Functions on Demand beim Firmenwagen: Steuerliche Behandlung

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Unter »Functions on demand« versteht man serienmäßig verbaute Sonderausstattung im Auto, die über ein Update bei Bedarf aktiviert wird (z.B. Sitzheizung, Assistenzsysteme oder Navigationssystem). Wie werden diese Funktionen bei der Besteuerung nach der pauschalen 1%-Methode berücksichtigt?

Zusammenfassung

Functions on Demand bieten Autobesitzern eine flexible Möglichkeit, Zusatzausstattungen individuell und nach Bedarf zu nutzen. Steuerlich relevant sind ausschließlich die Funktionen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung aktiviert waren. Nachträglich freigeschaltete Funktionen beeinflussen die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung nach der 1%-Regelung nicht. Eine bewusste Entscheidung bei der Aktivierung kann somit helfen, die Steuerlast zu optimieren.

Inhalt

Was sind »Functions on Demand«?

Der Begriff »Functions on Demand« beschreibt eine Entwicklung in der Automobilbranche, bei der spezielle Ausstattungen im Fahrzeug zwar serienmäßig verbaut sind, jedoch erst bei Bedarf durch ein Software-Update aktiviert werden können.

Typische Beispiele hierfür sind Sitzheizungen, Fahrassistenzsysteme oder Navigationslösungen.

Diese Flexibilität eröffnet neue Möglichkeiten, wirft jedoch auch steuerliche Fragen auf, insbesondere bei der Versteuerung von Firmenwagen.

1%-Regelung bei Functions on Demand

Wird die private Nutzung eines Firmenwagens nach der sogenannten 1%-Methode versteuert, ist die Grundlage für die Berechnung der inländische Bruttolistenpreis des Fahrzeugs inklusive der im Zeitpunkt der Erstzulassung vorhandenen Sonderausstattung.

Die Formel lautet: 1% des Bruttolistenpreises (inklusive Sonderausstattung) × Anzahl der Monate der Privatnutzung

Der so ermittelte Betrag ist steuerpflichtig und muss entsprechend bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.

Functions on Demand richtig versteuern

Für die steuerliche Berechnung ist entscheidend, welche Sonderausstattungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs tatsächlich aktiviert waren. Nur diese fließen in die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung ein. Die Werte werden anhand der offiziellen Preisliste des Herstellers angesetzt.

Wird eine Funktion, die technisch bereits im Fahrzeug verbaut ist, also erst nach der Erstzulassung freigeschaltet – zum Beispiel eine Sitzheizung oder ein Navigationssystem – bleibt diese nachträgliche Aktivierung für den Bruttolistenpreis und damit für die steuerliche Bemessung irrelevant.

Das bedeutet: Die spätere Freischaltung führt nicht zu einer Erhöhung des zu versteuernden Privatanteils.

Functions on Demand & Steuern: Strategische Überlegungen

Für Selbstständige und Arbeitnehmer mit Firmenwagen empfiehlt es sich aus steuerlicher Sicht, On-Demand-Funktionen nicht direkt bei der Fahrzeuganschaffung aktivieren zu lassen, sondern gezielt erst nachträglich freizuschalten. Dies kann zu einer niedrigeren steuerlichen Bemessungsgrundlage führen und somit die Steuerlast reduzieren.

Allerdings sollte diese Strategie natürlich immer unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der betrieblichen Anforderungen erfolgen. Zudem sollten die jeweiligen Kosten für die nachträgliche Freischaltung im Vergleich zu den potenziellen Steuervorteilen gründlich abgewogen werden.

(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/selbststaendigkeit/geschaeftswagen-functions-on-demand-richtig-versteuern