Rentenbesteuerung: So zahlen Sie Steuern auf Ihre Rente

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Vor einigen Jahren wurde die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundlegend geändert. Der Anteil der Rentenbesteuerung bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, steigt immer weiter an und wird 2040 bei 100% liegen.

Was bedeutet diese Änderung bei der Rentenbesteuerung nun für Bestandsrentner, aber auch für Neurentner?

 

Inhalt

 

Anteil der Rentenbesteuerung: Wo wird er in der Steuererklärung eingetragen?

Wie hoch der Anteil der Rente ist, den Sie versteuern müssen (»Besteuerungsanteil«), hängt ab vom Beginn der Rente. Der Beginn der Rente steht im Rentenbescheid, die Angabe übernehmen Sie in das entsprechende Feld auf der Vorderseite des Steuerformulars »Anlage R« (Zeile 6).

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Tabelle zur Rentenbesteuerung: Entwicklung von 2005 bis 2040

Jahr des Rentenbeginns

Anteil der Rentenbesteuerung

Jahr des Rentenbeginns

Anteil der Rentenbesteuerung

bis 2005

50 %

2023

83 %

ab 2006

52 %

2024

84 %

2007

54 %

2025

85 %

2008

56 %

2026

86 %

2009

58 %

2027

87 %

2010

60 %

2028

88 %

2011

62 %

2029

89 %

2012

64 %

2030

90 %

2013

66 %

2031

91 %

2014

68 %

2032

92 %

2015

70 %

2033

93 %

2016

72 %

2034

94 %

2017

74 %

2035

95 %

2018

76 %

2036

96 %

2019

78 %

2037

97 %

2020

80 %

2038

98 %

2021

81 %

2039

99 %

2022

82 %

2040

100 %

Zum Thema »Besteuerungsanteil der Rente« haben wir hier ausführliche Informationen für Sie zusammengefasst.

Sind Rentenerhöhungen steuerpflichtig?

Ja! Jede Rentenerhöhung muss komplett versteuert werden. Das führt dazu, dass nach jeder Rentenerhöhung mehr Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig werden.

Zum Glück heißt »steuerpflichtig« nicht zwangsläufig, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen: Denn auch (und gerade!) als Rentner haben Sie Kosten, die Sie von Ihren Einnahmen abziehen dürfen.

Wann müssen Rentner Steuern bezahlen?

Ob ein Rentner tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt davon ab,

  • wie viel Rente er bekommt,

  • wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente(n) ist,

  • ob er verheiratet ist,

  • wie hoch die weiteren steuerpflichtigen Einkünfte sind und

  • wie hoch die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben (Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten etc.) sind.

Einkommensteuer müssen natürlich auch Rentner nur dann zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser beträgt für 2022 9.984 Euro für Ledige bzw. 19.968 Euro für Verheiratete (2021: 9.744 Euro bzw. 19.488 Euro).

Rente und Werbungskosten

Auch Rentner können Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, Rentenbezieher machen ihre Werbungskosten dabei nach dem gleichen Prinzip wie bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend: Sie können ihre Werbungskosten einzeln nachweisen, erhalten aber auf jeden Fall einen Pauschbetrag (102 Euro pro Jahr).

Kosten im Zusammenhang mit Renten sind zwar eher die Ausnahme, trotzdem kann es lohnenswert sein, die Werbungskosten einzeln nachzuweisen. Denn der Werbungskosten-Pauschbetrag von nur 102 Euro ist schnell überschritten.

Was sind Werbungskosten bei Rentnern?

Unter Werbungskosten versteht man alle Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung Ihrer Renteneinnahmen. Die häufigsten und wichtigsten Werbungskosten im Ruhestand sind:

  • Gewerkschaftsbeiträge, die Rentner entrichten,

  • Steuerberatungskosten,

  • Schuldzinsen für einen Kredit, der aufgenommen wurde, um freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzuentrichten,

  • Kosten im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente sowie in diesem Zusammenhang evtl. entstandene Rechtsberatungs- und Prozesskosten; zum Beispiel, wenn vor Gericht mit der Versicherungsgesellschaft um die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente gestritten wird. Das gilt auch, wenn der Rechtsstreit erfolglos blieb und es somit letztlich nicht zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente kommt,

  • Kosten für einen Rentenberater bzw. Versicherungsberater, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen stehen;

  • pauschale Kontoführungsgebühr von 16 Euro im Jahr.

