Mehr Schutz beim Shoppen auf Pump: Was das neue Kreditgesetz bringt
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Seit April 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Verbraucherkredite. Betroffen sind nicht nur klassische Ratenkredite, sondern auch moderne Alltagsformen wie Buy now, pay later, zinsfreie Teilzahlungen, Kreditkarten und der Dispokredit.
Zusammenfassung
Seit April 2026 gelten neue, strengere Regeln für Verbraucherkredite in Deutschland. Kleinkredite, Buy now, pay later, Kreditkarten und Dispokredite werden besser geschützt. Anbieter müssen klar und umfassend informieren, die Kreditwürdigkeit wird sorgfältiger geprüft. Verbraucher haben mehr Rechte, zum Beispiel beim Widerruf, bei Zinsen und beim Bonitäts-Scoring. Kreditverträge können digital abgeschlossen werden, das Widerrufsrecht gilt auch für kleine Beträge. Die neuen Vorschriften sorgen für mehr Sicherheit und Transparenz, um Überschuldung und böse Überraschungen zu vermeiden.
Inhalt
Verbraucherkredite: Änderungen 2026 auf einen Blick
Was einfacher wird, was strenger wird:
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Bereich |
Was sich ändert |
Was die Änderung bewirkt |
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Kleinkredite |
Fallen stärker unter das Kreditrecht. |
Mehr Schutz auch bei kleinen Beträgen. |
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BNPL / Jetzt kaufen, später zahlen |
Wird stärker reguliert. |
Weniger Risiko durch scheinbar harmlose Teilzahlung. |
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Kreditprüfung |
Wird strenger. |
Weniger überfordernde Kredite, aber mehr Ablehnungen möglich. |
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Informationen |
Müssen klarer und einheitlicher sein. |
Besser vergleichbar, leichter zu verstehen. |
Praktische Folgen im Alltag:
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Ein Online-Kauf auf Raten kann künftig eher wie ein richtiger Kredit behandelt werden.
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Wer mehrere kleine Zahlungsangebote gleichzeitig nutzt, gerät stärker in den Fokus der Bonitätsprüfung.
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Verbraucher bekommen grundsätzlich mehr Schutz vor unübersichtlichen Kosten und zu leicht vergebenen Krediten.
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Das kann gut sein, weil es vor Verschuldung schützt, kann aber auch bedeuten, dass manche Angebote weniger bequem oder weniger schnell verfügbar sind.
Künftig gelten strenge Verbraucherschutzvorschriften für alle gängigen Kreditarten, auch für bisher kaum geregelte Formen wie Minikredite oder zinsfreie Ratenzahlungen. Kreditgeber müssen umfassender informieren, Kreditwürdigkeit sorgfältiger prüfen und verantwortungsvoller mit Kundendaten umgehen. Verbraucher erhalten neue Rechte, etwa beim Widerruf, bei Dispokrediten und beim Kredit-Scoring, um sie vor Schuldenfallen zu bewahren.
Kleinkredite & BNPL: Endlich volle Infos und Widerrufsrecht
Beträge unter 200 Euro, zinsfreie Ratenkäufe oder sogenannte »Buy now, pay later«-Angebote bewegten sich bislang oft in einer rechtlichen Grauzone. Für diese Kreditformen galten nur wenige Verbraucherschutzvorschriften, obwohl sie im Alltag weit verbreitet sind.
Mit dem neuen Gesetz werden auch Kleinstkredite, kurzfristige Finanzierungen und BNPL-Modelle vollständig in das Verbraucherkreditrecht einbezogen. Anbieter müssen nun auch bei kleinen Beträgen klar und verständlich über Kosten, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten informieren. Zudem gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, selbst bei zinsfreien oder sehr kurzen Laufzeiten.
Beispiel:
Wird ein Smartphone für 150Euro mit der Option »Jetzt kaufen, in drei Monaten zahlen« angeboten, müssen künftig alle Kreditkonditionen offen dargelegt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen – genauso wie bei einem klassischen Ratenkredit. Dadurch sinkt das Risiko, unbemerkt mehrere kleine Zahlungsverpflichtungen einzugehen.
Dispo & Kreditkarte: Faire Zinsen, keine bösen Überraschungen
Auch beim Überziehen des Girokontos und bei Kreditkarten stärkt das Gesetz die Position der Verbraucher erheblich. Banken dürfen Kreditrahmen nicht mehr abrupt streichen, sondern müssen mindestens 30 Tage vorher informieren.
Kommt es zur Kündigung eines Dispokredits, darf die offene Summe nicht mehr sofort in voller Höhe eingefordert werden. Stattdessen muss die Bank anbieten, den Fehlbetrag in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Beispiel:
Wurde ein Konto mit 1.200Euro überzogen, konnte früher eine fristlose Kündigung dazu führen, dass der gesamte Betrag sofort fällig wurde. Künftig besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine geregelte Rückzahlung über ein Jahr.
Zusätzlich sind extrem überhöhte Zinssätze (Wucherzinsen) gesetzlich verboten. Die bislang nur durch Gerichte entwickelte Grenze gilt nun ausdrücklich im Gesetz. Besonders bei teuren Kreditkarten und hoch verzinsten Ratenkrediten sorgt das für klare Obergrenzen.
