Mantelbogen
Der Mantelbogen ist das wichtigste Formular bei der Steuererklärung. Wir erklären rechtliche Grundlagen und geben Ausfülltipps.
Zusammenfassung
Der Mantelbogen ist das zentrale Formular der deutschen Einkommensteuererklärung, das alle persönlichen Grunddaten wie Name, Familienstand und Bankverbindung enthält und die Basis für weitere Anlagen bildet. Er ist für alle Steuerpflichtigen verpflichtend und kann sowohl in Papierform als auch elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Die rechtliche Grundlage findet sich in der Abgabenordnung (§ 19 AO) und im Einkommensteuergesetz (§ 25 EStG). Der Mantelbogen ist kostenlos über das Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums verfügbar und muss für eine korrekte Veranlagung vollständig ausgefüllt werden.
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Leider können wir keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.
Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Mantelbogen?
Der Mantelbogen (offiziell: Hauptformular ESt 1A) ist das Hauptformular der Einkommensteuererklärung in Deutschland. Er enthält die grundlegenden Angaben zur Person, zum Familienstand, zur Bankverbindung und zu allgemeinen Anträgen. Ohne den Mantelbogen ist keine Steuererklärung vollständig. Er bildet die Basis für alle weiteren Anlagen wie Anlage N, Anlage Kind oder Anlage Vorsorgeaufwand.
Der Mantelbogen ist Pflicht für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen, die eine Steuererklärung abgeben.
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Wozu dient der Mantelbogen?
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Er fasst alle Grunddaten des Steuerpflichtigen zusammen.
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Er ermöglicht dem Finanzamt die Zuordnung und Berechnung der Steuerlast.
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Er ist Voraussetzung für die Bearbeitung weiterer Anlagen.
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Ohne Mantelbogen keine korrekte Veranlagung.
Wer muss den Mantelbogen ausfüllen?
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Alle unbeschränkt Steuerpflichtigen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben.
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Auch bei elektronischer Übermittlung über ELSTER ist der Mantelbogen Bestandteil.
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Für beschränkt Steuerpflichtige gibt es eine eigene Variante.
Gesetzliche Grundlagen
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Abgabenordnung (AO): § 19 AO – Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
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Einkommensteuergesetz (EStG): § 25 EStG – Veranlagung zur Einkommensteuer
Download & Ausfüllhinweise
→ Mantelbogen für 2025 herunterladen
Ausfüllhilfe:
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Seite 1: Angaben zur Person, Familienstand, Steuer-ID.
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Seite 2: Bankverbindung, Vollmacht, Sonderanträge.
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Unterschrift nicht vergessen
FAQ zum Mantelbogen
1. Ist der Mantelbogen Pflicht?
Ja, ohne Mantelbogen ist keine Einkommensteuererklärung möglich.
2. Brauche ich den Mantelbogen auch bei einer vereinfachten Steuererklärung?
Ja, der Mantelbogen ist immer erforderlich, auch bei vereinfachten Verfahren.
3. Kann ich den Mantelbogen elektronisch einreichen?
Ja, über ELSTER ist die elektronische Übermittlung vorgeschrieben, wenn Einkünfte aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit vorliegen.
4. Wo bekomme ich den ausfüllbaren Mantelbogen?
Das ausfüllbare Formular Mantelbogen gibt es kostenlos beim Formular-Management-System des BMF
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 12. Januar 2026)