riester-Vertragsnummern.

  • Zeilen 5 –14: Angaben für unmittelbar Begünstigte (Einzahlungen, Lohnersatzleistungen).

  • Zeile 15: Anmeldung für mittelbar Begünstigte.

  • Zeilen 16 –20: Beantragung der Kinderzulage (185 Euro oder 300 Euro pro Kind, abhängig vom Geburtsjahr).

  • Zeilen 21 –30: Verträge, die vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen werden sollen.

  • Zeilen 31 –36: Widerruf des Verzichts auf den Sonderausgabenabzug.

Gesetzliche Grundlage

Die Anlage AV basiert auf § 10a EStG, der regelt, wann Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

FAQ zur Anlage AV

1. Wer muss die Anlage AV einreichen?

Jeder mit Riester-Verträgen, der prüfen lassen will, ob ein Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage allein.

2. Was ist der Unterschied zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigt?

Unmittelbar sind Pflichtversicherte und Lohnersatzempfänger. Mittelbar sind Ehepartner, wenn der andere unmittelbar begünstigt ist.

3. Kann ich die Kinderzulage eintragen?

Ja: 185 Euro pro Kind, bei nach 2007 geborenen Kindern 300 Euro, in den Zeilen 16–20.

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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 7. Januar 2026)

URL:
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/anlage-av