Schuldzinsen als Werbungskosten: Sie müssen Darlehensverwendung eindeutig belegen

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Schuldzinsen können Sie als Werbungskosten abziehen, wenn sie mit den Vermietungseinkünften zusammenhängen. Sie müssen dafür genau belegen, welche Darlehen und damit welche Zinsen zu der vermieteten Immobilie gehören.

Schwierig wird dieser Nachweis, wenn ein Immobilienbesitzer mehrere Darlehen aufnimmt, die Darlehensmittel aber nicht sofort zur Anschaffung oder Herstellung eines Mietobjektes verwendet, sondern zunächst verzinslich anlegt. Dann verlangt das Finanzamt einen peniblen Nachweis, dass mit den jeweiligen Darlehen vermietete Immobilien angeschafft wurden.

Das bedeutet: Sie müssen belegen können, mit welchem Darlehen in welcher Höhe Sie eine bestimmte Immobilie finanziert haben. Das gilt vor allem, wenn auch eine selbst genutzte Immobilie mit Kredit finanziert wurde.

Es genügt nicht, wenn der Immobilienbesitzer dem Finanzamt erklärt, der Gesamtaufwand für die Vermietungsobjekte übersteige die Darlehenssumme (FG München vom 29.12.2005, Az. 1 K 4060/02).

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