Bonitäts-Check & Scoring: Strenger, aber daten-sparsam
Kreditgeber müssen vor Abschluss eines Vertrags genauer prüfen, ob die Rückzahlung eines Kredits realistisch ist. Ein Darlehen darf nur noch vergeben werden, wenn es voraussichtlich leistbar ist. Berücksichtigt werden etwa Einkommen, laufende Verpflichtungen und bestehende Kredite.
Gleichzeitig werden die Regeln für Bonitätsscoring deutlich verschärft. Bestimmte Daten dürfen künftig nicht mehr verwendet werden, darunter:
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Social-Media-Inhalte
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Gesundheitsdaten
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sensible persönliche Informationen
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Bonitätsscoring bei Minderjährigen (ausdrücklich verboten)
Wird eine Kreditentscheidung ausschließlich automatisiert getroffen, besteht zudem ein Recht auf eine menschliche Überprüfung.
Lehnt ein Online-Kreditportal einen Antrag allein aufgrund eines algorithmischen Scores ab, kann eine persönliche Neubewertung verlangt werden. So soll verhindert werden, dass fehlerhafte oder unvollständige Daten zu endgültigen Entscheidungen führen.
Bonitäts-Check: Konkreter Ablauf
Beim Bonitäts-Check schaut der Anbieter nicht nur auf den Kaufbetrag, sondern darauf, ob der Käufer bzw. die Käuferin die monatlichen Raten aus dem verfügbaren Geld realistisch zahlen kann. Dafür werden je nach Anbieter Angaben zum Einkommen, zu laufenden Verpflichtungen und oft auch zu bisherigen Zahlungserfahrungen herangezogen.
Was konkret geprüft wird:
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Einkommen: zum Beispiel Gehalt, Rente oder andere regelmäßige Einnahmen.
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Laufende Ausgaben und andere Kredite: also Miete, bestehende Raten, andere Verpflichtungen.
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Zahlungshistorie und Bonität: also ob es Hinweise gibt, dass Rechnungen bisher zuverlässig bezahlt wurden.
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Identität: der Anbieter muss sicher sein, dass die richtige Person den Vertrag abschließt.
Wie das praktisch aussieht:
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Man gibt im Bestellprozess seine Daten an.
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Der Anbieter gleicht sie mit internen oder externen Bonitätsdaten ab.
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Bei manchen Fällen werden Nachweise verlangt, etwa Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensbelege.
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Erst danach entscheidet der Anbieter, ob er den Ratenkauf freigibt, kleinere Beträge ablehnt oder andere Konditionen anbietet.
Was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch ändert:
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Verbraucher sollen weniger leicht einen Ratenkauf bekommen, den sie sich eigentlich nicht leisten können.
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Das schützt vor versteckter Überschuldung, gerade wenn mehrere kleine Käufe zusammenkommen.
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Gleichzeitig kann es sein, dass manche Käufe abgelehnt werden oder der Prozess etwas länger dauert.
Beispiel:
Wenn jemand einen Fernseher in 10 Raten zahlen will, prüft der Anbieter nicht nur den Preis des Fernsehers, sondern ob nach Miete, Strom, Handyvertrag und anderen Raten noch genug Geld für diese monatliche Rate übrig bleibt. Genau das soll verhindern, dass ein »bequemer« Kauf am Ende zum Problem wird.
Was ein negativer Check bedeutet:
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Ein negativer Check heißt meistens: Der Anbieter sieht ein zu hohes Ausfallrisiko und lehnt den Ratenkauf ab oder verlangt andere Zahlungsarten.
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Das kann auch passieren, wenn das Einkommen eigentlich reicht, aber die gespeicherten Daten ein höheres Risiko vermuten lassen.
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Ein negativer Eintrag ist nicht eine automatisch »Schuldenkatastrophe«, kann aber viele Finanzangebote erschweren.
Kann man das Ergebnis beeinflussen?
Ja, ein bisschen — aber nicht durch Tricks, sondern durch saubere Daten und gutes Verhalten.
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Man kann seine gespeicherten Daten prüfen und falsche Einträge korrigieren lassen.
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Man kann durch pünktliche Zahlungen, weniger offene Kleinkredite und nicht zu viele neue Anfragen die Bonität verbessern.
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Man sollte möglichst nicht wahllos mehrere Kredite gleichzeitig anfragen, weil das als Risiko wirken kann.
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Bei manchen Anfragen kann man darauf achten, dass eine Konditionsanfrage gestellt wird. Diese ist nach den üblichen Regeln score-neutral, anders als manche anderen Anfragen.
Was man nicht beeinflussen kann:
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Man kann den Score selbst nicht direkt »hochdrehen«, denn das ist ein automatisiertes Bewertungsverfahren.
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Man kann auch nicht einfach entscheiden, dass ein negativer Datensatz ignoriert wird, solange er korrekt und noch speicherfähig ist.
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Der eigentliche Algorithmus wird in der Regel nicht vollständig offengelegt, aber man hat Anspruch auf Transparenz über die genutzten Daten und die Bedeutung des Scores.
