Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?

Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.

Wir beantworten u.a. folgende Fragen:

  • Was zählt alles zu den Mieteinnahmen bei einer möbliert vermieteten Wohnung?

  • Welche Kosten können Sie für die möblierte Wohnung absetzen?

  • Wie können Sie die Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände geltend machen?

  • So füllen Sie die Anlage V aus

  • Was ist zu beachten, wenn Sie ein möbliertes Zimmer Ihrer Mietwohnung untervermieten?

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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1. Wann die Vermietung lohnt
  • 2. Das sind die Mieteinnahmen
    • 2.1 Miete
    • 2.2 Nebenkosten
    • 2.3 Entgelt für die Nutzung der Einrichtung
    • 2.4 Entgelt für Nebenleistungen des Vermieters
    • 2.5 Einnahmen sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtig
  • 3. Diese Aufwendungen sind Werbungskosten
    • 3.1 Direkt zurechenbare Aufwendungen
    • 3.2 Indirekt zurechenbare Aufwendungen
    • 3.3 Die wichtigsten Aufwendungen
      • 3.3.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten
      • 3.3.2 Finanzierungskosten und Geldbeschaffungskosten
      • 3.3.3 Instandhaltungen und Renovierungen (Erhaltungsaufwand)
      • 3.3.4 Nebenkosten
    • 3.4 So berechnen Sie die Werbungskosten
  • 4. Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände
    • 4.1 So ermitteln Sie die Anschaffungskosten
      • 4.1.1 Fall 1: Sie nutzen den Gegenstand von Anfang an für die Vermietung
      • 4.1.2 Fall 2: Sie statten die Wohnung mit bisher privat genutzten Gegenständen aus
      • 4.1.3 Fall 3: Sie erwerben den Einrichtungsgegenstand unentgeltlich
    • 4.2 So ermitteln Sie die Abschreibung
      • 4.2.1 Grundsatz: Verteilung über mehrere Jahre
      • 4.2.2 Sofort abschreibbar: Einrichtungsgegenstände bis zu 800,– €
      • 4.2.3 Abschreibung im Jahr von Kauf oder Verkauf
      • 4.2.4 Der Einrichtungsgegenstand wird vorzeitig ersetzt
      • 4.2.5 Verkauf von Gegenständen wegen Aufgabe der Vermietung
  • 5. Aufwendungen für Nebenleistungen
  • 6. So füllen Sie die Anlage V 2019 aus
    • 6.1 Bei gemischter Nutzung: Grundbesitzkosten aufteilen
      • 6.1.1 Was müssen Sie aufteilen?
      • 6.1.2 Wie können Sie aufteilen?
      • 6.1.3 So wird die Wohnfläche berechnet
    • 6.2 Die einzelnen Zeilen der Anlage V 2019
      • 6.2.1 Zeilen 7 und 8
      • 6.2.2 Zeilen 9 bis 21
      • 6.2.3 Zeilen 33 bis 53
  • 7. Sie vermieten ein möbliertes Zimmer unter
  • 8. Anhang
    • 8.1 Amtlich festgelegte Abschreibungsdauern der gebräuchlichsten Einrichtungsgegenstände
    • 8.2 AfA-Tabelle speziell für Ferienwohnungen und -häuser