Zurückgegebene Donuts, ihre Mitnahme und die Kündigung

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Das haben Sie sicher schon einmal an Ihrem Arbeitsplatz erlebt: Eine Besprechung findet statt, ein kleiner Empfang, eine Präsentation, dazu gibt es Schnittchen oder kleine Tapas. Und zum Schluss bleibt etliches übrig. Und dann?

In manchen Unternehmen ist es selbstverständlich, dass sich dann die Beschäftigten bedienen. Doch der Schuss kann nach hinten losgehen, wie ein Fall der Beschäftigten eines Pflegeheims zeigt, der vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) verhandelt wurde.

Die Betroffene hatte zwei Donuts mit nach Hause genommen, die von Pflegeheimbewohnern in die Heimküche zurückgegeben worden waren. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung fand das LAG gerechtfertigt. Nur: Fristlos sollte sie nicht sein (Az. 4 Sa 84/17).

Verhandelt wurde in Mainz über die Berufung eines Pflegeheims gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Koblenz, das die Entlassung einer Küchenhilfe, die zehn Jahre lang in dem rheinland-pfälzischen Heim tätig war, als rechtswidrig eingestuft hatte.

Die Frau hatte vor mehr als zwei Jahren zwei Donuts, die zuvor von Heimbewohnern in die Küche zurückgegeben worden waren, eingepackt. Der Arbeitgeber hielt das für eine so schwere Pflichtverletzung, dass er eine Woche später eine fristlose Kündigung aussprach.

Dass die betreffenden Lebensmittel vermutlich im Müll gelandet wären, spiele keine Rolle. Die Betreiber des Seniorenheims hatten alle Beschäftigten schriftlich verpflichtet, keine Lebensmittel aus der Einrichtung mitzunehmen.

Das LAG bestätigte nun die Kündigung, befand jedoch, eine normale fristgerechte Kündigung reiche. Die Klägerin habe in erheblicher Weise gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, urteilten die Mainzer Richter.

Das Urteil ist – auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – nicht gerade ungewöhnlich. Es zeigt, dass sich Arbeitnehmer, die sich im Betrieb Freiheiten gestatten, die ihnen selbstverständlich erscheinen, im Falle eines Konfliktes auf dünnem Eis bewegen. Gerade wenn in einem Betrieb der Haussegen schief hängt, besteht immer die Gefahr, dass Arbeitgeber solche Vorlagen nutzen. Im Zweifelsfall gilt es jedenfalls, Tapas liegen zu lassen und Donuts ruhig den Weg in den Müll gehen zu lassen – auch weil es (nebenbei gesagt) gesundheitlich nicht unbedenklich ist, solche Donuts-Rückläufer zu sich zu nehmen.

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