Gründungszuschuss: Selbstständig mit staatlicher Hilfe

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Ungefähr 122.000 Personen haben sich im Jahr 2007 mithilfe des Gründungszuschusses selbstständig gemacht. Das sind deutlich weniger als früher bei der "Ich-AG" - der Gründungszuschuss ist auch nach 18 Monaten noch kaum bekannt. Um wie viel Geld geht es, und wie können Sie es bekommen?

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

  • Sie sind seit mindestens einem Tag arbeitslos gemeldet und haben noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I;
  • Sie möchten sich hauptberuflich selbstständig machen (Arbeitszeit mindestens 15 Stunden pro Woche);
  • Sie haben einen Businessplan erstellt, der von einer fachkundigen Stelle geprüft wurde (z.B. IHK, Rechtsanwalt, Gründerzentrum);
  • Sie weisen Ihre persönliche Eignung für die geplante Tätigkeit nach (z.B. Ausbildung, Berufserfahrung);
  • Sie haben in den letzten 24 Monaten keinen Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) erhalten;
  • Sie sind jünger als 65 Jahre.

Dauer und Höhe des Zuschusses

Grundförderung: Neun Monate lang erhalten Sie einen Betrag in Höhe Ihres bisherigen Arbeitslosengeldes. Dazu gibt es pro Monat 300 Euro. Damit sollen Sie z.B. Ihre Krankenversicherung bezahlen. Allerdings müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie das Geld auch tatsächlich für Ihre soziale Absicherung verwendet haben. Auf diese Grundförderung haben Sie einen Rechtsanspruch (§ 58 Abs. 2 SGB III).

Anschlussförderung: Im Anschluss an die Grundförderung können Sie für weitere sechs Monate den Zuschuss von 300 Euro für Ihre soziale Absicherung bekommen. Voraussetzung: Sie gehen hauptberuflich einer Erfolg versprechenden, selbstständigen Tätigkeit nach. Ob Sie die Anschlussförderung erhalten, entscheidet die Agentur für Arbeit. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht (§ 58 Abs. 3 SGB III).

Die Einnahmen aus Ihrer selbstständigen  Tätigkeit werden nicht auf den Gründungszuschuss angerechnet. Allerdings wird der Zuschuss 1:1 mit Ihrem Arbeitslosengeldanspruch  verrechnet. Das bedeutet: Im Falle einer gescheiterten Gründung ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld meist verloren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch auch als Selbstständiger gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Sie müssen also nur die Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit versteuern.

URL:
https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/existenzgruendung/gruendungszuschuss-selbststaendig-mit-staatlicher-hilfe