Betrug & Phishing: Warnung vor gefälschten ELSTER-Mails

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Die Finanzämter warnen vor gefälschten ELSTER-Mails und Finanzamt-Mails. Die Nachrichten wirken offiziell, locken oft mit angeblichen Steuererstattungen oder drohen mit vermeintlichen Problemen, um an Zugangsdaten, Kontoinformationen oder andere sensible Daten zu kommen.

Zusammenfassung

Gefälschte E-Mails im Namen von ELSTER und dem Finanzamt sind im Umlauf. Sie locken mit angeblichen Steuererstattungen oder drohen mit Problemen. Ziel ist der Diebstahl von Zugangsdaten und Kontoinformationen. Offizielle Stellen fordern niemals per E-Mail zur Herausgabe solcher Daten auf. Anhänge sollten nicht geöffnet werden. Verdächtige Nachrichten am besten löschen oder als Spam markieren.

Inhalt

Mail von ELSTER: Ist das Phishing?

Die gefälschten Mails geben sich als Mitteilungen von ELSTER, dem Finanzamt oder teils auch dem Bundeszentralamt für Steuern aus. Typische Betreffzeilen sind laut den Warnungen etwa Hinweise auf eine Steuererstattung, eine »amtliche Mitteilung« oder eine angeblich nötige Verifizierung von Kontodaten.

Ziel der Betrüger ist es, persönliche Anmeldedaten, Kontoinformationen oder Kreditkartendaten zu erlangen. Dazu fordern sie die Empfänger zum Beispiel auf, ihr ELSTER-Konto zu verifizieren oder sensible Informationen preiszugeben.

Das Finanzamt Brandenburg berichtet von E-Mails mit Titeln wie »Informationen für Ihre Steuererstattung erforderlich« im Namen von ELSTER. In der Mail werde dann zum Beispiel behauptet, dass für die Steuererstattung ein Formular ausgefüllt werden müsse, auf das verlinkt wird.

Die OFD Baden-Württemberg warnt vor E-Mails im Namen von ELSTER mit Titeln wie z.B. »Mahnverfahren eingeleitet«, »Meldung Ihrer aktuellen Krypto-Bestände«, »Rückzahlung Einkommensteuer«, »Rückerstattung zur Auszahlung bereit«, »Amtliche Mitteilung zur Einkommensteuer«.

Auch das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor gefälschten E-Mails im Namen der Steuerverwaltung. Die Phishing-Mails seien optisch sehr überzeugend gestaltet, verwendeten das offizielle ELSTER-Logo und das bekannte Design. Die Betreffzeile ist zum Beispiel »Neue Nachricht in Ihrem ELSTER-Postfach« und die angeblichen ELSTER-Mails beginnen häufig mit einer allgemeinen Anrede wie »Guten Tag«.

ELSTER-Phishing-Mail: Wie reagieren?

Solche Mails sollten nicht beantwortet und nicht weitergeleitet werden. Und: keine Links oder Buttons anklicken, keine Anhänge öffnen! Stattdessen ist es sinnvoll, die Mails zu löschen oder als Spam zu markieren.

Wenn eine Nachricht wirklich relevant wirkt, prüft man Steuerangelegenheiten am besten direkt im offiziellen ELSTER-Portal oder über das zuständige Finanzamt.

Die Finanzbehörden betonen, dass offizielle Stellen per E-Mail keine sensiblen Daten wie Steuernummer, PIN, Passwort, Kontodaten oder Sicherheitsfragen abfragen: Weder ELSTER noch Finanzämter fordern per E-Mail zur Zahlung oder zur Herausgabe sicherheitsrelevanter Daten auf.

ELSTER-Mails mit Anhang

Dokumente, die als Anhang zu angeblichen Finanzamt-Mails verschickt werden, sollten nie geöffnet werden: Rechnungen werden vom Finanzamt nicht als E-Mail-Anhang verschickt. Das Finanzamt arbeitet auch nicht mit Inkasso-Unternehmen zusammen – mehr dazu im Artikel Wie erkennt man einen gefälschten Steuerbescheid?

Nicht nur angebliche ELSTER-Mails machen uns das Leben schwer: Täglich landen Millionen gefälschter E-Mails und SMS im Namen von Banken oder auf den Smartphones ihrer Kunden oder in deren E-Mail-Postfächern. Das Ziel: an Ihre persönlichen Daten wie Kreditkartendaten, PINs, Telefonnummern oder Geburtsdaten heranzukommen – und damit an das Geld der Bankkunden.

Mehr Informationen dazu im Artikel So erkennen Bankkunden gefälschte E-Mails und SMS

(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/achtung-betruegerische-e-mails-zum-thema-steuererstattungen-in-umlauf