Warum braucht der Arbeitgeber die Steuer-ID?
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Die rechtzeitige Mitteilung der Steuer-ID an den Arbeitgeber ist wichtig für eine korrekte Lohnabrechnung und Sozialversicherungsmeldung. Wird die Steuer-ID nicht rechtzeitig mitgeteilt, wird der Lohn nach Steuerklasse VI versteuert – der ungünstigsten Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.
Das bestätigt das LSG Niedersachsen-Bremen in einem aktuell veröffentlichten Urteil und stellt klar: Die Steuer-ID ist ein Pflichtbestandteil der Daten, die der Arbeitgeber an die Sozialversicherung und das Finanzamt übermitteln muss. Fehlt sie, kann das zu falschen oder unvollständigen Meldungen führen – mit möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen.
Auch wenn die Steuer-ID vom Arbeitnehmer bereitgestellt werden muss, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, dass alle Daten vollständig sind. Das Gericht betonte, dass die Steuer-ID für die elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) unerlässlich ist. Ohne sie kann es zu Verzögerungen bei der Gehaltsabrechnung oder sogar zu falschen Steuerabzügen kommen.
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht rechtzeitig seine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) mitgeteilt. Die Rentenversicherung hatte im Rahmen einer Betriebsprüfung geprüft, ob der Arbeitgeber alle Meldepflichten ordnungsgemäß erfüllt hatte. Dabei wurde festgestellt, dass die Steuer-ID des Arbeitnehmers fehlte. Dies führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen über die Verantwortung und mögliche Konsequenzen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8.11.2023, Az. L 2 BA 55/22).
Berufseinsteiger: Erster Job, erste Falle
Besonders Berufseinsteiger sollten daran denken, die eigene Steuer-ID direkt nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags an den Arbeitgeber weiterzugeben.
Fehlende Angaben können zu Problemen führen, und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stehen in der Pflicht, vollständige Daten bereitzustellen.
Was passiert, wenn die Steuer-ID nicht rechtzeitig abgegeben wird?
Wird die Steuer-ID nicht rechtzeitig mitgeteilt, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht korrekt berechnen und abführen. Das kann das nicht nur finanzielle Nachteile bringen, sondern auch unnötigen bürokratischen Aufwand.
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Der Lohn wird nach Steuerklasse VI versteuert. Das ist die ungünstigste Steuerklasse mit den höchsten Abzügen. Das bedeutet: Weniger Netto vom Brutto.
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Zusätzlich können fehlerhafte oder unvollständige Meldungen an die Sozialversicherungsträger erfolgen, was zu Nachfragen, Rückforderungen oder sogar Bußgeldern führen kann.
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Auch die spätere Steuererklärung wird komplizierter, wenn die Daten nicht korrekt übermittelt wurden.
(MB)