Grundrente: Wie wird der Zuschlag berechnet?

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Rentner sollen zukünftig einen Rentenzuschlag erhalten, wenn sie 35 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, die im Schnitt einem Wert zwischen 30 und 80 % des Durchschnittseinkommens entsprechen.

Mit einem Taschenrechner kann jeder selbst seine Grundrente ausrechnen. Foto: AdobeStock

Wie wird die Grundrente berechnet?

Jede Rente wird aus sogenannten Entgeltpunkten errechnet. Ein Durchschnittsverdiener, der beispielsweise im Jahr 2019 in Westdeutschland 38.901,- € verdient (Ostdeutschland 35.887,- €), bekommt pro Jahr einen solchen Entgeltpunkt (Durchschnittsentgelt 2020: West 40.551,-€, Ost 37.898,- €).

Derzeit gibt es pro Entgeltpunkt im Westen 33,05 € und im Osten 31,89 € Rente. Durch die Grundrente werden die angesammelten Entgeltpunkte verdoppelt, wenn sie zwischen 0,3 und 0,8 liegen, aber jeweils höchstens auf 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr. Dieser Rentenaufschlag wird um 12,5 % verringert.

Beispielberechnung

Eine Angestellte, die 40 Jahre lang 40 % des Durchschnittsentgelts verdient hat, kommt auf 40 mal 0,4 Entgeltpunkte. Ihre monatliche Rente würde nach bisherigem Rentenrecht im Westen 528,80 € betragen. Ihre Entgeltpunkte werden ab 2021 für 35 der 40 Jahre um 0,4 pro Jahr erhöht (35 x 0,4 x 33,05 € = 462,70 €). Von diesem Zuschlag werden 12,5 % abgezogen. Damit liegt ihr Grundrenten-Zuschlag bei 404,86 €. Insgesamt bekommt sie dann 933,66 € Rente (nach heutigen Rentenwerten gerechnet, im Jahr 2021 wird der Rentenwert voraussichtlich 35,- € betragen).

Prüfen Sie ab 2021, wie die Deutsche Rentenversicherung Ihr monatliches Einkommen ermittelt. Um das monatliche Einkommen bis auf den Einkommensfreibetrag von monatlich 1.250,- € für Alleinstehende bzw. 1.950,- € für Paare nach unten zu drücken, kann es sich empfehlen, Kapital- oder Mietreinerträge durch Verkauf von Kapital- oder Immobilienvermögen künftig zu vermeiden und die erzielten Verkaufserlöse in Tagesgelder, Festgelder oder Bankauszahlungspläne mit Mini-Zinsen zu investieren. Das in diesen Anlagen steckende Geldvermögen wird bei der Prüfung, ob eine Grundrente gezahlt wird, nicht erfasst. Das sollten Sie bis Ende 2019 tun und bis Mitte 2020 eine Einkommensteuererklärung abgeben, damit Sie ab 2021 Grundrente erhalten können. Unsere "SteuerSparErklärung für Rentner" hilft Ihnen dabei.

Weitere Informationen zur Grundrente

Grundrente: Wie wird sie berechnet? Wer profitiert von ihr?

(MS)

URL:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/altersvorsorge/grundrente-wie-wird-der-zuschlag-berechnet