Wenn ein Check negativ ausgeht, heißt das meistens: erst Daten prüfen, dann Anfrage neu bewerten. Ein häufiger Grund für Ablehnungen sind alte Fehler, zu viele parallele Anfragen oder offene Zahlungsverpflichtungen, nicht unbedingt ein dauerhaft »schlechter« finanzieller Zustand.
Mehr Informationen:
Digital abschließen, klar informiert: Weniger Papierkram
Kreditverträge können künftig vollständig digital in Textform abgeschlossen werden. Eine handschriftliche Unterschrift auf Papier ist nicht mehr erforderlich. Vertragsabschlüsse per E-Mail, App oder Klick sind rechtlich wirksam.
Das heißt, ein Kreditvertrag kann z.B. per E-Mail, Klick in einer App oder digitaler Signatur wirksam geschlossen werden. Wird beispielsweis online einen Kredit beantragt oder eine neue Kreditkarte bestellt, muss den Vertrag nicht mehr ausgedruckt und mit Hand unterschrieben werden, sondern es genügt eine elektronische Bestätigung (z.B. per Klick oder SMS-TAN).
Im Gegenzug werden die Informationspflichten ausgeweitet. Kreditgeber müssen vor Vertragsschluss übersichtliche Standard-Informationsblätter bereitstellen. Bei Mini-Krediten genügt ein einseitiges Dokument, das alle Kernpunkte klar zusammenfasst. Besonders bei sehr schnellen Online-Abschlüssen ist zusätzlich ein Hinweis auf das Widerrufsrecht vorgeschrieben.
Checkliste: Vor dem Kauf
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Kreditdetails vorab prüfen: Laufzeit, Zinssatz, Gebühren – vor Vertragsabschluss alle Konditionen klären (Anbieter müssen diese Infos jetzt standardmäßig bereitstellen).
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Keine vorschnellen Abschlüsse: Angebote vergleichen und keine Eile – dank erweiterter Infopflichten bekommt man alle wichtigen Infos vorab, also im Zweifel eine Nacht drüber schlafen.
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Budget realistisch planen: Sicherstellen, dass die Monatsrate ins eigene Budget passt, um Schuldenfallen zu vermeiden.
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Auch BNPL/Ratenkauf checken: Bei Buy now, pay later und Kleinkrediten gelten jetzt die gleichen Regeln – Infoblatt lesen und Konditionen verstehen, Widerruf möglich.
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Widerrufsrecht einplanen: 14 Tage Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss einrechnen (gilt ab sofort auch für kleine Kredite und BNPL-Deals).
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Digital = verbindlich: Textform genügt jetzt – Online-Verträge sind rechtlich gültig, daher alles sorgfältig prüfen und digital abspeichern.
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Algorithmus? Zweitmeinung!: Automatische Kredit-Ablehnung nicht hinnehmen – es besteht ein Recht auf manuelle Überprüfung durch eine Person.
Checkliste: Nach dem Kauf
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Widerrufsrecht nutzen: Bis 14 Tage nach Abschluss kann der Kreditvertrag ohne Grund widerrufen werden – eine zweite Chance bei Fehlentscheidungen.
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Unterlagen sichern: Kreditvertrag, Infoblatt & Co. gut aufbewahren (digital oder Papier), um Konditionen und Fristen griffbereit zu haben.
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Raten pünktlich zahlen: Zahltermine einhalten, um Mahngebühren und Schufa-Probleme zu vermeiden (Erinnerungen oder Daueraufträge helfen).
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Früh Hilfe suchen: Bei Zahlungsschwierigkeiten sofort die Bank informieren – neue Regeln verpflichten Kreditgeber zu Kulanz (z.B. Ratenplan anbieten).
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Dispo fair ausgleichen: Kündigt die Bank den Überziehungsrahmen, muss eine Rückzahlung in 12 Monatsraten angeboten werden (keine sofortige Vollzahlung auf einen Schlag).
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Zinsen checken: Effektivzins im Auge behalten – Wucherzinsen sind jetzt gesetzlich verboten. Bei extrem hohen Kosten den Anbieter ansprechen oder Beratung suchen, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatung.
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Daten schützen: Social-Media- und Gesundheitsdaten dürfen fürs Scoring nicht genutzt werden. Bei undurchsichtiger Kredit-Ablehnung Auskunft einholen und ggf. manuelle Prüfung verlangen.
Fazit: Mehr Sicherheit im Alltag
Mit der Reform des Verbraucherkreditrechts reagiert der Gesetzgeber auf veränderte Zahlungsgewohnheiten. Ratenkäufe, »Buy now, pay later«-Angebote, Kreditkarten und Dispokredite unterliegen nun einheitlichen, strengeren Regeln.
Mehr Transparenz, verbindliche Informationspflichten, klare Widerrufsrechte und feste Grenzen bei Zinsen sorgen dafür, dass Kredite weniger riskant werden. Gerade im digitalen Alltag erhöht das die Sicherheit – und verringert die Gefahr, dass scheinbar harmlose Teilzahlungen zur Schuldenfalle werden.
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(MB)