Wirkt sich der Anteil der Rentenbesteuerung auf Werbungskosten aus?

Die Höhe des Besteuerungsanteils hat keinen Einfluss auf die Höhe der Werbungskosten oder des Werbungskostenpauschbetrags bei Rentnern.

Das heißt: Auch wenn die Rente nur mit dem Besteuerungs- bzw. Ertragsanteil versteuert wird, dürfen die Werbungskosten immer in voller Höhe abgesetzt werden.

Rentenbesteuerung: Diese Formulare brauchen Sie

Wenn Sie Einkünfte aus Renten und Leistungen aus Altersversorgungsverträgen haben, müssen Sie die Anlage R einreichen, außerdem den Mantelbogen, den Sie noch aus Ihrer Zeit als Angestellter kennen.

Wie früher bei der Anlage N gilt auch hier: Ehepaare müssen jeweils eine eigene Anlage R ausfüllen und beim Finanzamt einreichen.

Ab der Steuererklärung 2020 wurde die bisherige Anlage R auf insgesamt drei Anlagen R aufgeteilt und neu strukturiert:

Die Anlage R: Sie berücksichtigt die nachgelagert besteuerten Renten aus

  • gesetzlichen Rentenversicherungen,

  • der landwirtschaftlichen Alterskasse,

  • berufsständischen Versorgungseinrichtungen,

  • eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen (privaten Rürup-Renten).

Zudem gibt es in diesem Formular Eingabefelder für nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtige Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen und aus sonstigen Verpflichtungsgründen (z.B. aus Veräußerungsgeschäften).

Die Anlage R-AV / bAV: Hier werden berücksichtigt

  • Betriebsrenten aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung;

  • Renten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (Riester-Renten);

  • Zusatzversorgungsrenten nach dem öffentlichen Dienst zum Beispiel von der VBL oder ZVK.

Die Anlage R-AUS: Dieses Formular müssen Sie ausfüllen, wenn Sie entsprechend vergleichbare Leibrenten und andere Leistungen aus ausländischen (Renten-)Versicherungen/ausländischen Rentenverträgen/ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen beziehen. Diese ausländischen Renten und Leistungen werden vom ausländischen Rentenzahler nicht elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet. Liegt das Besteuerungsrecht für eine aus dem Ausland bezogene Rente ausschließlich im ausländischen (Quellen-)Staat, brauchen Sie nur Angaben in den Zeilen 36 bis 40 der Anlage AUS zu machen.

Die Anlage(n) R sind also nicht nur für Altersrentner relevant: In diesen Formularen werden auch Versorgungsleistungen, Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten sowie ähnliche, nicht aus erarbeitetem Einkommen stammende Einnahmen eingetragen. Wer eine dieser Leistungen bezieht, muss also ebenfalls die Anlage R ausfüllen.

Zum Thema »Steuererklärung für Rentner« haben wir hier eine ausführliche Themenseite erstellt.

Rentenbesteuerung: Welches Finanzamt ist zuständig?

Ihre Steuererklärung geben Sie bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe wohnen. Man spricht deshalb auch von Wohnsitzfinanzamt.

Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, kommt es darauf an, ob Sie verheiratet sind oder nicht:

  • Bei Verheirateten ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie hauptsächlich aufhält – egal, ob Sie Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung wählen.

  • Bei Nichtverheirateten zählt der Wohnsitz, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Das kann auch der Zweitwohnsitz sein!

Für Rentner, die im Ausland leben und eine deutsche Rente beziehen, ist das Finanzamt Neubrandenburg zentral zuständig.

URL:
https://www.steuertipps.de/steuern-rente/themen/rentenbesteuerung-so-zahlen-sie-steuern-auf-ihre-rente