Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart

Als Selbstständiger sind Sie einmal im Jahr verpflichtet, Ihren Gewinn zu ermitteln. Grundsätzlich stehen Ihnen dafür zwei Methoden zur Verfügung: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanzierung. Die EÜR ist einfacher und kostet weniger, bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten gibt es aber nur bei der Bilanzierung.

Gesetzliche Vorgaben können der Grund sein, dass Sie von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung wechseln müssen. Sofern Sie gewerbliche Einkünfte erzielen, kann das Finanzamt Sie dazu auffordern, Bücher zu führen, sobald Sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten. Und auch eine Geschäftsaufgabe kann der Grund für eine Bilanzerstellung sein.

Aber auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen, können Sie das – egal ob Gewerbetreibender oder als Angehöriger der freien Berufe – immer freiwillig tun. Daher sollten Sie die Unterschiede zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten kennen. Denn je nach Methode können sich in einzelnen Jahren große Unterschiede bei der Höhe des ermittelten Gewinns ergeben.

In unserem Beitrag erfahren Sie:

  • die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede von Betriebsvermögensvergleich und EÜR;

  • wann Sie von der EÜR zur Bilanzierung wechseln müssen und wann gegebenenfalls ein freiwilliger Wechsel Sinn macht;

  • die einzelnen Schritte beim Wechsel wie Übergangsbilanz, Gewinnkorrekturen und die Verteilung des Übergangsgewinns

  • wie lange Sie nach einem Wechsel gebunden sind.

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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1. Wie wird der Gewinn ermittelt?
    • 1.1 Zwei Gewinnermittlungsarten stehen im Vordergrund
    • 1.2 Wer ist zur Buchführung verpflichtet?
    • 1.3 Die Gemeinsamkeiten von Betriebsvermögensvergleich und EÜR
    • 1.4 Die Unterschiede zwischen Betriebsvermögensvergleich und EÜR
  • 2. Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung
    • 2.1 Wann Sie zur Bilanz wechseln müssen
    • 2.2 Sie können auch freiwillig wechseln
    • 2.3 Vorteile der Bilanzierung
    • 2.4 Welche Arbeiten bei der Buchführung auf Sie zukommen
  • 3. Die Schritte beim Wechsel von Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung
    • 3.1 Erstellen einer Übergangsbilanz
    • 3.2 Gewinnkorrekturen aufgrund des Wechsels
    • 3.3 Auf Antrag: Verteilung des Übergangsgewinns
    • 3.4 Fehler bei der Berechnung des Übergangsgewinns
  • 4. Wechsel von der Bilanz zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
    • 4.1 Gründe für den Wechsel
    • 4.2 Erstellung einer Schlussbilanz
    • 4.3 Diese Gewinnkorrekturen sind erforderlich
    • 4.4 Der Übergangsgewinn wird versteuert
  • 5. Diese Regeln gelten für die Wahl der Gewinnermittlungsart
    • 5.1 Wann müssen Sie sich für eine Art der Gewinnermittlung entscheiden?
    • 5.2 Wie oft dürfen Sie wechseln?
    • 5.3 Wie lange sind Sie an Ihre Entscheidung gebunden?