Geschäftswagen - Laufende Kosten, Entnahme und Verkauf

Alle durch einen betrieblichen Pkw verursachten Kosten gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben – denn diese Kosten sind betrieblich veranlasst. Einen guten Überblick gibt Ihnen hier das ABC der abziehbaren Kfz-Kosten.

Wie sieht es aber mit den Reisenebenkosten und der Vorsteuer aus? Und welche Kosten sind bei einem Unfall mit dem Betriebs-Pkw abziehbar?

In unserem Ratgeber erfahren Sie auch, wie sich die spätere Entnahme oder der Verkauf des Betriebs-Pkw einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich auswirken. Besonders interessant: Wenn Sie bei der Anschaffung keinen Vorsteuerabzug hatten und Sie den Pkw verkaufen wollen, können Sie durch eine vorherige Entnahme ins Privatvermögen die Umsatzsteuer beim Verkauf vermeiden.

Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1. Laufende Kfz-Kosten
    • 1.1 Was ist wann zu erfassen?
    • 1.2 ABC der abziehbaren Kfz-Kosten
    • 1.3 Besonderheit: Reisenebenkosten
    • 1.4 Mehrere Pkw: Kostentrennung kann sinnvoll sein
    • 1.5 Eigenbelege und Kostenschätzung
    • 1.6 Vorsteuerabzug
    • 1.7 Überprüfung von Belegen
  • 2. Unfall mit dem Betriebs-Pkw
    • 2.1 Veranlassung der Fahrt bestimmt Abzugsfähigkeit
    • 2.2 Was zählt zu den Unfallkosten?
    • 2.3 Vorsteuerabzug und Versicherungsleistungen
    • 2.4 Unfall auf betrieblicher Fahrt
    • 2.5 Totalschaden oder Diebstahl auf betrieblicher Fahrt
    • 2.6 Unfallschaden auf privater Fahrt
    • 2.7 Totalschaden/Diebstahl auf privater Fahrt
  • 3. Entnahme des Betriebs-Pkw
    • 3.1 Entnahme durch Nutzungsänderungen
    • 3.2 So ermitteln Sie den Entnahmewert
    • 3.3 Entnahme und Umsatzsteuer
  • 4. Verkauf des Betriebs-Pkw
    • 4.1 Auswirkungen auf den Gewinn
    • 4.2 Verkauf und Umsatzsteuer