Einkommensteuervorauszahlungen - jetzt noch die Herabsetzung beantragen
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Wohl keiner gibt dem Fiskus gerne etwas vom hart verdienten Geld ab. Besonders ärgerlich: Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Wenn Ihr Umsatz - und damit der voraussichtliche Gewinn - sinkt, können Sie eine Herabsetzung der Vorauszahlung beantragen. Für den nächsten Vorauszahlungstermin am 10.6. wird es dafür höchste Zeit.
Einkommensteuervorauszahlungen fallen auch an bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Renteneinkünften und Gewinnen aus gewerblicher bzw. freiberuflicher Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft. Wenn Kapitalanleger, Betriebsrentner und aktive Arbeitnehmer mit Steuerklasse III trotz Quellensteuerabzugs höhere Steuernachzahlungen leisten müssen, können auch sie zu Vorauszahlungen verdonnert werden.
Die Vorauszahlungen sind alle drei Monate fällig: Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Ihre Höhe richtet sich nach der Steuerschuld aus dem letzten Einkommensteuerbescheid und ist zu jedem Vorauszahlungstermin gleich. Die Vorauszahlungen sind zu hoch, wenn bei Selbstständigen der Gewinn während des Jahres rückläufig ist oder z.B. durch Investitionen höhere Ausgaben anfallen. Der Ausweg: Beantragen Sie eine Herabsetzung der Vorauszahlungsbeträge.
Musterbrief: Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Ort, Datum
Euro (neuer Betrag) herabzusetzen. |