GWG: Abschreibung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten

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Sie sind selbstständig und haben ein geringwertiges Wirtschaftsgut gekauft, das Sie entweder sofort abgeschrieben haben oder in einem Sammelposten abschreiben. Was passiert, wenn nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten entstehen?

GWG bis 150 Euro

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht im Jahr der Anschaffung anfallen, können Sie im Jahr der Entstehung als Betriebsausgaben abziehen. Das gilt auch dann, wenn durch die nachträglichen Kosten die Nettogrenze von 150 Euro überschritten wird! Das GWG wandert durch die nachträglichen Kosten also nicht in einen Sammelposten.

Beispiel
Sie haben im Jahr 2008 eine Software gekauft für 130 Euro. 2009 kaufen Sie ein Zusatz-Modul für weitere 60 Euro.

GWG im Sammelposten

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöhen den Sammelposten des Wirtschaftsjahres, in dem die nachträglichen Kosten entstehen. Der Sammelposten des Jahres, in dem das GWG angeschafft wurde, ändert sich nicht.

Beispiel
Sie haben im Jahr 2008 eine Digitalkamera für 800 Euro gekauft. 2009 kaufen Sie ein Weitwinkel-Objektiv dazu. Die Kosten für das Objektiv gehören in den Sammelposten für das Jahr 2009.

Hintergrund:

Die Anschaffungskosten von Gegenständen, die Sie über längere Zeit in Ihrem Betrieb nutzen, dürfen Sie normalerweise nicht vollständig im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfassen. Die Kosten sind über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes abzuschreiben.

Aber keine Regel ohne Ausnahme: Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gelten besondere Vorschriften:

  • GWG mit Anschaffungskosten von bis zu 150 Euro netto sind im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben.
  • Für GWG mit Anschaffungskosten über 150 Euro und bis zu 1.000 Euro netto ist ein Sammelposten zu bilden, der gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes sind ein zentrales GWG-Kriterium. Lesen Sie hier im "Steuer-Spar-Berater business edition", welche weiteren Voraussetzungen ein geringwertiges Wirtschaftsgut erfüllen muss.

URL:
https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/abschreibungen/gwg-abschreibung-nachtraeglicher-anschaffungs-oder-herstellungskosten